welche Teil sind denn nun wirklich eintragungspflichtig für R93 und R8?

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10 Jul 2007
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langsam verliere ich echt den Überblick, für welche Teile einer R93/R8 man nun eine Erwerbsberechtigung und was davon eintragungspflicht ist?

bei Egun sehe ich von Händlern, dass die für

- Verschluss (also das Teil ohne Kammer) eine EWB wollen

http://www.egun.de/market/item.php?id=6982577

- nackter Schaft eine EWB wollen

http://www.egun.de/market/item.php?id=6976781

u.s.w.

für mich war bisher nur bekannt, dass man für einen Lauf und die Verriegelungskammer eine EWB braucht und diese nun auch einzeln eingetragen werden.
 
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Griffstück wird auch eingetragen- Suchfunktion noch nicht entdeckt?

gerade mit Blaser telefoniert ... eingetragen wird nur Lauf und Verriegelungskopf, wenn die Waffe über den Händler verkauft wird.

Waffen ohne Seriennummer des Verriegelungskopfes, welche von Privat verkauft werden, können nur vom Lauf eingetragen werden, zumal kein Privater verpflichtet ist, dass er einen Nummer nachtragen lässt (so der Servicemitarbeiter von Blaser)
 

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