Ständerat debattiert über Regeln zum Abschuss von Wölfen

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Hoffentlich kommt das mal gut raus ...

https://www.parlament.ch/de/services/news/Seiten/2018/20180605044527048194158159041_bsd012.aspx

(sda) Beim Thema Wolf gehen die Wogen jeweils hoch im Parlament. So dürfte es auch heute Dienstag sein, wenn der Ständerat eine Revision des Jagd- und Schutzgesetzes berät. Die vorberatende Kommission will den Wolfsschutz stark lockern - zum Unmut der Umweltverbände.
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Der Wolfsbestand soll reguliert werden können - und zwar nicht nur dann, wenn Wölfe grossen Schaden anrichten. Auch Biber und Luchse sollen künftig einfacher abgeschossen werden können. Damit will die ständerätliche Umweltkommission weiter gehen als der Bundesrat.
Dieser schlägt bereits eine weitgehende Lockerung vor: Die Behörden sollen künftig nicht nur einzelne Tiere geschützter Tierarten zum Abschuss freigeben, sondern die Dezimierung ganzer Bestände erlauben können. Dafür sollen aber Bedingungen verankert werden.
[h=3]Keine reine "Lex Wolf"[/h]Die Umweltkommission des Ständerats beantragt mit 6 zu 5 Stimmen, auf strenge Bedingungen zu verzichten. Abschüsse sollen auch ohne grossen Schaden möglich sein. Zudem soll keine absolute Pflicht zu Herdenschutzmassnahmen bestehen.
Weiter hat die Kommission mit jeweils 7 zu 4 Stimmen entschieden, den Biber und den Luchs in den Artikel zur Bestandesregulierung aufzunehmen. Zum Luchs hält die Kommission fest, das Zeitfenster für die Regulierung des Bestandes betrage lediglich sechs Wochen pro Jahr.
Beim Biber will die Umweltkommission ausserdem die Voraussetzungen dafür schaffen, dass sich der Bund an der Finanzierung von Schutzmassnahmen bei Infrastrukturen von öffentlichem Interesse und der Vergütung von Schäden beteiligen kann. Damit setzt sie das Anliegen einer Standesinitiative des Kantons Thurgau um.
[h=3]Gesetz statt Verordnung[/h]Die Version des Bundesrats schliesst nicht aus, dass die Bestände anderer Tiere reguliert werden können. Der Bundesrat wollte die Tierarten jedoch nicht im Gesetzesartikel aufführen, sondern in einer Verordnung.
Der Umgang mit Wolf, Luchs und Biber werden im Plenum einmal mehr zu reden geben: Verschiedene Minderheiten der Kommission beantragen dem Ständerat, bei der Bestandesregulierung dem Bundesrat zu folgen. Bei der Verhütung von Wildschäden hat die Mehrheit weitergehende Massnahmen abgelehnt. So sprach sie sich deutlich dagegen aus, dass Kantone Zonen ohne Grossraubtiere festlegen können.
[h=3]Neue Regeln bei Jagdprüfung[/h]Die Kommission zeigt sich des Weiteren einverstanden damit, dass die Jagdprüfungen harmonisiert werden und dass die Kantone die Schonzeiten von jagdbaren Arten ohne Zustimmung des Bundes vorübergehend verkürzen dürfen. Hingegen beschloss sie, mehrere Wildentenarten von der Jagd auszunehmen und unter Schutz zu stellen.
In der Gesamtabstimmung hiess die Kommission die Revision des Jagdgesetzes mit 6 zu 4 Stimmen gut. Im Vordergrund stünden tragfähige Lösungen für das Zusammenleben von Menschen und Wildtieren, schreibt sie.
[h=3]"Reines Abschussgesetz"[/h]Eine linke Minderheit der Umweltkommission will aber gar nicht erst im Detail über das Gesetz diskutieren. Sie fordert die Rückweisung an den Bundesrat mit dem Auftrag, eine Revision vorzulegen, "welche in ausgewogenem Masse die Notwendigkeit zusätzlicher Tierschutzmassnahmen berücksichtigt und gleichzeitig die Regulierung bestimmter Arten ermöglicht".
Wird die Vorlage nicht an den Bundesrat zurückgeschickt, wollen Umwelt- und Tierschutzverbände das Referendum lancieren, wie sie am Montag bekanntgaben. Das Gesetz verkomme sonst schlicht zu einem "Abschussgesetz", das den Artenschutz in der Schweiz grundsätzlich infrage stelle, argumentieren sie.
Der Umgang mit dem Wolf gibt im Parlament seit Jahren zu reden. Der Bundesrat suchte einen Weg, der mit der Berner Konvention vereinbar ist. Er möchte den Schutzstatus des Wolfes in der Konvention von "streng geschützt" auf "geschützt" zurückstufen. Das Umweltdepartement wurde beauftragt, dem Europarat den Antrag bis Ende Juli 2018 einzureichen. Das Begehren ist allerdings schon einmal abgelehnt worden.
 
