Hessen: Wiederkehrende Überprüfung des Bedürfnisses

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Meine letzte Überprüfung war letztes Jahr wg. Neuerwerb und Paragraph 27. Diese Überprüfung gilt für ein halbes Jahr, kaufst du innerhalb dieser Zeit braucht es nix neues. Sollte die Überprüfung abgelaufen sein muss eine nrue angeschoben werden.

Die Überprüfung findet routinemäßig jedes Jahr statt und natürlich zur JS Verlängerung. Kostet hier nix extra. Landkreis OF.

Bei uns auch UWB und UJB die gleichen SB.
 
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UJB und UWB sind im LDK ein Verein. Das Schreiben ist eindeutig von dort und die Kontonummer stimmt auch.



Zitat - PS: gerade bei Personalunion wirds natürlich objektiv abstrus: da soll bei der Überprüfung der Mitarbeiter vergessen, wem er neulich noch den JS verlängert hat? "Hessen vorn!" kann man da nur sagen. - Zitat Ende.

Also bei der Jagdscheinverlängerung wird nichts überprüft, Hingehen, Zettel zur Erklärung über das Nichtvorhandensein von anhängige Ermittlungsverfahren oder Strafverfahren ausfüllen, Kohle am Automat einzahlen und Jagdschein wieder verlängert mitnehmen.


Ich gehe mal davon aus, dass es diese interne Überprüfung schon länger gibt (man hat halt bei beanstandungslosen Überprüfungen nichts davon mitbekommen und man nun seit Neuestem dafür extra Kohle latzen muss.
...

Die Kostennote kommt zukünftig zusammen mit der Gebühr von € 75,00 für die amtliche Überprüfung des gesetzlichen Schießnachweises.

Wenn die Behörden im Kreis der Jäger immer wieder willfährige Befürworter weiterer amtlicher Gängelungen finden, werden ihnen sicher noch ein paar lustige Dinge einfallen, die sie im Sinne der Sicherheit und/ oder der Waidgerechtigkeit (... oder auch anderer munterer Bessermenschen und -jäger Ideen) überprüfen können. Der politische Aktionismus und das Glück des braven folgsamen Michels leben hoch!


Grosso
 
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Aus gegebenem Anlass:

Der Beitrag mit dem Nutzungsnachweis für wiedergeladene Munition war Satire!
(Das nächste Mal schreibe ich es dabei.)
 
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Aus gegebenem Anlass:

Der Beitrag mit dem Nutzungsnachweis für wiedergeladene Munition war Satire!
(Das nächste Mal schreibe ich es dabei.)


Ich hoffe Du behältst diesbzgl. Recht! Sicher finden sich unter den Jägern ein paar obrigkeitsgläubige Helden, die im Sinne der Waidgerechtigkeit oder eines anderen selbst erteilten Erziehungsauftrages, die selbstgeladene Munition erst zertifizieren und dann in regelmäßigen Abständen gesetzlich testieren/ rezertifizieren lassen möchten.

Nicht, dass das einer nicht richtig kann weil aus Sicht der Helden des Waidwerks das Wiederladens nicht oft genug geübt hat.

Ich sehe in meinen Träumen schon eine güldene Blechtafel über meiner Wiederlade-Werkbank, die das geprägte kostenpflichtige bundesdeutsche Wiederlade(re)zertifikat zeigt.


Grosso
 
D

doghunter

Guest
In Brandenburg habe ich das auch schon 2x bekommen in den letzten Jahren...bin seit Ende der 80´er Legalwaffenbesitzer
 
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Bei uns in der Pfalz ( DÜW ) kostet es nur alle 3 Jahre Geld wenn der Jagdschein verlängert wird und wenn mal wieder eine neue WBK ansteht.

Kontrollen vor Ort und zwielichtige Gebühren sind völlig unbekannt.


Waidmannsheil

Gerhard
 
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Habe im Verein zwei Kollegen (Sportschützen) die haben in den letzten 2 Jahren schon zweimal einen Gebührenbescheid bekommen.
Man habe sie überprüft, alles in Ordnung und sie sollen 36€ dafür überweisen. Habe den ersten Bescheid damals hier in irgendeinem
Trööt eingestellt. LK Hersfeld-Rotenburg.

Bei uns im Kreis OF müssen die Sportschützen tatsächlich auch bezahlen. Jäger bleiben bis jetzt davon verschont.
Wir bezahlen ja kräftig für den JS.
 
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Meine Waffenbehörde (Kreispolizeibehörde) in NRW hat mir nun auch mitgeteilt, es gäbe einen Ministeriumserlass, der regele, dass bei Eintragung einer Waffe (oder in meinem Fall eines Schalldämpfers) eine erneute Zuverlässigkeitsprüfung erfolgen müsse, wenn die letzte mehr als 6 Monate zurück liege.

Drollig finde ich, dass ich bereits einen Voreintrag für den Dämpfer hatte und bekanntlich auch ohne vorherige gesonderte Legitimation als Jäger (!) beliebig viele Langwaffen erwerben kann und dann NACH der Erlangung der tatsächlichen Verfügungsgewalt eine erneute Zuverlässigkeitsprüfung des Jägers (!) stattfinden soll. Sorry, empfinde nur ich das als Schildbürgerstreich?

Vielleicht sollten wir über eine Petition zur Abschaffung diverser Ministerien nachdenken ;) oder hat da die regionale Waffenbehörde eine Leseschwäche/ ein Verständnisproblem?

Wenn das - wie weiter vorne berichtet - in Hessen gilt und nun ganz offensichtlich auch in NRW, scheint das doch ein Erlass des Bundesministeriums zu sein, oder?


Grosso
 

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