Eintragung-/Austragungsgebühren "modulare" Waffen?

Registriert
10 Jul 2007
Beiträge
11.349
Wie berechnen Eure Ämter die Eintragung/Austragung von Modularen Waffen?

Also z.B. bei einer R8, bei welcher Lauf und Verschlusskammer einzeln eingetragen werden?

Sind das dann pro Eintragung jeweils die Gebühren (also zweimal) oder bleibt es bei einer Gebühr weil es letztlich eine Waffe ist?

Selbiges dann natürlich auch für die Austragung bei einem Verkauf der gesamten Waffe.

Wenn man dann noch bedenkt, dass die modulare Waffe im Europäischen Feuerwaffenpass eingetragen ist, dann kommen für den Kauf "einer Waffe mal schnell 8 Ein-/Austragungen (Lauf + Verschluss in WBK + EFP eintragen, und dann auch wieder austragen) zusammen, was ich unverhältnismäßig sehe.
 
Registriert
28 Mrz 2013
Beiträge
2.109
Mahlzeit,

Eintragen einer kompletten modularen Waffe einmalig 12,50.
Austragen derselben Waffe wegen Überlassens als komplette Waffe einmalig 12,50.

Austragen der Einzelteile wegen Überlassens in Einzelteilen 12,50 pro Einzelteil.
Eintragen von Einzelteilen wegen Erwerbs in Einzelteilen 12,50 pro Einzelteil.


Waidmannsheil


Beuterheinländer
 
Registriert
28 Mrz 2013
Beiträge
2.109
Zuendelesen hilft:
Eintrag/Austrag in EFP immer 10,-(oder waren es 15,-?), egal wieviele Waffen/Einzelteile ein oder ausgetragen werden.
 
G

Gelöschtes Mitglied 19042

Guest
Mahlzeit,

Eintragen einer kompletten modularen Waffe einmalig 12,50.
Austragen derselben Waffe wegen Überlassens als komplette Waffe einmalig 12,50.

Austragen der Einzelteile wegen Überlassens in Einzelteilen 12,50 pro Einzelteil.
Eintragen von Einzelteilen wegen Erwerbs in Einzelteilen 12,50 pro Einzelteil.


Waidmannsheil


Beuterheinländer

Das ist aber günstig bei dir. Bei mir kostet das Austragen zwar weniger als das Eintragen, aber immer noch 20% mehr als bei dir.
 
Registriert
26 Aug 2008
Beiträge
3.463
ich bin mal so frech und klaue von @Beuterheinländer den nachfolgenden Text, den ich für den LK Osnabrück in ROT geändert habe.

Eintragen einer kompletten modularen Waffe einmalig 17,90
Austragen derselben Waffe wegen Überlassens als komplette Waffe einmalig 12,78.

Austragen der Einzelteile wegen Überlassens in Einzelteilen 17,90 pro Einzelteil.
Eintragen von Einzelteilen wegen Erwerbs in Einzelteilen 12,78 pro Einzelteil.

Teddy
 
Registriert
17 Nov 2010
Beiträge
687
Habe vor kurzem eine R8 eintragen lassen:
1. Waffe -2 Eintragungen -2 Gebühren
 
Registriert
22 Mrz 2016
Beiträge
2.834
Bei mir bei einer Benelli Supernova, 2 Einträge, normale Gebühr für 1 Waffe.
 
Registriert
10 Jul 2007
Beiträge
11.349
also das LRA München hat mir nun bestätigt, dass das die Eintragung einer ganzen modularen Waffe nur eine Gebühr kostet.

nur wenn man die Teile einzeln einträgt, dann kostet eben jede Eintragung extra
 
Registriert
19 Nov 2015
Beiträge
2.349
Würde bedeuten das vom LRA München die Hinweise der fachlichen Leitstelle NWR im Bezug zu Modularwaffen nicht beachtet werden.
 
Registriert
20 Okt 2016
Beiträge
4.293
So wie von der fachlichen Leitstelle des NWR die Hinweise auf Herstellerzeichen/Bezeichnungen auf Jagdwaffen nicht beachtet werden.
Pattsituation.

Wandersmann
(war OT aber passte gerade)
 
Registriert
19 Nov 2015
Beiträge
2.349
Da ist die fachliche Leitstelle aber wesentlich kooperativer wie zumindest meine Behörde- da hakt es nämlich gewaltig.
 
Registriert
10 Jul 2007
Beiträge
11.349
Würde bedeuten das vom LRA München die Hinweise der fachlichen Leitstelle NWR im Bezug zu Modularwaffen nicht beachtet werden.

1. Frage ... wie sehen diese Hinweise aus?

2. Frage ... wenn es "nur" Hinweise sind, ist das LRA München dann dazu verpflichtet diesen zu folgen?
 
Registriert
19 Nov 2015
Beiträge
2.349
Schon zigmal verlinkt und mit WuH Suche oder google problemlos.

Nicht umsonst ist das NWR über die eigene HP zugänglich.......

Wenn eine fachliche Leitstelle einen Hinweis oder eine Empfehlung erstellt macht sie dies aus purer Langeweile ohne jeden ernsthaften Hintergrund, muss natürlich von niemanden befolgt werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
10 Jul 2007
Beiträge
11.349
Schon zigmal verlinkt und mit WuH Suche oder google problemlos.

Nicht umsonst ist das NWR über die eigene HP zugänglich.......

Wenn eine fachliche Leitstelle einen Hinweis oder eine Empfehlung erstellt macht sie dies aus purer Langeweile ohne jeden ernsthaften Hintergrund, muss natürlich von niemanden befolgt werden.


dann drehe ich die Argumentation mal um ... wenn diese fachliche Leitstelle so maßgebend wäre, warum kontrolliert diese dann nicht die Umsetzung Ihrer "Empfehlungen".

Zudem ... ein "Empfehlung" ist für mich eine "Empfehlung" und keine Anweisung oder klare Vorgabe welche befolgt werden muss, sondern nur eine art "wir würden ihnen es so empfehlen zu tun".
 
Registriert
19 Nov 2015
Beiträge
2.349
Ist eben die Problematik wenn ein technischer Standard ( der Null mit Gebühren zu tun hat ) eingeführt werden soll.
Wie auch in Foren sind imner welche dabei die es besser wissen und stundenlang darüber diskutieren wie man einfache Dinge möglichst kompliziert macht.
Für mich ist die Empfehlung logisch und sowohl für die Behörde, wie auch die "Nutzerseite" von Vorteil.
Wer an der Richtigkeit der Kosten/Gebühren zweifelt kann gegen den entspr. Kostenbescheid dementsprechend angehen.
 

Neueste Beiträge

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
121
Zurzeit aktive Gäste
564
Besucher gesamt
685
Oben