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Sodele, die erste Runde ist schon mal durch:
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[h=1]Ständerat sagt Raubtieren den Kampf an[/h]5.6.2018 - 13:43, SDA



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Luchse müssen sich in Acht nehmen: Geht es nach dem Ständerat, werden sie künftig weniger geschützt. (Archiv)Bild: KEYSTONE/APA/APA/NATIONALPARK KALKALPEN/MARC GRAF
Der Wolfsbestand soll reguliert werden können - aber nur dann, wenn die Raubtiere grossen Schaden anrichten. Der Ständerat ist bei einem zentralen Punkt im revidierten Jagdgesetz dem Bundesrat gefolgt. Dafür nimmt die kleine Kammer auch Biber und Luchse ins Visier.
In der über viereinhalbstündigen Debatte gingen die Wogen hoch. Es wurde so intensiv gestritten, dass über die Änderung des Jagdgesetzes noch nicht abschliessend entschieden wurde. Die Diskussionen werden am Mittwoch oder Donnerstag der kommenden Woche fortgesetzt.

Einige wichtige Entscheide sind jedoch bereits gefallen - die meisten im Sinne der Jägerfreunde aus dem bürgerlichen Lager sowie aus den Bergkantonen. Die grosse Ausnahme: Im Kernartikel der Revision, wo es um die Regulierung geschützter Arten geht, ist der Ständerat dem Bundesrat und nicht seiner vorberatenden Umweltkommission gefolgt.
Teilerfolg für die Linken
Demnach sollen die Behörden künftig nicht nur einzelne Tiere geschützter Tierarten zum Abschuss freigeben, sondern die Dezimierung ganzer Bestände erlauben können. Dafür sollen aber Bedingungen verankert werden.
Diesem Vorschlag stimmte der Ständerat mit 25 zu 20 Stimmen zu. Mitte-Links errang damit einen wichtigen Teilerfolg. Die Kommissionsmehrheit wollte nämlich weiter gehen und auf strenge Bedingungen verzichten.
Wölfe sollten auch abgeschossen werden dürfen, wenn die Raubtiere keinen grossen Schaden anrichten. Zudem sollte keine absolute Pflicht zu Herdenschutzmassnahmen bestehen. Der Appell von Umweltministerin Doris Leuthard, ein gesundes Augenmass zu bewahren, kam bei der Mehrheit der kleiner Kammer an.
Biber und Luchse zum Abschuss frei
Dafür ging der Ständerat in anderen Punkten weiter als die Regierung. So sollen auch Biber und Luchse künftig einfacher abgeschossen werden können. Die Entscheide fielen mit 27 zu 17 respektive 28 zu 16 Stimmen bei einer Enthaltung.
Beim Biber will der Ständerat ausserdem die Voraussetzungen dafür schaffen, dass sich der Bund an der Finanzierung von Schutzmassnahmen bei Infrastrukturen von öffentlichem Interesse und der Vergütung von Schäden beteiligen kann. Damit setzt er das Anliegen einer Standesinitiative des Kantons Thurgau um.
Die Version des Bundesrats schliesst nicht aus, dass die Bestände anderer Tiere reguliert werden können. Der Bundesrat wollte die Tierarten jedoch nicht im Gesetzesartikel aufführen, sondern in einer Verordnung.
Mehr Kompetenzen für Kantone
Unterstützung fand mit 28 zu 14 Stimmen dagegen der bundesrätliche Vorschlag, dass die Kantone die Schonzeiten von jagdbaren Arten vorübergehend verkürzen dürfen, ohne dafür die Zustimmung des Bundes einholen zu müssen. Die linken Ständeräte, welche auf der Zustimmung beharrten, unterlagen hier.
