- Registriert
- 29 Jan 2016
- Beiträge
- 2.974
Hallo Gemeinde,
ich habe ab und zu schon mal eine Waffe an befreundete Jäger verliehen.
Ich weiß dass es maximal 4 Wochen sein darf (danach muss ein neuer Verleihschein ausgestellt werden) und dass ich mir einen gültigen Jagdschein zeigen lassen muss (die Nummer wird ja u.a. auch in den Verleihschein geschrieben)
Da ich ein fauler Mensch bin haben die Freunde die jeweilige Waffe immer bei mir abgeholt. Den gültigen Jagdschein habe ich mir natürlich zeigen lassen.
Frage:
Bin ich als Verleiher verpflichtet zu kontrollieren, dass der Ausleiher diese Waffe auch
in einem Waffenschrank ordnungsgemäss verwahrt?
oder dass er überhaupt noch Platz in seinem Schrank hat?
oder ob er überhaupt einen Waffenschrank hat?
ich habe ab und zu schon mal eine Waffe an befreundete Jäger verliehen.
Ich weiß dass es maximal 4 Wochen sein darf (danach muss ein neuer Verleihschein ausgestellt werden) und dass ich mir einen gültigen Jagdschein zeigen lassen muss (die Nummer wird ja u.a. auch in den Verleihschein geschrieben)
Da ich ein fauler Mensch bin haben die Freunde die jeweilige Waffe immer bei mir abgeholt. Den gültigen Jagdschein habe ich mir natürlich zeigen lassen.
Frage:
Bin ich als Verleiher verpflichtet zu kontrollieren, dass der Ausleiher diese Waffe auch
in einem Waffenschrank ordnungsgemäss verwahrt?
oder dass er überhaupt noch Platz in seinem Schrank hat?
oder ob er überhaupt einen Waffenschrank hat?
Zuletzt bearbeitet: