Hessen: Wiederkehrende Überprüfung des Bedürfnisses

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Hallo, ich habe seit ca 20 Jahren den Jagdschein, meine Frau hat Ihren Jagdschein vor ca 4 Jahren gemacht.

Nun kam ein Schreiben der UJB, wonach es eine wiederkehrende Überprüfung des Bedürfnisses ,der vorliegenden Voraussetzungen und er Zuverlässigkeit gab. Rechnungsbetrag: 30 Euro. Eine Beanstandung hat nicht stattgefunden, sonst wäre diese mit einem gesonderten Schreiben mitgeteilt worden.

Habt ihr auch schon so etwas bekommen?

wmh

Jäger:cool:
 
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Das hängt mit deiner Behörde, sprich dem Landkreis zusammen.

Also, welcher Landkreis?
 
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Da ich diese Woche das erste mal heute nachmittag an meinen Briefkasten komme, kann ich nicht sagen ob diese Woche etwas kam, aber es würde mich wundern.

Ich gehe davon aus, daß der Lahn-Dill-Kreis da sein eigenes Süppchen kocht.
 
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Soll es in ganz Hessen geben. Hab das schon öfter gehört, bin bis jetzt aber davon verschont geblieben
 
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Habe im Verein zwei Kollegen (Sportschützen) die haben in den letzten 2 Jahren schon zweimal einen Gebührenbescheid bekommen.
Man habe sie überprüft, alles in Ordnung und sie sollen 36€ dafür überweisen. Habe den ersten Bescheid damals hier in irgendeinem
Trööt eingestellt. LK Hersfeld-Rotenburg.
 
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Grüße in den Nacbhar-LK! Habe den JS noch nicht so lange, dass wieder etwas geprüft werden müsste, aber Dein Bedürfnis ist doch der Jagdschein. Was will die UJB da überprüfen? Ob deine Akte noch da ist? Prüfung der Voraussetzung: Immer noch ü18? Immer noch Jägerprüfung bestanden? :no:
Und wird die Zuverlässigkeit nicht ohnehin bei jeder JS-Verlängerung geprüft und ist in den Kosten enthalten?
 
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Moin!

Da geht wieder was durcheinander. Meint der TS die Bedürfnisprüfung nach Waffenrecht? Die geht die UJB nix an. Sollte der / die SB in Personalunion auch UWB sein, dann muss auf dem entsprechenden Schrieb trotzdem eineindeutig der Bezug zum WaffR und das Tätigwerden als UWB deutlich werden. Ansonsten würde ICH da prüfen, ob in dem Kostenbescheid überhaupt eine Kontonummer des LK angegeben ist. Nicht, dass da jemand kreativ Internetbetrügereien auf analogem Wege abwickelt. :roll:

Viele Grüße

Joe

PS: gerade bei Personalunion wirds natürlich objektiv abstrus: da soll bei der Überprüfung der Mitarbeiter vergessen, wem er neulich noch den JS verlängert hat? "Hessen vorn!" kann man da nur sagen ... :no:
 
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UJB und UWB sind im LDK ein Verein. Das Schreiben ist eindeutig von dort und die Kontonummer stimmt auch.



Zitat - PS: gerade bei Personalunion wirds natürlich objektiv abstrus: da soll bei der Überprüfung der Mitarbeiter vergessen, wem er neulich noch den JS verlängert hat? "Hessen vorn!" kann man da nur sagen. - Zitat Ende.

Also bei der Jagdscheinverlängerung wird nichts überprüft, Hingehen, Zettel zur Erklärung über das Nichtvorhandensein von anhängige Ermittlungsverfahren oder Strafverfahren ausfüllen, Kohle am Automat einzahlen und Jagdschein wieder verlängert mitnehmen.


Ich gehe mal davon aus, dass es diese interne Überprüfung schon länger gibt (man hat halt bei beanstandungslosen Überprüfungen nichts davon mitbekommen und man nun seit Neuestem dafür extra Kohle latzen muss.

Wenn das sich in den anderen Landkreisen rum spricht, werdet ihr alle in den Genuß der zusätzlichen Kosten kommen.


wmh

Jäger:cool:
 
Zuletzt bearbeitet:
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Moin!


Also bei der Jagdscheinverlängerung wird nichts überprüft,

Doch, Deine Zuverlässigkeit, und zwar von der Behörde in eigenem Auftrag. Das bekommst Du nciht mit. Wurde vor Jahren schon thematisiert, weil die Sicherheitsüberprüfung der UWB parallel läuft und extra kostet. Die durch die UJB ist durch die Gebühren abgedeckt. Wenn die UWB jetzt wirklich eine BEDÜRFNISprüfung vornimmt ist das was Anderes.

Viele Grüße

Joe
 
G

Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
Genau so, wie es Mohawk darstellt.

In Brandenburg ist UWB und UJB getrennt, genau wie die Bescheide.

Klagemöglichkeit besteht natürlich immer. Erfolgsaussichten sind nur gegeben wenn der zeitliche Abstand unter 6 Monaten liegt.

Dazu gab's schon ein Urteil.

Bei Personalunion wäre mE der Klageweg seeeeehr interessant.


CdB
 
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Mein zuständiger Mensch bei UJB hat auch mal in einem Nebensatz fallen lassen, dass ich trotz 3-Jährigem JS jährlich überprüft werde.

Bis dato kam dafür auch noch nie eine Rechnung. Warum sowas im 21. Jahrhundert noch nicht voll automatisch läuft, muss ich aber auch nicht verstehen. :no:
 
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Moin!

Du wirst auch von der UJB keine Rechnung bekommen, nur von der UWB. Das derzeitige Recht sieht nicht vor, dass die eine Behörde die Abfrage der anderen nutzen kann bzw. überhaupt was davon wissen muss, kann oder darf. Deshalb prüfen die eventuell sogar parallel.

Viele Grüße

Joe
 

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