Laut dem Ständerat sollen Entscheide der kantonalen Jagdvollzugsbehörden, die jagdbare Tierarten betreffen, zudem nicht dem Beschwerderecht unterliegen. Dieser Entscheid fiel mit 21 zu 18 Stimmen bei einer Enthaltung.
Hingegen beschloss die kleine Kammer, mehrere Wildentenarten von der Jagd auszunehmen und unter Schutz zu stellen.
Keine Änderung bei Jagdprüfungen
Der Ständerat wehrt sich des Weiteren dagegen, dass die Jagdprüfungen schweizweit harmonisiert werden. Er stimmte mit 24 zu 19 Stimmen dem Vorschlag einer Kommissionsminderheit zu, beim Status quo zu bleiben. Demnach braucht jeder Jäger eine kantonale Berechtigung,
Laut Stefan Engler (CVP/GR) gibt es "keinen Handlungsbedarf und keine Probleme" mit der heutigen Regelung. Umweltministerin Leuthard hielt erfolglos dagegen, es sei höchste Zeit, dass die Kantone die Jagdprüfungen gegenseitig anerkennen. Das sei bei vielen anderen Prüfungen der Fall.
Streit um Begriffe
Diskussionen gab es weiter zur Umbenennung der eidgenössischen Jagdbanngebiete in Wildtierschutzgebiete. Beat Rieder (CVP/VS) befürchtete eine Zunahme von Nutzungskonflikten. "Wir hätten grosse Probleme im Tourismus." Weitere Vertreter aus Bergkantonen argumentierten, dass sich die Jagdbanngebiete bewährt hätten. Eine Änderung sei deshalb nicht angezeigt.
Sie blieben damit aber in der Minderheit. Mit 22 zu 19 Stimmen folgte der Ständerat in diesem Punkt dem Bundesrat. Der Begriff "Jagdbanngebiete" sei nicht mehr zeitgemäss und ein "Mogelvogel", sagte Bundesrätin Leuthard. Es sei mitnichten so, dass dort heute nicht gejagt werden dürfe.
Mehr als nur die Jagd
Generell wurde die Debatte emotional geführt. Es ging nicht nur um Tier- und Umweltschutz, sondern um Gesellschaftsbilder und Ideologien. "Wir sprechen über die Koexistenz von Stadt- und Bergbevölkerung", sagte etwa Stefan Engler (CVP/GR).
Umweltministerin Leuthard appellierte an die Vernunft des Parlaments: "Wenn wir die Stunden zusammenzählen, in denen wir uns mit diesem Thema befassen, dann ist das unangemessen." Trotzdem müsse das Gesetz angepasst werden.
Referendumsdrohung platziert
Das sahen die linken Ständeräte freilich anders. Die Vorlage in der vorliegenden Form sei ein "reines Abschussgesetz", kritisierten sie. Der Rückweisungsantrag scheiterte schliesslich erwartungsgemäss deutlich - mit 29 zu 14 Stimmen.
Erst Mitte nächster Woche wird ersichtlich sein, wie jagd- respektive umweltfreundlich das Gesetz ausgestaltet wird. Selbst bürgerliche Politiker aus Jagdkantonen mahnten zur Vorsicht: "Wir dürfen nicht überschiessen", sagte Werner Luginbühl (BDP/BE).
Geschehe dies, sei das Risiko gross, dass die Jagdgesetz-Revision an der Urne abgeschossen werde. Verschiedene Umwelt- und Tierschutzorganisationen haben am Montag schon mal vorsorglich mit dem Referendum gedroht.
 
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Erst mal vielen Dank für die Mühe. Auch wenn es die meisten hier nicht betrifft, bleibt es interessant was in der Schweiz so geschieht, denn es kann in Deutschland argumentativ schon von Nutzen sein.
 
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Felix Helvetia,

ihr dürft noch ohne Brüssel entscheiden, wo die Kleckerparteien die Politik machen, die daheim nicht zustimmungsfähig ist …

Mbogo
 

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