Nwr ii

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Und dann hat der Kontroll-Lurchi in der tiefsten Walachei kein Netz .... Und man muss alles stehen und liegen lassen und mit aufs nächste Amt.

Der "Kontroll-Lurche" hat lediglich die Berechtigung zu prüfen. Nicht den Inhalt.
Weitere Abfragen können dann von der zuständigen Behörde nach §39WaffG erfolgen.
 
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Wieso Zettel, er muss die direkt eintragen.

"Mein" Amt zum Beispiel möchte nicht, dass irgendein Händler etwas in die WBK schreibt. Sinngemässes Zitat:"Die haben doch alle keine Ahnung, sind nicht geschult und tragen irgendwas ein!"

Und da sind wir wieder bei der Frage, was steht im Gesetz, was wird real gemacht? Möchte ich Streit, oder möchte ich Frieden?
 
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Ich lasse mir von irgendeinem weit entfernten Amt keinen Gesetzesvorstoß anhängen.
Ich würde diesem aber bei einer derart gestellten Anfrage an mich, auf das Gesetz verweisen.
Der SB scheint "keine Ahnung zu haben und nicht geschult" zu sein ;)

(2) Der Inhaber einer Erlaubnis nach § 21 Abs. 1 Satz 1, der einem anderen auf Grund einer Erlaubnis nach § 10 Abs. 1 oder einer gleichgestellten anderen Erlaubnis zum Erwerb und Besitz eine Schusswaffe überlässt, hat in die Waffenbesitzkarte unverzüglich Herstellerzeichen oder Marke und - wenn gegeben - die Herstellungsnummer der Waffe, ferner den Tag des Überlassens und die Bezeichnung und den Sitz des Betriebs dauerhaft einzutragenund das Überlassen binnen zwei Wochen der zuständigen Behörde schriftlich oder elektronisch anzuzeigen.

zu 21(1)1
§ 21 Gewerbsmäßige Waffenherstellung, Waffenhandel

(1) Die Erlaubnis zur gewerbsmäßig oder selbstständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung betriebenen Herstellung, Bearbeitung oder Instandsetzung von Schusswaffen oder Munition wird durch eine Waffenherstellungserlaubnis, die Erlaubnis zum entsprechend betriebenen Handel mit Schusswaffen oder Munition durch eine Waffenhandelserlaubnis erteilt.
Also gesetzlich eindeutig und keine Frage von Krieg oder Frieden.
Das für mich zuständige Amt könnte wiederum bei wiederholter Nichteintragung auf folgende Idee kommen
(1) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen Personen nicht,
5. die wiederholt oder gröblich gegen die Vorschriften eines der in Nummer 1 Buchstabe c genannten Gesetze* verstoßen haben.

*Waffengesetz, dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen, dem Sprengstoffgesetz oder dem Bundesjagdgesetz
Der genannte SB sollte also besser ganz kleinlaut sein.

Durch das angeprochene Elektronische Waffenhandelsbuch könnte sich aber auch dieses "Problem" erledigen.
 
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"Mein" Amt zum Beispiel möchte nicht, dass irgendein Händler etwas in die WBK schreibt. Sinngemässes Zitat:"Die haben doch alle keine Ahnung, sind nicht geschult und tragen irgendwas ein!"

Dass trift bei uns hier leider eher auf die Waffenbehörde zu (seit kurzem wird zudem auch per Hand mit Kugelschreiber beschriftet und mit der Tippex-Maus korrigiert :evil:)...
 
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Dass trift bei uns hier leider eher auf die Waffenbehörde zu (seit kurzem wird zudem auch per Hand mit Kugelschreiber beschriftet und mit der Tippex-Maus korrigiert :evil:)...

Bei mir haben sie den Austrag einer KW in die Zeile einer anderen KW geschrieben. Und dann von dort einen Pfeil zur richtigen gemalt. Alles von Hand mit Kugelschreiber.

Haben nicht zufällig dieselbe Behörde....?
 
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Der Pfeil ist die Luxusvariante!
Bei mir hat man die falsche Austragung einfach durchgestrichen.
 
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.....

Mein "Schmerzen" mit dem NWR sind der viel zu große Kreis Zugriffsberechtigter und die Datensicherheit.

Das ist auch meine Sorge....

Ich glaube aber auch nicht, dass man „uns“, also den Handel, direkt ins NWR Einblick gewären wird. Meine Frage dazu ist, was ist diese „Kopfstelle“. Ich habe dazu noch keine konkreten Aussagen bekommen. Das geht von Behörden bis hin zu Drittanbietern, die das dann für die Behörden eingeben. Sprich, wir schicken Daten an Kopfstelle, die geben ein. Und wir haften dann für alles.....

Auch hat uns unsere zuständige Behörde mitgeteilt, das Waffenbuch bliebe bestehen.
Aber wie gesagt, da ist noch zu viel Schmarrn im Umlauf.....
 
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Einen direkten Einblicks bedürfte es ja nicht. Eine Plasibilitätsanzeige genügte vollkommen.
Sprich: Eintrag ok-nicht ok.
Das sollte für "uns" ausreichend sein.
Zum waffenhandelsbuch "könnte" es eine Alternative werden. Wir müssen tatsächlich noch abwarten.
Eventeull gibts wenigstens eine Schnittstelle zw. WHB und NWR.
Dann wäre das eine schnelle Überleitung in die Kopfstelle.
 
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Wieso Zettel, er muss die direkt eintragen.


Also ich kaufe ja nicht besonders viel, aber die letzten 4 Einträge in die WBK hat keiner der Händler gemacht.

2 Händler im südl. Hessen, einer in Niederbayern und einer in Mittelfranken. Rechnung mit allen Daten, bzw ein Blatt handgeschrieben mit Briefkopf des Händlers mit den Daten.
Damit aufs Amt, Formular ausgefüllt, SB gibt die Daten ins System und druckt das in die WBK, Dienstsiegel drauf, bezahlen, fertig.
 
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Das Gesetz kannst du auch selbst nachlesen.
Aber schön, dass du uns unbedingt mitteilen möchtest, was bei dir alles falsch läuft.
Naja. Wenigstens klickts beim Beitragscounter.
 
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Keiner der Händler wollte eintragen. Ich schätze, die wissen was sie tun, 3 von diese Händlern sind bei den ganz großen der Branche.

Da läuft nix bei mir falsch, sondern höchstens bei dir. Aber das ist ja nix neues.
 
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:lol:
Klar, weil das Gesetz für die Herrschaften nicht gilt.
Und du weist es natürlich auch besser. Wissen wir doch.
Bei uns sind heut übrigens mehrere Autos viel zu schnell durch die Fußgängerzone gefahren. Die wussten sicher auch was sie tun. Es waren sogar 3 ganz große Autos dabei.

Du bist putzig.:lol:
 
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Geschwätz, ich sage dir wie es gelaufen ist, das erste Mal 2010, das letzte Mal vor 2 Wochen, nichts vom Händler eingetragen, alles beim SB auf dem Amt eingedruckt.
 
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Aber was willst du mit deinem Geschwätz zum Ausdruck bringen?
Spar es dir doch einfach.
Was korrekt ist, ist als Zitat eingestellt.
Ein Amt hat dazu garnichts zu vorzuschlagen.
 
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