Hund ohne Papiere, NRW: Prüfung, Gatter, Jagdteilnahme, Versicherung?

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Rüdemänner und Juristen bitte mal lesen.

Kurz die Fakten:

1. Habe Hund aus dem Tierschutz, 2 Jahre alt, Herkunft Spanien. Gechippt usw.
2. Möchte in NRW auf Bewegungsjagd mit Hund. Nach § 30 LJG NRW MUSS Hund "brauchbar" sein. Sonst angeblich kein Versicherungsschutz im Schadensfall an Dritten.
3. Möchte mit Hund zur Vorbereitung ins SW-Gatter. Dort aber nach Auskunft des "Vereins für Laufhunde/ Dortmund" nur Hunde mit Papieren zugelassen.
4. Möchte Brauchbarkeits-Prüfung machen (siehe Punkt 2.). VDH angefragt. Bekomme keine Zulassung, da keine Ahnentafel.
5. Muss erst beim VDH "Phänotypisierung zu Arbeitszwecken" durchführen lassen. 100 Euro, Ausgang ungewiss, nächster Termin 16. November. Wenn ein Rassestandard mit Glück anerkannt wird, gibt's eine "Registerbescheinigung". Damit kann ich den Hund zur Prüfung anmelden. Wenn keine Bescheinigung erteilt wird ist erstmal Ende aller Bemühungen.
5. Ob der Richter am Ende die eventuell hoffentlich ausgestellte Registerbescheinigung dann später überhaupt anerkennt, ist auch unsicher. Es könne sein, dass man gleich wieder abreisen darf. Zitat VDH: Inwieweit die von Ihnen gewünschten Prüfungen mit der von uns ausgestellten Registerbescheinigung, unter der Voraussetzung dass der Zuchtrichter Ihren Hund als augenscheinlich der Rasse zugehörig einstuft, möglich sind, können wir Ihnen leider nicht beantworten.

Also, so was! Das ist doch ein echter Schildbürgerstreich! Da will man den Hund ausbilden und prüfen lassen sowie tierschutzgerecht bestmöglich jagen und bekommt auf dem Weg dahin nur Steine in den Weg gelegt.
Der Obmann vom Verein warnte mich sinngemäß vor diesem worst case Szenario: Ohne Prüfung zur Jagd, Hund verursacht im Treiben Verkehrsunfall mit Verletzten/ Toten, "dann werden sie verknackt und zahlen Sie bis an Ihr Lebensende".

Nun sagte ein Kumpel mir gestern: Mach doch eine Brauchbarkeitsprüfung in Hessen, das geht da ohne Papiere und fertig.

Bin momentan ratlos. Was ist dran an diesen Thesen? Was wäre ein vernünftiger Weg, mit meinem Hund im Gatter zu üben, eine Prüfung zu machen und an der Gesellschaftsjagd teilnehmen? Bin berufstätig und wohne in NRW. Gibt's da eine praktikable Lösung?

Ziel: Die Jagd mit Hund soll legal und versichert sein. Wenn das auch ohne Prüfung geht, warum nicht. Hauptsache, ich steh´nicht mit einem Bein im Knast.

Gern auch PN
 
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Bevor man sich einen Jagdhund, gleich welcher Rasse, anschafft, sollte man sich über Papiere und Prüfungen etc. Gedanken machen!
Wir haben geltende Gesetze und Vorschriften und an die sollte man sich halten und nicht dann, wenn es zu spät ist, herum jammern!
 
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Lese dir bitte die Brauchbarkeitsprüfungsordnung NRW und da speziell die BP nach §8 durch! Falls das auf deinen Hund zutrifft, dann kannst du die BP führen! Die Bedingungen des Gatters in Lippstadt kenne ich nicht.
 
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Rüdemänner und Juristen bitte mal lesen.

