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In einem mir angrenzenden Jagdgebiet, ( unweit von Lindenau /Brandenburg ) plant ein Landwirt ( Wiedereinrichter ) seine Weideflächen , etwa 30 Hektar, von einer Baufirma wolfssicher einzäunen zu lassen. Teils will er es selbst finanzieren , der Großteil soll durch Fördermittel gesichert werden, die er aber bisher noch nicht bewillig bekommen hat. Die betroffene Jägerschaft hat diesbezüglich angekündigt, für diese Flächen keine Jagdpacht mehr zu entrichten, weil der Zaun dann den Zutritt auch jeglichen anderen Wildes blockieren würde, und die Fläche als befriedet angesehen werden müßte. Die Jagdgenossenschaft sieht das anders , einmal bejagdbare Fläche - immer bejagdbare Fläche , für die Dauer des Pachtverhältnisses . Wie ist die Rechtslage....?
ho61
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