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Hallo,
ja die gibt es, beispielsweise sagt das Landesjagdgesetz Rheinland-Pfalz im § 30 II folgendes:
"Bei einem Wechsel in der Person der jagdausübungsberechtigten Person hat die bisherige jagdausübungsberechtigte Person unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Monaten seit dem Wechsel, die von ihr errichteten oder übernommenen Jagdeinrichtungen zu entfernen, falls sie nicht von der ihr nachfolgenden jagdausübungsberechtigten Person übernommen werden."
Grüße
ja die gibt es, beispielsweise sagt das Landesjagdgesetz Rheinland-Pfalz im § 30 II folgendes:
"Bei einem Wechsel in der Person der jagdausübungsberechtigten Person hat die bisherige jagdausübungsberechtigte Person unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Monaten seit dem Wechsel, die von ihr errichteten oder übernommenen Jagdeinrichtungen zu entfernen, falls sie nicht von der ihr nachfolgenden jagdausübungsberechtigten Person übernommen werden."
Grüße