Endlich: Der DJV geht offensiv gegen Hetze im Netz vor

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Ich bin auch kein Anhänger von Frau Roth,

aber ich bin auch kein Richter, der darüber zu befinden hat, was eine Palamentarierin zu ertragen hat und was nicht. Sie ist eine öffentliche Person und als solche eben auch mehr im Schlaglicht der Presse / Öffentlichkeit stehend, als Jäger Namenlos. Vielleicht greifen da noch andere Gesichtspunkte.

Grundsätzlich finde ich, dass Äußerungen in einem öffentlichen Medium nicht beleidigend sein sollten, und ein offen zugängliches Forum ist eben ein öffentliches Medium. Das hat nichts mit Meinungsfreiheit zu tun. Und auch solche Äußerungen in einer Mail -einem neuzeitlichen Brief also, schriftlich abgegeben-, die an eine Person, einen Amtsträger, des öffentlichen Lebens gerichtet ist, sollte sachlich gehalten sein.

Es steht dem Betroffenen frei, gegen das Urteil Widespruch einzulegen. Vielleicht findet er ja einen Richter, der das andes sieht, als der erstinstanzliche Rechtssprecher.

Gruß,

Mbogo
 
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7 Jul 2013
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Eben nicht; und ist ein Bindewort, das Komma unterbricht die Verbindung.

Das Komma trennt zwei Hauptsätze. Es ist damit richtig (wenngleich optional).

Es müsste mehr öffentlich gemacht werden was diese Chaoten so treiben um gegen Jäger/Fischer/Bauern etc vorzugehen. Die Bevölkerung ist derzeit besonders sensibel was die allgemeine Radikalisierung der Menschen angeht. Die Zeiten des romantischen Rebellierens ist vorbei, die Leute sehen das viel kritischer mittlerweile.
 
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1 Jan 2010
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Zitat aus den AGB von WhatsApp:



Sicherlich werden sich Sachen wie Gesichtserkennung oder Textverständnis von webcrawlern in den nächsten Jahren rasant verbessern. Dann bekommt man sofort Werbung von EAW, DENTLER&co. wenn man irgendwo an irgendwen Probleme mit der Montage postet und die Software setzt usernicks mit Klarnamen- Zeitungsartikeln Firmenhomepages oder Ergebnislisten des letzten Städtelaufes oder der Jagdausstellung in Zusammenhang.

Dann wechselt man den Anbieter und bezahlt eben einen kleinen Obolus für eine App.
 
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@ GSS: das Urteil ist hart, aber angemessen. Leute, die derlei von sich geben und der Mei und sind, das sei nicht zu beanstanden, sollten nicht Waffenbesitzer sein. Im übrigen schaden sie dem Ansehen von Jägern im Allgemeinen.
 
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13 Nov 2013
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Sorry, aber eigentlich leben wir ja in einer Demokratie, und da sollte man seine Meinung oder Lebenseinstellung - insbesondere dann, wenn sie völlig legal und gesetzeskonform ist - auch kundtun dürfen, ohne dafür Beleidigungen und Morddrohungen vergegenwärtigen zu müssen.

Das ist doch schon lange nicht mehr der Fall. Auch im politischen Bereich wird alles von der "Political Correctness" daraufhin "abgeklopft", ob es mainstreamkompatibel ist. Ist es das nicht, setzt sich reflexartig die Gegendemomaschinerie in Gang, der Nazi-Rassistenkeulenweitwurf startet, die Antifa rettet die Welt oder rechtsaußen das Volk.

Dieser Mechanismus-auch hier im Forum- funktioniert ebenso gut, wie der Moralkeulenweitwurf der Tierrechtler und Tierschützer und ist ständig demonstrierter Beweis dafür, dass

1. unser Bildungssystem komplett darin versagt, den Edukanten die Basics demokratischer Gesellschaftsformen beizubringen und

2. nur noch ein verschwindend geringer Bevölkerungsanteil den folgenden Satz auch nur ansatzweise intellektuell verarbeiten kann: "Freiheit ist auch immer die Freiheit des Andersdenkenden".

