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Er wurde nicht nachträglich in den Pachtvertrag als Pächter aufgenommen.
Einstein
Nun;
DA würde ich jetzt einen Anwalt der sich mit den Jagdrecht in NRW auskennt zu konsultieren.
Gesetzlich ist in NRW und Bayern das Pachtverhältnis vererbar; und hier ging das Pachtverhältnis auf die Mutter ( nicht Pachtfähig; aber ERbin) auf den Sohn ( Nicht Erbe aber vom Erben eingesetzt).
Ob das Pachtverhältnis vom Vater auf die Mutter und dann auf den Sohn vererbt werden kann... gute Frage; ich bezweifel mal...
Frage ist : von wem wurde Beantragt den Vertrag zu verlängern ? Vom Verblieben Altpächter ?
Einzigen Vorteil den ich in einer Verlängerung sehe ist einzig das die Mindestpachtdauer bei einer Verlängerung unterschritten werden kann. Ansonsten sehe ich keine Vorteile. Auch wen im alten Pachtvertrag der Passus stehen sollte " der Jagdvorstand kann über eine Pachtverlängerung alleine Entscheiden" halte ich das in diesem Kontex als gewagt; da eine Verlängerung mit den Ürsprünglichen Vertragsparteien nicht mehr möglich ist.
Ergo ( zumindest würde ich als Vorstand so agieren) bedarf es der Zustimmung der Mehrheit Mitglieder der JG.
Ich sehe in einer Neuabfassung übrigens nur Vorteile :
Rechtssicherheit für alle Parteien ( bei jegleicher Argumentation nur zu Verlängern weil sich die Parteien der Pächter nicht mehr Grün sind; würde mich Hellhörig machen...)
Neuabfassung und Begrenzung des Themas " Wildschaden"
Einbeziehnung des Themas und Schuldverschreibung bei z.B ASP; Regulierende Gestzgebung die die Jagd deutliche erschweren ( gerade in NRW unter Remmel erlebt)
Wolf
Dann kann mann noch Sinnvolle Dinge einflechten lassen : Mitsprache und Empfelungsen der Pächter bei Blühstreifen und Akerrandstreifen; Bejagungsschneisen; Informationsgebot bei Grünlandmaht um Mähverluste zu minimieren; Mitwirkung der JG bei Gesllschaftsjagdten als Treiber und Helfer bei Naturalerstattung durch Speisen und Getränke ( kommt bei denen immer gut... und früher waren Treibjagdten im Dörflichen Bereich ein Gesellschaftsevent)
TM