Man sollte hier sehr genau unterscheiden. Es ist gerade modern, "Hass und Hetze" im Netz anzuprangern. Unter anderem zur Kontrolle "unstatthafter" Äußerungen im Netz wurde das Netzwerkdurchsetzungsgesetz verabschiedet. Das hat zur Folge, das irgendjemand nach Gutdünken entscheidet ob diese Meldung schon Hass und Hetze ist oder noch durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Das ist überflüssig wie ein Kropf.
Es gibt klare Regeln was justiziabel ist und was nicht. Und wenn eine justiziable Beleidigung o.ä. ausgesprochen wird, so kann eine Anzeige erfolgen. Eine allgemeine Ächtung von Hass und Hetze ist quatsch. Die Grenzen sind fließend und Hass gehört zur ureigensten menschlichen Gefühlsaustattung. Wieviel Gefühl bzw. wieviel kritsiche Wertung ich in öffentliche Äußerungen einfliessen lasse ist zunächst eine Frage der Erziehung und Kontrolle. Und wenn Sie eine Grenzüberschreitung darstellt (auf dem Boden bestehenden rechts) dann kann dagegen geklagt werden. Etwas mehr Gelassenheit wäre da besser. Die vielen hysterischen Stimmen im Netz die zu jedem Post ein emotionales Statement abgeben. Das ist ein Symptom der Zeit und durch eine "Meinungspolizei" nicht zu beheben. Im Gegenteil. Außerhalb justiziabler Tatbestände ist dies unter Meinungsfreiheit zu verbuchen.
@Mbogo:
Das sehe ich ganz anders! In dem vorliegenden fall hat ein Jäger eine Mail (also nicht öffentlich, nur an den ehemaligen Flüchtlingsdezernent einer Kommune) geschickt. In dieser hat er seinen Unmut über Begleiterscheinungen der Migrationskrise kundgetan. Er hat dies nicht in wohlgesetzen Worten getan. Sondern emotional gefärbt. Und er hat in diesem Kontext Frau Roth als "ekelhaft" bezeichnet.
Einem Menschen deswegen eine Geldstrafe aufzuerlegen ist bereits grotesk. Ihm die Zuverlässigkeit abzusprechen und den Jagdschein einzuziehen ist unglaublich und macht mich sprachlos.
Wers nicht glaubt, die Mail im Wortlaut sowie das Urteil:
https://www.rechtsanwaltmoebius.de/...102-16_50-ds-229-16_claudia-roth-ekelhaft.pdf
Unabhängig davon, dass "ekelhaft" ein Adjektiv ist und beschreibt wie diese Dame auf den Betreffenden wirkt, war diese Äußerung eben nicht öffentlich und betraf auch nicht den Adressaten. Es handelt sich also eben nicht um einen Aufruf zur Gewalt o.ä.
Ebenfalls ein deutsches Gericht hat geurteilt, das die öffentliche Bezeichnung von Frau Alice Weidel , als "Nazischlampe" vom deutschen Recht gedeckt ist. Urteilen Sie selbst. So etwas kann unsere Billigung nicht finden. Unabhängig davon ob wir Frau Roth als ekelhaft oder nicht als ekelhaft empfinden.