Mit der Änderung der Jagd- und Schonzeiten bekam ja auch der Fuchs in Hessen eine Schonzeit. Jetzt habe ich aber beim Studieren der aktuellen Jagd und Schonzeitentabelle für Hessen eine Bemerkung mit der Ziffer 9 entdeckt. Diese besagt folgendes:
(9) Unter Berücksichtigung von § 22 Abs. 4 des Bundesjagdgesetzes (Jagd auf Elterntiere während der Setz- und Brutzeit ist verboten) darf die Jagd das ganzjährig ausgeübt auf Wildkaninchen und Füchse sowie beim Schwarzwild auf Frischlinge und Überläufer. (§ 1 Abs. 2 BJagdG)
Hat die Änderung irgendwer mitbekommen? Ich höre davon gerade zum erstenmal
(9) Unter Berücksichtigung von § 22 Abs. 4 des Bundesjagdgesetzes (Jagd auf Elterntiere während der Setz- und Brutzeit ist verboten) darf die Jagd das ganzjährig ausgeübt auf Wildkaninchen und Füchse sowie beim Schwarzwild auf Frischlinge und Überläufer. (§ 1 Abs. 2 BJagdG)
Hat die Änderung irgendwer mitbekommen? Ich höre davon gerade zum erstenmal