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Wie berechnen Eure Ämter die Eintragung/Austragung von Modularen Waffen?
Also z.B. bei einer R8, bei welcher Lauf und Verschlusskammer einzeln eingetragen werden?
Sind das dann pro Eintragung jeweils die Gebühren (also zweimal) oder bleibt es bei einer Gebühr weil es letztlich eine Waffe ist?
Selbiges dann natürlich auch für die Austragung bei einem Verkauf der gesamten Waffe.
Wenn man dann noch bedenkt, dass die modulare Waffe im Europäischen Feuerwaffenpass eingetragen ist, dann kommen für den Kauf "einer Waffe mal schnell 8 Ein-/Austragungen (Lauf + Verschluss in WBK + EFP eintragen, und dann auch wieder austragen) zusammen, was ich unverhältnismäßig sehe.
Also z.B. bei einer R8, bei welcher Lauf und Verschlusskammer einzeln eingetragen werden?
Sind das dann pro Eintragung jeweils die Gebühren (also zweimal) oder bleibt es bei einer Gebühr weil es letztlich eine Waffe ist?
Selbiges dann natürlich auch für die Austragung bei einem Verkauf der gesamten Waffe.
Wenn man dann noch bedenkt, dass die modulare Waffe im Europäischen Feuerwaffenpass eingetragen ist, dann kommen für den Kauf "einer Waffe mal schnell 8 Ein-/Austragungen (Lauf + Verschluss in WBK + EFP eintragen, und dann auch wieder austragen) zusammen, was ich unverhältnismäßig sehe.