Und das Schlimme dabei ist, dass die Betreffenden (Auf die Namensnennung derjenigen, die in diesem Forum das besonders gut können, verzichte ich.) sich selbst dank schlichten Gemütes trotz Studium auch noch glauben, dass sie im Namen der Demokratie handeln, wenn sie dem politischen Gegner die Meinungsäußerung versagen wollen.
Anders ist das bei "Tierfreunden auch nicht. Es gibt kaum etwas Totalitäreres als diese Klientel, die sofort auf ihren Facebookseiten abweichende Meinungen blockiert und entfernt.

Ich mache (leider) in den letzten Jahren immer häufiger die Erfahrung, dass diejenigen, die den Schutz der Demokratie und die Einhaltung moralischer Standards (im Tierschutz) stets wie eine Monstranz vor sich her tragen, die größten Feinde desjenigen sind, was sie zu schützen vorgeben.
 
G

Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
Das stimmt - manche machen das über (bewegte) Bilder im I-Net, andere über geschrieben Text, für den sie sich extra in einem öffentlichen Jagdforum anmelden, weil ihnen offenbar das Schulterklopfen der Waidgenossen am Stammtisch auch nicht reicht. ;-)

...das Interessante ist wohl, dass eben a u c h einen Markt der Interessenten dafür gibt.

Ich glaube ja nicht, dass sämtliche Klicks in diversen Foren und Kanälen rein von Jagdgegnern stammen...

Ich wundere mich oft, wo manche Leute das finden, was sie dann hier verlinken.

Das Problem sind also auch die Konsumenten diesr Pornografie.
 
G

Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
servus

Grundsätzlich eine gute Sache, daß da endlich mal zurück geschlagen wird, Wichtig wäre halt, daß auch wirklich was dabei rum kommt. Sonst gibt es nämlich keinen Abschreckungseffekt. In Österreich gab es wohl schon einen ähnlichen Fall:http://www.outfox-world.de/blog/reihenweise-geldstrafen-hass-postings-kommen-tierfreunde-teuer-zu-stehen.html
.....
.....

als Herausgeberin eine Jagdzeitschrift für Frauen hat man auch den finanziellen Background dazu.

Unsereins würde zusätzlich noch Anwaltskosten zu erwarten haben...


Dass die Bußgelder von der Staatskasse eingestrichen werden, ist eine Sauerei..

Vermutlich wird man mit einem solchermaßen erst einmal erwirkten Urteil eine eigene Schadenersatzklage starten müssen. Mit ungewissem Ausgang, denn eine Privatinsolvenz ist von solchen Beklagten schneller eingereicht, als man selber schnaufen kann :evil:

Zudem muss man einen einem entstandenen Schaden vor Gericht beweisbar beziffern können.

Das überrascht mich allerdings überhaupt nicht, Solidarität ist nicht gerade ein hervorstechende Eigenschaft, deutscher Waidmänner.



.....und auch nicht der Österreichischen !
 
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Das Komma trennt zwei Hauptsätze. Es ist damit richtig (wenngleich optional).

Genau. Ich habe noch gelernt, wenn nach dem "und" ein neues Subjekt kommt (eigenständiger Hauptsatz), kommt ein Komma vor das "und". Seitdem hat es aber verschiedene Reförmchen gegeben, welche ich nur teilweise zur Kenntnis genommen habe.
 
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31 Mrz 2011
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Vereinfacht:

Geldstrafen, Bußgelder oder Ordnungsgelder gehen und gingen immer schon an den Staat.

Sollte auf zivilrechtlichen Wege Schmerzensgeld oder ähnliches eingeklagt und zugesprochen werden, geht dies selbstverständlich an den Kläger.

So ist es fast überall auf der Welt.

In Deutschland gibt es verschiedene Möglichkeiten, auch im Strafprozess eine monetäre Entschädigung des Opfers zu bewirken. Paragraphen 46a StGB, 56b StGB,
59a StGB und 153a StGB. Sowie das Adhäsionsverfahren.
 
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...... kommt ein Komma vor das "und". Seitdem hat es aber verschiedene Reförmchen gegeben, welche ich nur teilweise zur Kenntnis genommen habe.

Nach der letzten Reform setzt man ein Komma dort, wo es hingehört oder lässt es weg. Dafür darf man dann überall eins setzen, wo eins hingehört und wo keins hingehört. Und hingehört muss man hin gehört schreiben.
 
