- Registriert
- 15 Jun 2012
- Beiträge
- 3.114
Rüdemänner und Juristen bitte mal lesen.
Kurz die Fakten:
1. Habe Hund aus dem Tierschutz, 2 Jahre alt, Herkunft Spanien. Gechippt usw.
2. Möchte in NRW auf Bewegungsjagd mit Hund. Nach § 30 LJG NRW MUSS Hund "brauchbar" sein. Sonst angeblich kein Versicherungsschutz im Schadensfall an Dritten.
3. Möchte mit Hund zur Vorbereitung ins SW-Gatter. Dort aber nach Auskunft des "Vereins für Laufhunde/ Dortmund" nur Hunde mit Papieren zugelassen.
4. Möchte Brauchbarkeits-Prüfung machen (siehe Punkt 2.). VDH angefragt. Bekomme keine Zulassung, da keine Ahnentafel.
5. Muss erst beim VDH "Phänotypisierung zu Arbeitszwecken" durchführen lassen. 100 Euro, Ausgang ungewiss, nächster Termin 16. November. Wenn ein Rassestandard mit Glück anerkannt wird, gibt's eine "Registerbescheinigung". Damit kann ich den Hund zur Prüfung anmelden. Wenn keine Bescheinigung erteilt wird ist erstmal Ende aller Bemühungen.
5. Ob der Richter am Ende die eventuell hoffentlich ausgestellte Registerbescheinigung dann später überhaupt anerkennt, ist auch unsicher. Es könne sein, dass man gleich wieder abreisen darf. Zitat VDH: Inwieweit die von Ihnen gewünschten Prüfungen mit der von uns ausgestellten Registerbescheinigung, unter der Voraussetzung dass der Zuchtrichter Ihren Hund als augenscheinlich der Rasse zugehörig einstuft, möglich sind, können wir Ihnen leider nicht beantworten.
Also, so was! Das ist doch ein echter Schildbürgerstreich! Da will man den Hund ausbilden und prüfen lassen sowie tierschutzgerecht bestmöglich jagen und bekommt auf dem Weg dahin nur Steine in den Weg gelegt.
Der Obmann vom Verein warnte mich sinngemäß vor diesem worst case Szenario: Ohne Prüfung zur Jagd, Hund verursacht im Treiben Verkehrsunfall mit Verletzten/ Toten, "dann werden sie verknackt und zahlen Sie bis an Ihr Lebensende".
Nun sagte ein Kumpel mir gestern: Mach doch eine Brauchbarkeitsprüfung in Hessen, das geht da ohne Papiere und fertig.
Bin momentan ratlos. Was ist dran an diesen Thesen? Was wäre ein vernünftiger Weg, mit meinem Hund im Gatter zu üben, eine Prüfung zu machen und an der Gesellschaftsjagd teilnehmen? Bin berufstätig und wohne in NRW. Gibt's da eine praktikable Lösung?
Ziel: Die Jagd mit Hund soll legal und versichert sein. Wenn das auch ohne Prüfung geht, warum nicht. Hauptsache, ich steh´nicht mit einem Bein im Knast.
Gern auch PN
Kurz die Fakten:
1. Habe Hund aus dem Tierschutz, 2 Jahre alt, Herkunft Spanien. Gechippt usw.
2. Möchte in NRW auf Bewegungsjagd mit Hund. Nach § 30 LJG NRW MUSS Hund "brauchbar" sein. Sonst angeblich kein Versicherungsschutz im Schadensfall an Dritten.
3. Möchte mit Hund zur Vorbereitung ins SW-Gatter. Dort aber nach Auskunft des "Vereins für Laufhunde/ Dortmund" nur Hunde mit Papieren zugelassen.
4. Möchte Brauchbarkeits-Prüfung machen (siehe Punkt 2.). VDH angefragt. Bekomme keine Zulassung, da keine Ahnentafel.
5. Muss erst beim VDH "Phänotypisierung zu Arbeitszwecken" durchführen lassen. 100 Euro, Ausgang ungewiss, nächster Termin 16. November. Wenn ein Rassestandard mit Glück anerkannt wird, gibt's eine "Registerbescheinigung". Damit kann ich den Hund zur Prüfung anmelden. Wenn keine Bescheinigung erteilt wird ist erstmal Ende aller Bemühungen.
5. Ob der Richter am Ende die eventuell hoffentlich ausgestellte Registerbescheinigung dann später überhaupt anerkennt, ist auch unsicher. Es könne sein, dass man gleich wieder abreisen darf. Zitat VDH: Inwieweit die von Ihnen gewünschten Prüfungen mit der von uns ausgestellten Registerbescheinigung, unter der Voraussetzung dass der Zuchtrichter Ihren Hund als augenscheinlich der Rasse zugehörig einstuft, möglich sind, können wir Ihnen leider nicht beantworten.
Also, so was! Das ist doch ein echter Schildbürgerstreich! Da will man den Hund ausbilden und prüfen lassen sowie tierschutzgerecht bestmöglich jagen und bekommt auf dem Weg dahin nur Steine in den Weg gelegt.
Der Obmann vom Verein warnte mich sinngemäß vor diesem worst case Szenario: Ohne Prüfung zur Jagd, Hund verursacht im Treiben Verkehrsunfall mit Verletzten/ Toten, "dann werden sie verknackt und zahlen Sie bis an Ihr Lebensende".
Nun sagte ein Kumpel mir gestern: Mach doch eine Brauchbarkeitsprüfung in Hessen, das geht da ohne Papiere und fertig.
Bin momentan ratlos. Was ist dran an diesen Thesen? Was wäre ein vernünftiger Weg, mit meinem Hund im Gatter zu üben, eine Prüfung zu machen und an der Gesellschaftsjagd teilnehmen? Bin berufstätig und wohne in NRW. Gibt's da eine praktikable Lösung?
Ziel: Die Jagd mit Hund soll legal und versichert sein. Wenn das auch ohne Prüfung geht, warum nicht. Hauptsache, ich steh´nicht mit einem Bein im Knast.
Gern auch PN