es ist leicht als Nicht-Nachsuchenführer wie offensichtlich Stoeberjaeger die moralische Grenze zu ziehen...
Ich habe keine moralische Grenze gezogen, sondern Du selbst, indem Du geschrieben hast, dass Du:
.....Lediglich bei bedingtem Vorsatz, z.B. absichtlicher Schuss auf den Teller, Ergebnis Gebrächschuss, werde ich ernsthaft sauer und nehme in Kauf, von diesem Schützen künftig nicht mehr gerufen zu werden
Du hast eben NICHT geschrieben, dass Du z. B. bei einem Abschuss einer laktieren Bache derart sauer wirst, dass Du riskierst, von diesem Schützen künftig nicht mehr gerufen zu werden.
Das habe ich aufgegriffen, weil ich es merkwürdig finde.
....Auch kann ich mich nicht erinnern, den Abschuss laktierender Bachen gebilligt zu haben....
Und ich kann mich nicht erinnern, das behauptet zu haben.
...Es geht mir eher um Vorsatz oder Fahrlässigkeit....
Ein ganz gewaltiger und entscheidender Unterschied!
....Kein Jäger schießt einem Schwein absichtlich auf die Keulen, denn die will er ja essen.....
Mir ist auch noch nie ein Jäger begegnet, der absichtlich aufs Gebrech schießen würde.
....Ich kenne aber eine Menge Jäger, die mit voller Absicht auf das Haupt schießen, weil sie den Schulterbraten noch verkaufen wollen...
Verständlich, wenn man es kann und dann auch wirklich kann! Eine Sauerei, wenn man es nur versucht. Ebenso wie andere Schüsse, die man nur versucht und nicht beherrscht.
....Drei Beispiele von Nachsuchen auf führende Bachen:....
....Und Du Stoeberjaeger möchtest aus Entfernung die moralische Instanz sein?....
Nein, möchte ich nicht und kam auch nie zum Ausdruck.
Wenn wir hier diskutieren, können wir das nur auf Basis dessen, was jemand geschrieben hat. Hättest Du Dich dafür entschieden, statt des Beispiels mit dem missglückten Tellerschuss zu erwähnen, dass Du bei erschossenen laktierenden Bachen durch unsympathische Zeitgenossen schon mal handgreiflich wirst und den Täter in einen See schmeißt oder ihn bei der UJB anzeigst, hätte ich mich zu keiner Antwort hinreißen lassen. Auch wenn das wiederum nicht zu der vorher von Dir formulierten These passt, dass ein SHF KEINE moralische Instanz ist und nur als Beamter im eigenen Dienstbezirk um eine Anzeige gegen einen Erleger einer laktierenden Bache nicht herumkommt, falls der betreffende Mensch dem nicht aus eigenem Antrieb zuvorkommt.