Weide wolfssicher ! - raus aus der Pacht ?

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In einem mir angrenzenden Jagdgebiet, ( unweit von Lindenau /Brandenburg ) plant ein Landwirt ( Wiedereinrichter ) seine Weideflächen , etwa 30 Hektar, von einer Baufirma wolfssicher einzäunen zu lassen. Teils will er es selbst finanzieren , der Großteil soll durch Fördermittel gesichert werden, die er aber bisher noch nicht bewillig bekommen hat. Die betroffene Jägerschaft hat diesbezüglich angekündigt, für diese Flächen keine Jagdpacht mehr zu entrichten, weil der Zaun dann den Zutritt auch jeglichen anderen Wildes blockieren würde, und die Fläche als befriedet angesehen werden müßte. Die Jagdgenossenschaft sieht das anders , einmal bejagdbare Fläche - immer bejagdbare Fläche , für die Dauer des Pachtverhältnisses . Wie ist die Rechtslage....?
ho61
 
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Moin,

"Eingefriedet" ist nicht gleich "Befriedet".

Der Jagdausübungsberechtigte könnte jedoch bei der zuständigen UJB vielleicht einen Antrag auf Befriedung der Fläche stellen (noch nicht nachgesehen, was das jeweilige LJG dazu sagt, tl;dr). Die Begründung müsste natürlich stichhaltig sein. Soll der Zaun denn so gebaut werden, daß auch kein Flugwild mehr einfallen kann?

BTW, was sagt denn die zuständige Landschaftsbehörde bzw. Naturschutzbehörde zu den Plänen?

Cheers,
Schnepfenschreck.
 
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Nein, Flugwild spielt hier bei uns gar keine Rolle, und wird auch nicht bejagd. Um den Zaun soll es sich um einen zwei Meter hohen Wildzaun mit Z Profilen handeln, der ca 40 Zentimeter in den Boden eingelassen werden soll , zusätzlich soll innen und außen noch zusätzlich eine Elektrozaunlitze gezogen werden,....
Genehmigungen wären wohl vorhanden dafür....
ho61
 
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Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
30 ha!! das so was genehmigungsfähig ist wundert mich. Als Forstmann würde ich sofort aufwerfen, der Wald darf nicht geperrt werden, aber im Offenland werden Zäune gezogen, die an Grenzanlagen vergangener Tage erinnern?

Zur Eingangsfrage, ich würde erstmal das Geschriebene aus dem Pachtvertrag genau unter die Lupe nehmen, was da drin steht oder auch nicht dürfte vorrangig entscheidend sein.
Alles weitere wird dann ein Fraß für die Anwälte.


CdB
 
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Auch wenn es nicht ganz zum Thema paßt:

Ich weiß leider nicht mehr wo, aber in Bayern hatte vor kurzem ein Jagdpächter gegen einen Landwirt geklagt, der eine Wiese im Wald eingezäunt hatte - weil die Schweine extremen Schaden verursachten.

Der Jäger hat Recht bekommen - da diese Zäunung das freie Betretungsrecht der Natur in der bayerischen Verfassung unverhältnismäßig einschränken würde...
(Wenn jemand genaueres weiß, bitte melden!)

Wäre interessant, ob sich wolfssichere Zäune mit dieser Rechtsauffassung in Bayern überhaupt errichten ließen... :twisted:
Das stellt eigentlich schon Zäune im Wald in Frage, oder?

edit:
https://www.agrarheute.com/wochenblatt/feld-stall/betriebsfuehrung/wildschutz-zaun-weg-544845
 
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Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
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Was mir spontan dazu eingefallen ist, hat nur etwas gedauert das Bild zu finden.

Woran mich die Wolfsfäden sonst noch häufig erinnern:

09f5dc3da729635b6ea73345f154657a.jpg



Beide Bilder aus: https://www.google.com/search?clien...UByqQKHbMoAmkQ4lYIKSgD&biw=1280&bih=871&dpr=1


CdB
 
G

Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
Das stellt eigentlich schon Zäune im Wald in Frage, oder?

Normal nicht, zum einen ist das Betretungsrecht auf Verjüngungsflächen ohnehin nicht gegeben oder eingeschränkt, zum anderen ist der temporäre Charakter entscheidend, der Kulturzaun steht nur einige Jahre da, bei den angesprochenen "Weidezäunen" muß die Frage nach dem vorübergehenden Charakter möglicherweise erst noch gerichtlich geklärt werden - ähnlich wie in deinem Beispiel.



CdB
 
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scaver

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Das werden Präzedenzfälle, es gilt abzuwägen. Selbstverständlich verliert die Jagd in einem solchen Gebiet an Jagdwert. Ein Kürzung der Pacht wäre durchsetzbar. Fragt sich, was man davon hat. Bei einer 900 ha Jagd 30 ha zu verlieren lohnt kaum den Streit. Wer meckert bekommt bei Neuverpachtung einen Korb. Wenn man aber mit der Zäunung an der Eigenjagdgröße schrabbt, wird es jagdlich ein Problem. Da wird der Markt regeln.
Da der Wolf massiv gepuscht wird, und man solche Zäune auch noch von der Allgemeinheit bezahlen lässt, hat der Jäger, der keine Lobby hat, eben Pech gehabt. Leider sind Jagdpächter genauso wie andere Selbständige Berufe (hier mal Gleichsetzung) selten einig. Daher wird es immer noch einen geben, der für ein noch so schlechtes Revier ein Geld hinlegt, das es nicht wert ist.
Gelobt sei eigenes Land in Eigenjagdgröße. Wenn drum rum gezäunt wird um so besser.
sca zünisch
 

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