Kurz die Fakten:

1. Habe Hund aus dem Tierschutz, 2 Jahre alt, Herkunft Spanien. Gechippt usw.
2. Möchte in NRW auf Bewegungsjagd mit Hund. Nach § 30 LJG NRW MUSS Hund "brauchbar" sein. Sonst angeblich kein Versicherungsschutz im Schadensfall an Dritten.
3. Möchte mit Hund zur Vorbereitung ins SW-Gatter. Dort aber nach Auskunft des "Vereins für Laufhunde/ Dortmund" nur Hunde mit Papieren zugelassen.
4. Möchte Brauchbarkeits-Prüfung machen (siehe Punkt 2.). VDH angefragt. Bekomme keine Zulassung, da keine Ahnentafel.
5. Muss erst beim VDH "Phänotypisierung zu Arbeitszwecken" durchführen lassen. 100 Euro, Ausgang ungewiss, nächster Termin 16. November. Wenn ein Rassestandard mit Glück anerkannt wird, gibt's eine "Registerbescheinigung". Damit kann ich den Hund zur Prüfung anmelden. Wenn keine Bescheinigung erteilt wird ist erstmal Ende aller Bemühungen.
5. Ob der Richter am Ende die eventuell hoffentlich ausgestellte Registerbescheinigung dann später überhaupt anerkennt, ist auch unsicher. Es könne sein, dass man gleich wieder abreisen darf. Zitat VDH: Inwieweit die von Ihnen gewünschten Prüfungen mit der von uns ausgestellten Registerbescheinigung, unter der Voraussetzung dass der Zuchtrichter Ihren Hund als augenscheinlich der Rasse zugehörig einstuft, möglich sind, können wir Ihnen leider nicht beantworten.

6. Also, so was! Das ist doch ein echter Schildbürgerstreich! Da will man den Hund ausbilden und prüfen lassen sowie tierschutzgerecht bestmöglich jagen und bekommt auf dem Weg dahin nur Steine in den Weg gelegt.
Der Obmann vom Verein warnte mich sinngemäß vor diesem worst case Szenario: Ohne Prüfung zur Jagd, Hund verursacht im Treiben Verkehrsunfall mit Verletzten/ Toten, "dann werden sie verknackt und zahlen Sie bis an Ihr Lebensende".

Nun sagte ein Kumpel mir gestern: Mach doch eine Brauchbarkeitsprüfung in Hessen, das geht da ohne Papiere und fertig.

So, jetzt mal richtig vom PC aus.

zu 1. Ganz ehrlich, wer einen brauchbaren Jagdhund zum Ziel hat, der holt sich einen entsprechenden Welpen einer JGHV anerkannten Rasse, am besten mit JGHV-Papieren! Vielleicht noch Heideterrier oder Westfalenterrier, alles andere ist Unfug!

zu 2. Der § 30 des LJG NRW besagt lediglich das brauchbare Jagdhunde zu verwenden sind, das heißt es müssen brauchbare Jagdhunde in genügender Anzahl dabei sein. Es können aber auch Hunde ohne BP mitwirken. Ausnahme ist das Nachsuchen von Schalenwild, die muß mit brauchbaren Hunden durchgeführt werden. Der Versicherungsschutz ergibt sich aus deinen Versicherungsbedingungen und hat mit dem LJG erst einmal nichts zu tun.

zu 3. Im Schwarzwildgatter Lippstadt sind Hunde mit JGHV-anerkannten Papieren zugelassen. Es können auch Hunde dieser Rassen ohne Papiere oder Kreuzungen von JGHV-Rassen zugelassen werden. Das liegt im Ermessen des Gattermeisters.

zu 4. Der JGHV und der VDH haben nichts mit der Zulassung und Durchführung der BP zu tun, diese obliegt dem LJV, der das an die Kreisjägerschaften deligiert. In NRW werden JGHV anerkannte rassen, Hunde ohne Papiere dieser Rassen und Kreuzungen dieser Rassen zugelassen. Die Entscheidung liegt letztendlich da beim Prüfungsleiter, ob er die entsprechende Kreuzung erkennen kann oder nicht.

zu 5. Die Registerbescheinigung ist völlig unerheblich für die Zulassung zur BP.

zu 6. Ein Schildbürgerstreich in jagdlicher Hinsicht ist es, sich einen Hund aus dem Auslandstierschutz zu holen und dann zu erwarten, daß alle anderen Hurra schreien und diese Wundertüten zu jagdlichen Prüfungen zuläßt und sie zu Jagden einlädt! Auch das Stöbern auf Drückjagden bedingt die entsprechenden Anlagen und Ausbildung der Hunde! Das ist mehr als ein von der leine machen!
 
