Abgesehen davon, dass er es ja dargestellt hat, auch aus folgendem Grund:
Weil das Rad zuerst da war.
Wie... Faustrecht ? Oder Anarchie ?
Die meisten Autofahrer sollten sich glücklich schätzen, dass Pferdekutschen und Radler sie auf ihre Straßen gelassen haben.
Ohne Autos bräuchte es keine Radwege, keine Fußwege, keine Ampeln, Zebrastreifen oder Fußgängerzonen.
Das Auto ist der Störfaktor, der sich mit allen anderen Verkehrsmitteln so schlecht verträgt.
Schonmal drüber nach gedacht? Ich weiß, überspitzt provokativ, aber eine erfrischende Sichtweise, wie ich finde.
Nun; damit dürfstest du das Argumen " Rad auf Straße weil Radweg schlecht" selber entkräftet haben... zur Zeit der Kutschen hatten wir Sand-Schotter und Kopfsteinpflaster.
Ein Exelenter Untergrund um da mit einem High-Tech Renrad sich breit zu machen...
Abgesehen davon ist ein Großteil der Radwege nicht einmal benutzungspflichtig (meist aus o.g. Gründen), eine rechtliche Regelung, die in dieser Form so eigentlich sowieso nur die Autonation Deutschland kennt.
Falsch.
In der STVO steht unmißverständlich : Radwege; die als Radwege mit Zeichen 240; 241; 239 gekenzeichnet sind; müssen auch von Radfahreren benutzt werden.
§ 2, Abs. 4, StVO
(4) 1Mit Fahrrädern muss einzeln hintereinander gefahren werden; nebeneinander darf nur gefahren werden, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. 2Eine Pflicht, Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen, besteht nur, wenn dies durch Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist. 3Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden. 4Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das allein stehende Zusatzzeichen "Radverkehr frei" angezeigt ist. 5Wer mit dem Rad fährt, darf ferner rechte Seitenstreifen benutzen, wenn keine Radwege vorhanden sind und zu Fuß Gehende nicht behindert werden
Nach deiner Argumentation währe es mir übrigens lieb wen ich statt 70 km/h auf Landstraßen dann 100 km/h mit dem Auto auf dem Radweg brettern würde... was nasch deiner Argumentation und der Gusto " Gleichbehandlung" ja zulässig währe...
Daher in den meisten Fällen einfach drei Mal tief durch die Nase eine
- und langsam durch den Mund wieder ausatmen und an Paragraph 1 der StVO denken:
Als Radfahrere auch mal berücksichtigen das andere Verkehrsteilnehmer auch ein Recht auf Teilnahme am Straßenverkehr haben und ein Fahrad keine Knautschzone und Air-Bag hat...
Leider scheinen immer mehr Radfahrer ihr Hirn abzuschalten und sich selber als Rambock im Straßenverkehr gebrauchen zu wollen. Dem letzten hab nachdem er mich als ich mit 24 To Gesamtgewicht
auf 1 Spuriger STraße die Straßen auf gerader Strecke verlassen mußte weil der Radfahrer mittig auf dem Mittelstreifen führ; und seine Argument :; wen ich komme hast du Bauer Platz zu machen..
ins Gesicht gesagt : ich glaube das Zuhaus keine Frau und keine Kinder auf seine Rückkehr warren... wer so Dähmlich ist wird vermutlich eine Position erreicht haben das ein Partner die Gemeinsamkeit meiden würde.
Denn wie oft und wie stark wird die Lebensqualität von Rad- oder Autofahrer denn wirklich deutlich durch die jeweils anderen eingeschränkt?
(Der oben beschrieben Fall der Nötigung ist natürlich eine Sauerei, egal mit welchem Verkehrsmittel, und wurde daher ja auch bestraft)