G

Gelöschtes Mitglied 5659

Guest
@OberförsterVS

Das meinen Sie doch jetzt nicht im Ernst. Wenn jemand in einer privaten Mail (d.h. eine Mail die er als Privatperson an eine definierte Einzelperson richtet, ob Amtsträger oder nicht) eine 3. Person als ekelhaft apostrophiert, dann ist eine vierstellige Geldstrafe und der Entzug des Jagdscheines angemessen? Zumal diese 3. Person eine öffentliche Person ist, die gemäß Rechtssprechung keinen so hohen Persönlichkeitsschutz genießt wie eine Privatperson. Das ist kaum zu glauben.

Selbstverständlich war die Mail weder besonders intelligent noch besonders höflich. Aber diesen moralischen Anspruch den Sie hier erheben, den finden Sie in unserer Gesellschaft sonst nicht. Das ist konstruiert. Insbesondere wenn Sie die zahlreichen Überschriften in den Medien z.B. zu Trump sehen. Da finden Sie zahlreiche herabwürdigende Adjektive. Sie werden entgegnen, das ist in Ordnung, der Mann ist ja unmöglich. Und zudem eine öffentliche Person.

Wir sollten wachsam sein. Das Recht wird zunehmend zum Gesinnungsrecht. Wenn von mir eine private Mail an z.B. die Kreisvorsitzende der Grünen bekannt gemacht würde in welcher ich vom ekelhaften Herrn Gauland von der AfD schwadronieren würde, ich bin mir sicher: Kein deutsches Gericht würde mich wegen Beleidigung verurteilen. Das liefe unter Meinungsfreiheit. Was meiner Ansicht nach auch vollkommen korrekt wäre. Zumal die Betreffenden ja nicht direkt angesprochen wurden.

Und machen Sie sich bitte auch die schäbige, kleingeistige und denunziatorische Komponente des Vorganges klar. Da bekommt eine untergeordnete Amtsperson (Flüchtlingskoordinator einer Kommune) eine Mail in welcher Claudia Roth als "ekelhaft" bezeichnet wird. Dieser Mensch "petzt" das der Frau Roth welche sich nicht entblödet, Anzeige zu erstatten.

Oder betrachten Sie die inflationäre, öffentliche Bezeichnung Andersdenkender als Nazis. Im Vergleich dazu finde ich die Bezeichnung "ekelhaft" harmlos. Es ist mittlerweile üblich, Menschen die eine ungesteuerte Massenmigranten von sog. Flüchtlingen aus archaischen, gewaltätigen Gesellschaften für problematisch halten als Nazis zu apostrophieren. Es wird ihnen also unterstellt, sie teilen eine Ideologie die zurecht als verbrecherisch bezeichnet wird und in dessen Gefolge Millionen Menschen umkamen. Nur weil ihnen das (übrigens vom Gesetz nicht gedeckte) Regierungshandeln problematisch vorkommt. Wobei dieses "Nazigeschrei" unfassbar dumm und geschichtsvergessen ist und zum Ziel hat, einen Diskurs zu unterbinden. Durch Herabsetzung und Verächtlichmachung des Gegenübers, mit dessen Meinung man sich deshalb nicht mehr auseinandersetzen muß.

Und dennoch ist auch dieses Gebaren zwar dumm, nach meinem Dafürhalten aber von der Meinungsfreiheit bgedeckt.

Freiheit ist das höchste Gut. Es kommt vor der Gleichheit. Und vor der Brüderlichkeit.
 
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28 Feb 2001
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Wir sollten wachsam sein. Das Recht wird zunehmend zum Gesinnungsrecht. Wenn von mir eine private Mail an z.B. die Kreisvorsitzende der Grünen bekannt gemacht würde in welcher ich vom ekelhaften Herrn Gauland von der AfD schwadronieren würde, ich bin mir sicher: Kein deutsches Gericht würde mich wegen Beleidigung verurteilen. Das liefe unter Meinungsfreiheit. Was meiner Ansicht nach auch vollkommen korrekt wäre. Zumal die Betreffenden ja nicht direkt angesprochen wurden.
Im aktuellen LTI hiesse das dann "Im Überschwang der Gefühle" und wäre auch von der 4. Gewalt vollumfänglich gedeckt.

basti
 
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