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Diese Knüpfung der Brauchbarkeit an Rassemerkmale ist in meinen Augen ein Dinosaurier, der sich überlebt hat, an dem aber leider in weiten Teilen der Republik von Prüfverbänden, Vereinen und auch der Jägerschaft stoisch festgehalten wird.

Prinzipiell kann man zwar nachvollziehen, dass diejenigen, die über das Wohl und Wehe eines zu prüfenden Delinquenten entscheiden, lieber die reinrassigen Vierläufer am Start sehen, zumal sie meist selbst in deren Zucht involviert sind, doch angesichts der Tatsache, dass allein die Zugehörigkeit zu einer Rasse die jagdliche Brauchbarkeit mitnichten garantiert, fürht sich dieses Procedere selbst ad absurdum.

Da der Feststellung der Brauchbarkeit alle Hunde - Mischling oder nicht - gleichermaßen unterliegen, sollten sie auch gleichermaßen zu ebendieser Feststellung zugelassen sein. Die Skepsis gegenüber ihrem Treiben haben sich die Züchter auch in gewisser Weise selbst zuzuschreiben, wobei man auch hier nicht alle über einen Kamm scheren darf.

Ein Beispiel dafür findet sich in der aktuellen W&H, in der ein Fall dargestellt wird, bei dem ein Hund Auffälligkeiten in der Hüfte zeigt und bei dem der Züchter dem Besitzer von einer genaueren Untersuchung abrät, um die Zuchttauglichkeit nicht zu gefährden.

Auch hier wird es Zeit, dass eine gewisse Leistungsorientierung stattfindet, anstatt sich rein auf Rasse und Zuchtbuch zu verlassen, die, wie die Realität leider nur allzu oft beweist, bisweilen eben gerade kein Garant für zuverlässige Erfüllung eines Standards sind...:no:

Es geht ja zunächst nicht um den tatsächlichen jagdlichen Einsatz, aber eine Feststellung von prinzipieller Brauchbarkeit sollte drin sein. So hat ja Zucht im Ursprung auch mal angefangen. Der Jagdhund ist ja nicht vom Himmel gefallen, sondern es wurden bestimmte Eigenschaften, die die Tiere mitgebracht haben, zuchtlich verstärkt.
Dass die garantierte Anerkennung eines Schlages ohne FCI-Eintrag generell ein schwieriges Thema ist und nur sehr schleppend vorangeht zeigen Beispiele wie der Schwarzwälder Schweißhund, die Ardennenbracke oder der Wälderdackel... Obwohl diese Hunde in vielen Fällen nachweislich gute Arbeit im jagdlichen Bereich leisten, scheitert die Brauchbarkeit manchmal schon an der Zulassung zur Prüfung und das sollte nicht sein.

Wenn dein Spanier jetzt natürlich eine Mischung aus Chihua-Hua und Mops ist, hätt ich auch Bedenken...
 
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Also, so was! Das ist doch ein echter Schildbürgerstreich! Da will man den Hund ausbilden und prüfen lassen sowie tierschutzgerecht bestmöglich jagen und bekommt auf dem Weg dahin nur Steine in den Weg gelegt.

Da lügst du dir aber grad selber in die Tasche. Was hast du denn für einen Typ Hund gekauft ?
 
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Diese Knüpfung der Brauchbarkeit an Rassemerkmale ist in meinen Augen ein Dinosaurier, der sich überlebt hat, an dem aber leider in weiten Teilen der Republik von Prüfverbänden, Vereinen und auch der Jägerschaft stoisch festgehalten wird.

Prinzipiell kann man zwar nachvollziehen, dass diejenigen, die über das Wohl und Wehe eines zu prüfenden Delinquenten entscheiden, lieber die reinrassigen Vierläufer am Start sehen, zumal sie meist selbst in deren Zucht involviert sind, doch angesichts der Tatsache, dass allein die Zugehörigkeit zu einer Rasse die jagdliche Brauchbarkeit mitnichten garantiert, fürht sich dieses Procedere selbst ad absurdum.

