Freudenschüsse

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Hier wurden Freudenschüsse abgegeben:

https://www.hessenschau.de/panorama...olizeieinsatz-aus,schuesse-nach-sieg-100.html


Zitat:" Gegen den Jugendlichen und seine Eltern, die dem Treiben des Sohns offenbar tatenlos zusahen, wurden Strafverfahren eingeleitet. Zudem nahmen die Beamten aus der Wohnung zwei Schreckschusswaffen und zwei Luftdruckgewehre mit."

Mich würde interessieren, auf welcher Rechtsgrundlage hier Waffen von der Polizei "mitgenommen" wurden???


wmh

Jäger
:cool:
 
S

Schorse2210

Guest
Moin Jäger,

darf ein 14-jähriger Schreckschusswaffen erwerben/besitzen bzw. damit rumballern? Auch auf Privatbesitz sicherlich nicht...

Erwerb meines Wissens erst ab 18 Jahren!

Was die Luftgewehre betrifft keine Ahnung warum die mitgenommen wurden!

WmH
Schorse
 
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Vielleicht lagen die Luftpumpen einfach so rum? Wie mein Diana vor 48 Jahren!
 
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Moin Jäger,

darf ein 14-jähriger Schreckschusswaffen erwerben/besitzen bzw. damit rumballern? Auch auf Privatbesitz sicherlich nicht...

Erwerb meines Wissens erst ab 18 Jahren!

Was die Luftgewehre betrifft keine Ahnung warum die mitgenommen wurden!

WmH
Schorse


Zitat: "mit der Waffe seines Vaters ..."


wmh

Jäger
:cool:
 
S

Schorse2210

Guest
Zitat: "mit der Waffe seines Vaters ..."


wmh

Jäger
:15:

Hoppla hab ich doch glatt über lesen...:no:

Das nächste Mal setze ich besser meine Lesebrille auf!;-)

WmH
Schorse
 
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Wenn ein 14-jähriger Zugriff auf die Schreckschusswaffe seines Vaters hat, würde ich mal vermuten, dass er auch auf die anderen Waffen Zugriff hatte.
Daher werden die Waffen ggf. wegen Verstosses gegen die Aufbewahrungsvorschriften beschlagnahmt worden sein.
Hier ist ja seit kurzem auch mindestens ein verschlossenes Behältnis vorgeschrieben um den Zugang für Personen unter 18 Jahren zu verhindern.

Gruß,
Blechhase
 
D

Daimler1989

Guest
Wenn ein 14-jähriger Zugriff auf die Schreckschusswaffe seines Vaters hat, würde ich mal vermuten, dass er auch auf die anderen Waffen Zugriff hatte.
Daher werden die Waffen ggf. wegen Verstosses gegen die Aufbewahrungsvorschriften beschlagnahmt worden sein.
Hier ist ja seit kurzem auch mindestens ein verschlossenes Behältnis vorgeschrieben um den Zugang für Personen unter 18 Jahren zu verhindern.

Gruß,
Blechhase

das gilt ja nur für jene, die auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen, will heißen, a) Gesetze und Vorschriften befolgen, weil sie b) diese kennen und c) nicht der Meinung sind, dass diese nicht für sie gelten. Die in Rede stehende Herkunft spricht nicht so ganz dafür.
 
S

Schorse2210

Guest
das gilt ja nur für jene, die auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen, will heißen, a) Gesetze und Vorschriften befolgen, weil sie b) diese kennen und c) nicht der Meinung sind, dass diese nicht für sie gelten. Die in Rede stehende Herkunft spricht nicht so ganz dafür.

Moin,

für mich fehlt hier noch d) vielleicht noch ein Defizit in Lesen und Schreiben unserer Landessprache haben!

Ansonsten stimme ich Dir schon zu!

WmH
Schorse
 
Y

Yumitori

Guest
Wenn ein 14-jähriger Zugriff auf die Schreckschusswaffe seines Vaters hat, würde ich mal vermuten, dass er auch auf die anderen Waffen Zugriff hatte.
Daher werden die Waffen ggf. wegen Verstosses gegen die Aufbewahrungsvorschriften beschlagnahmt worden sein.
Hier ist ja seit kurzem auch mindestens ein verschlossenes Behältnis vorgeschrieben um den Zugang für Personen unter 18 Jahren zu verhindern.

Gruß,
Blechhase

Zu Gruße,

"würde ich mal vermuten" ist hier zwar zulässig, nicht aber richtig, auf Vermutungen Entscheidungen aufzubauen ist im juristischen Bereich zwar nicht immer unzulässig, wohl aber oftmals.

Und "Beschlagnahme" ist das sicher nicht gewesen, aber das geht hier zu weit.
Wenn die Staatsmacht weg. Vermutungen immer handeln dürfte, dann wären wir wirklich weit weg vom Rechtsstaat.
Schon schlimm genug, dass wir nicht mehr wirklich freiheitlich sind....
 
Y

Yumitori

Guest
Moin Jäger,

darf ein 14-jähriger Schreckschusswaffen erwerben/besitzen bzw. damit rumballern? Auch auf Privatbesitz sicherlich nicht...

Erwerb meines Wissens erst ab 18 Jahren!

Was die Luftgewehre betrifft keine Ahnung warum die mitgenommen wurden!

WmH
Schorse

Zum Gruße,

Du darfst auch als Erwachsener auch auf Deinem Privatbesitz nicht mit Schreckschusswaffen "rumballern" - auch an Silvester ist das nur geduldet...
 

tar

Registriert
9 Feb 2008
Beiträge
9.008
Zum Gruße,

Du darfst auch als Erwachsener auch auf Deinem Privatbesitz nicht mit Schreckschusswaffen "rumballern" - auch an Silvester ist das nur geduldet...

WaffG §12:
(4) Einer Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe bedarf nicht, wer auf einer Schießstätte (§ 27) schießt. Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist darüber hinaus ohne Schießerlaubnis nur zulässig

1.
durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum

a) mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird oder deren Bauart nach § 7 des Beschussgesetzes zugelassen ist, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können,

b) mit Schusswaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann

 
Y

Yumitori

Guest
WaffG §12:
(4) Einer Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe bedarf nicht, wer auf einer Schießstätte (§ 27) schießt. Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist darüber hinaus ohne Schießerlaubnis nur zulässig

1.
durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum

a) mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird oder deren Bauart nach § 7 des Beschussgesetzes zugelassen ist, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können,

b) mit Schusswaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann


Zum Gruße,

das ist richtig, ich habe nicht präzise formuliert - das Problem ist
b) "aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann.
Für fast jede Schreckschusswaffe gibt es die aufschraubbaren
Mündungsaufsätze für irgendwelchen <Blitz- und Feuerwerkskram.
Meinen ehem. Nachbarn haben sie - so erzählte er mir - drangekriegt, weil aus der Waffe eben nicht nur.... verschossen werden konnte.
Ich behaupte n i c h t, dass dies rechtmäßig war, ich gebe nur wieder, was ihm widerfuhr - und das eben an Silvester zum Nachmittag .
 

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