Um nochmal nachzuhaken:
Habe auch eine Anfrage für einen meiner Repetierer aus einem Nicht-EU Land innerhalb einer laufenden Auktion gegen Höchstgebot. Habe bisher internationalen Versand ausgeschlossen. Wenn ich aber den potentiellen Interessenten sage, dass er sich mit einem deutschen Händler kurzschließen und das abklären soll, dann Brauch ich im Endeffekt nur die Waffe dem besagten Händler schicken, austragen lassen und der Rest geht mich nichts mehr an. Das Geld kriege ich in dem Fall direkt vom Privatkäufer und den Export zahlt er selbst beim Händler. Lieg ich da richtig?
Habe bisher noch nie an einem Händler verkauft, schickt er mir dann eine Bestätigung fürs Austragen bei meiner Behörde, dass er die Waffe entgegengenommen hat und das wars ?
Grüße