Da der Feststellung der Brauchbarkeit alle Hunde - Mischling oder nicht - gleichermaßen unterliegen, sollten sie auch gleichermaßen zu ebendieser Feststellung zugelassen sein. Die Skepsis gegenüber ihrem Treiben haben sich die Züchter auch in gewisser Weise selbst zuzuschreiben, wobei man auch hier nicht alle über einen Kamm scheren darf.

Ein Beispiel dafür findet sich in der aktuellen W&H, in der ein Fall dargestellt wird, bei dem ein Hund Auffälligkeiten in der Hüfte zeigt und bei dem der Züchter dem Besitzer von einer genaueren Untersuchung abrät, um die Zuchttauglichkeit nicht zu gefährden.

Auch hier wird es Zeit, dass eine gewisse Leistungsorientierung stattfindet, anstatt sich rein auf Rasse und Zuchtbuch zu verlassen, die, wie die Realität leider nur allzu oft beweist, bisweilen eben gerade kein Garant für zuverlässige Erfüllung eines Standards sind...:no:

Es geht ja zunächst nicht um den tatsächlichen jagdlichen Einsatz, aber eine Feststellung von prinzipieller Brauchbarkeit sollte drin sein. So hat ja Zucht im Ursprung auch mal angefangen. Der Jagdhund ist ja nicht vom Himmel gefallen, sondern es wurden bestimmte Eigenschaften, die die Tiere mitgebracht haben, zuchtlich verstärkt.
Dass die garantierte Anerkennung eines Schlages ohne FCI-Eintrag generell ein schwieriges Thema ist und nur sehr schleppend vorangeht zeigen Beispiele wie der Schwarzwälder Schweißhund, die Ardennenbracke oder der Wälderdackel... Obwohl diese Hunde in vielen Fällen nachweislich gute Arbeit im jagdlichen Bereich leisten, scheitert die Brauchbarkeit manchmal schon an der Zulassung zur Prüfung und das sollte nicht sein.

Wenn dein Spanier jetzt natürlich eine Mischung aus Chihua-Hua und Mops ist, hätt ich auch Bedenken...

Warum haben unsere Vorfahren und wir überhaupt Jagdhunderassen rausgezüchtet? Ich würde meinen, weil sie besser für die Jagd geeignet waren als Dobermänner, Aussies, Schäferhunde, Boxer, Collies, etc.. Ganz bestimmt wird es in jeder Rasse Ausnahmeexemplare geben, aber es sind und bleiben Ausnahmen. Schade finde ich mittlerweile daß die jagdliche Hundearbeit zur Beschäftigungstherapie verkommt, der Anspruch sinkt auf jeden Fall rapide. Ansonsten würden solche Äußerungen nicht getan werden
Es geht ja zunächst nicht um den tatsächlichen jagdlichen Einsatz, aber eine Feststellung von prinzipieller Brauchbarkeit sollte drin sein.
. Wenn der jagdliche Einsatz nicht mehr der Grund für das Ablegen der BP ist, dann kann es nichrt mehr schlimmer kommen!
 
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@Auerochse: Sicherlich ist das in der W&H genannte Verhalten des Züchters absolut nicht in Ordnung, aber glaubst Du, dass der Züchter des aus Spanien importierten Hundes (welche Rasse eigentlich?) in irgendeiner Form an eine HD-Untersuchung gedacht hat? Wohl kaum....

@ Bolli: gerade bei Deinem Schlusssatz bin ich ausnahmsweise Deiner Meinung!
 
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@FSK 300: Nein, sicher nicht. Dass man darauf bei so einem Hund gar keinen Einfluss hat, steht völlig außer Frage. Mein Punkt war auch nicht, dass Hunde ohne Papiere generell eher in Ordnung sind, als solche mit. Das kann man nicht guten Gewissens behaupten. Aber, ein Hund sollte von seiner Herkunft unabhängig auf Brauchbarkeit geprüft werden können. Leistet er, dann soll er auch dürfen und wenn er nicht leistet, dann eben nicht.

