Fallenjagd - Fuchsschädel als Trophäe

G

Gelöschtes Mitglied 8792

Guest
Musst aufpassen wo du im Saarland deine Falle aufstellt. Bei der Wetterlage könnte es sein, das der Fuchs beim Hochwasser ersäuft; -)
 
Registriert
4 Aug 2014
Beiträge
436
Conibear scheidet aus, das saarländische Landesjagdgesetz erlaubt nur Lebendfallen.

Eine Conibear in einen Abfangkasten gebaut ist ja keine Falle im Sinne des Gesetzes. Damit fängst Du ja nicht, sondern Du tötest das bereits gefangene Wild. Damit sollte das legal sein.
Zumindest verstehe ich das so.
 
Registriert
5 Mai 2016
Beiträge
152
Jagd ist das Aufsuchen, Nachstellen, Fangen, Erlegen und Aneignen von Wild

§ 32 SJG Sachliche Verbote
(1) In Ergänzung des § 19 Abs. 1 des Bundesjagdgesetzes ist verboten

2. die Jagd oder den Jagdschutz mit Fanggeräten oder Fangvorrichtungen, die das gefangene Tier töten(Totfangfallen), auszuüben.

Denke das fällt unter "Erlegen".
Aus meiner Sicht eindeutig verboten.
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
142
Zurzeit aktive Gäste
537
Besucher gesamt
679
Oben