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Gelöschtes Mitglied 8792
Guest
Musst aufpassen wo du im Saarland deine Falle aufstellt. Bei der Wetterlage könnte es sein, das der Fuchs beim Hochwasser ersäuft; -)
Conibear scheidet aus, das saarländische Landesjagdgesetz erlaubt nur Lebendfallen.
Jagd ist das Aufsuchen, Nachstellen, Fangen, Erlegen und Aneignen von Wild
§ 32 SJG Sachliche Verbote
(1) In Ergänzung des § 19 Abs. 1 des Bundesjagdgesetzes ist verboten
2. die Jagd oder den Jagdschutz mit Fanggeräten oder Fangvorrichtungen, die das gefangene Tier töten(Totfangfallen), auszuüben.