Was ich nicht verstehe ist, dass man diese Vorauswahl so trifft. Letztendlich dokumentiert das ja nicht den Qualitätsstandard der Rassetiere, sondern legt den Verdacht nahe, dass man die eigene Bewerbung der überlegenen Qualität zwar behaupten, aber nicht offen beweisen möchte... Warum agieren die Verbände so? Angst?:roll:

Obwohl ich selbst eher zum Rassehund tendiere, sind einige Rassen wegen mir allgemein nicht erschließlichen Bedingungen raus. Ich sehe zum Beispiel nicht ein, dass mich der Kauf eines Hundes zur Mitgliedschaft in einem Verein verpflichten soll. Warum?
Auch sehe ich nicht ein, wie man einerseits Hunde nur in Jägerhände abgeben will (was legitim ist), aber andererseits die Auswahl des jeweiligen Jägers beschneidet. Da werden Welpen in bester deutscher Wartelistenmentalität zugeteilt - Geschlecht z.B. nicht wählbar. Das ist doch Quatsch. Was soll ich z.B. anfangen, wenn mir ein Rüde zufällt, in meiner Nachbarschaft aber 6 Hündinnen wohnen... Ans Jagen brauchst da nicht mehr denken und der arme Hund ist im hormonellen Dauerstress... Ich bin für das Tier verantwortlich, deshalb MUSS ich mir den Hund auch aussuchen können...

Ich will aber nicht zu weit vom Thema weg, deswegen soll es das jetzt auch gewesen sein.
 
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@ Auerochse

wieviele Hunde von Nichtjagdhundrassen willst du denn durchprüfen lassen, um die 1 oder 2% der jagdlich positiven Ausnahmen herauszuselektieren? Hast du mal an die Revierbelastung, Zeit und Nerven der Ausbilder und der Richter nachgedacht? Ist es vielleicht doch nicht sinnvoller, sich mit den Hunden zu beschäftigen, wo die Wahrscheinlichkeit, daß es gute Jagdhunde werden, deutlich höher liegt?
 
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... Warum agieren die Verbände so? Angst?:roll:

Obwohl ich selbst eher zum Rassehund tendiere, sind einige Rassen wegen mir allgemein nicht erschließlichen Bedingungen raus. Ich sehe zum Beispiel nicht ein, dass mich der Kauf eines Hundes zur Mitgliedschaft in einem Verein verpflichten soll. Warum?
Auch sehe ich nicht ein, wie man einerseits Hunde nur in Jägerhände abgeben will (was legitim ist), aber andererseits die Auswahl des jeweiligen Jägers beschneidet. Da werden Welpen in bester deutscher Wartelistenmentalität zugeteilt - Geschlecht z.B. nicht wählbar. Das ist doch Quatsch. Was soll ich z.B. anfangen, wenn mir ein Rüde zufällt, in meiner Nachbarschaft aber 6 Hündinnen wohnen... Ans Jagen brauchst da nicht mehr denken und der arme Hund ist im hormonellen Dauerstress... Ich bin für das Tier verantwortlich, deshalb MUSS ich mir den Hund auch aussuchen können...

Ich will aber nicht zu weit vom Thema weg, deswegen soll es das jetzt auch gewesen sein.

Warum sollten die Rassehundeverbände, die mehrheitlich Ausrichter der entsprechenden Prüfungen sind, Organisation, Infrastruktur und Richter stellen ein herausragendes Interesse haben, Mischlinge zu berücksichtigen und entsprechend zu prüfen. Es ist doch ein gutes Stück weit legitim, seine eigenen Interessen im Fokus zu haben, wenn man entsprechenden Aufwand leistet.

Zudem kann ich nicht erkennen, warum man der Verwendung von Mischlingen bzw. nicht anerkannten Rassen zwingend Vorschub leisten sollte. Das liefert in den meisten Fällen nur denen Hilfestellung, die beim ersten Jagdhund schon alles besser wussten und alles erklären konnten. Ja, aus dem eigenen Erleben heraus pflege ich meine diesbzgl. Vorurteile.

Gerade bei den Bewegungsjagden steht speziell die Hundearbeit gerne unter der Beobachtung von außen (und durch die Besserjäger von innen) und sollte damit mit der entsprechenden Sensibilität aufgesetzt werden. Warum sollte man sich da entsprechende potenzielle Angriffsflächen schaffen indem man Hunde einsetzt, deren typisches rassespezifisches jagdliches Verhalten man nicht einschätzen kann?

Davon abgesehen weiß ich aus dem eigenen jagdlichen Freundeskreis hier in NRW, dass im direkten Umfeld auch Mischlinge (die wirklich gar nicht nach Jagdhund aussehen) völlig unproblematisch und unbürokratisch zur BP zugelassen wurden. Ähnliches habe ich selber auch in Hessen erlebt. Da stand der entsprechende Hund aber ganz klar im Phänotyp einer anerkannten Jagdhunderasse.


Grosso
 
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@Bollenfeld:
Was du sagst, macht Sinn. Ich kenne ja den konkreten Hund auch nicht. Es sollte aber, finde ich, schon so sein, dass man eine Ablehnung zumindest durch Inaugenscheinnahme - z.B. anlässlich einer vorangehenden Prüfung - begründet und nicht einfach am Telefon "nach Aktenlage" "Nein" sagt...

@Grosso: So weit sind wir nicht voneinander weg. Ich verteidige hier - wie oben schon gesagt - nicht Chihua-Huas und Möpse. Ich finde nur Pauschalaussagen kritisch. Dass die Verbände natürlich Brutpfelge betreiben, ist auch klar. Dies darf aber nicht dazu führen, dass man Scheuklappen bekommt. Im Grunde sollte eine Brauchbarkeitsprüfung von einer Instanz durchgeführt werden, die nicht in die Zucht involviert ist, sondern sich ausschließlich am praktischen Nutzen orientiert. Aber das ist (noch) Wunschdenken...

Ich rede, wie gesagt, ja nicht von pauschaler Zulassung, sondern von einer stärkeren Leistungsfokussierung.

Das liefert in den meisten Fällen nur denen Hilfestellung, die beim ersten Jagdhund schon alles besser wussten und alles erklären konnten. Ja, aus dem eigenen Erleben heraus pflege ich meine diesbzgl. Vorurteile.

Was du damit meinst, blick ich nicht...
 
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Klar gibt es Züchter und auch Asbilder, die es besser nicht gäbe, wobei das aber nicht bedeutet, dass man sich deshalb irgendwo einen Hund herholt, denn man weiss nichts über ihn oder seine Veranlagungen.
Es gibt zahlreiche Hunde, die eigentlich nicht als Jagdhunde gelten, aber doch jagen, aus ihrer Sicht durchaus auch erfolgreich. Ich kenne zahlreiche solcher Fälle. Aber trotzdem weden aus gutem Grund nicht alle Hunderassen als Jagdhundrassen anerkannt.

Wenn man sich also so einen Hund mitbringt, dann wird man das vorher wissen und muss damit leben, sollte aber nicht herumjammern. Man kann sich ja ein Revier pachten und mit seinem Hund da feste jagen. Bei mir käme irgendein Hund jedenfalls nicht zum jagdlichen Einsatz, das steht mal fest.

Gruss und Waidmannsheil, DKDK.
 
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Erstmal Danke für die sachdienlichen Hinweise.
Ich werde alles mal in Ruhe "abarbeiten" und euch gern auf dem Laufenden halten. Der Faden kann jetzt gern wieder beendet werden.

Habe bewußt nix zum Hintergrund der Anschaffung usw. geschrieben. War ursprünglich auch alles anders geplant über einen Züchter in der Schweiz (Luzerner Laufhund, Blausprenkel), Kontakte am Telefon gab´s auch schon , ist aber u.a. aus familiären Gründen vor 1 Jahr dann komplett anders gekommen (jetzt also ein Spanischer Laufhund ohne Stammbaum - ging mir auch zunächst gegen den Strich).
Ich führe sie nun bei mir im Revier. Nun stellte sich aktuell die Frage nach der Gesellschaftsjagd. Wenn nicht, dann halt nicht.
Ein wunderbarer Familienhund ist sie allemal.

Ich beklagte mich auch bitte nicht über geltende Bestimmungen, wundere mich nur als Unerfahrener über manche "Hürden".

Ich lese gern weiter mit, bin aber erstmal raus mit eigenen Kommentaren. Waidmannsdank!
 

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