Wo beginnt und endet gewerblicher und privater Waffenhandel?

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Gelöschtes Mitglied 9073

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Gibt es Kriterien, anhand derer der Gesetzgeber den Übergang vom privaten Waffenhandel, -Tausch, -Reparatur (erlaubnisfrei) zum gewerblichen Waffenhandel (genehmigungspflichtig) bestimmt?

Anders gefragt, ab welchem Umfang oder Umständen solcher Aktivitäten greift die Behörde mit dem Vorwurf des gewerblichen Handels ohne Lizenz zu?

Handelsvolumen, Werbung, Internetpräsenz,...?
 
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Zunächst: Ich habe keinen blassen Schimmer.

Bedenke jedoch, dass es nicht nur um die behördliche Zulassung als Waffenhändler geht. Das Finanzamt hat auch ein scharfes Auge auf solche Tätigkeiten. Das sind m.M. nach 2 Baustellen.
 
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Moin!

Dazu gab es IIRC Urteile aus dem Dunstkreis von "E-Bucht", "Egon" und Co. Die Gewerblichkeit des Handels wird von Finanzämtern recht schnell angenommen, bei den Waffen hängt es ein bisschen von den zuständigen Behörden ab, wieviele Ein- und Austragungen die in welchem Zeitraum akzeptieren.

Viele Grüße

Joe
 
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Gelöschtes Mitglied 9073

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Ja, mit großer Wahrscheinlichkeit zieht das Eine das Andere nach sich. Da muss aber nicht Waffenbehörde vor Finanzamt kommen, es geht vermutlich auch anders herum oder gar von dritter Seite.

Mit dem scharfen Auge bin ich mir nicht sicher, bei mir in der Region stand in diesem Jahr einer wegen Waffenhandel ohne Lizenz vor Gericht, der hat sogar ein Ladengeschäft mehr als 10 Jahre geführt und das logischerweise nicht besonders heimlich. Das fiel nur auf, als wegen dem NSU Prozess allgemein Waffenhändler auf ihre Bestände an relativ seltenen Ceska 83 in 7,65mm geprüft wurden. So eine Waffe hatte er zwar nicht, aber eben auch keine Lizenz.

Aber gut, darum gings mir jetzt nicht. Mehr so um den wirklich privaten Handel und seine Grenzen. Mal abgesehen davon, wenn das Amt nicht mal bei den offen agierenden Händlern durchblickt, warum dann bei den privaten?

bei den Waffen hängt es ein bisschen von den zuständigen Behörden ab, wieviele Ein- und Austragungen die in welchem Zeitraum akzeptieren.

Na ja, in einem Rechtsstaat kann ja eigentlich nicht einfach ein Amt oder ein SB festlegen, was er denn so akzeptiert oder nicht?

Wenn jeder Jäger beispielsweise mindestens 10 Langwaffen ohne Bedürfnisprüfung besitzen darf, dann darf er ja eigentlich auch jederzeit 10 Waffen an- oder verkaufen? Jederzeit ohne Zeitlimit, also meinetwegen auch in einer Woche. Dann könnte er also auch 40 Waffen im Monat hin- und her handeln, tauschen? Ich hab auch schon Waffen von Leuten angekauft, die hatten mehrere WBK auf Jagdschein mit >40 aktuell eingetragenen Waffen und die WBKs waren wegen der vielen Einträge und Streichungen kaum noch überschaubar. Offenbar hatte deren Amt damit überhaupt kein Problem.
 
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Gelöschtes Mitglied 7846

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Servus

Stichwort: Gewinnerzielungsabsicht :?

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wenns nicht hilft, schaden wirds auch nicht :)




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Waffenrechtlich kann ich Dir nicht weiterhelfen.

Beim Finanzamt schon.
Beantworte Dir diese Fragen:
1. Handelt es sich um eine selbständige (nicht abhängige) Betätigung?
2. Wird diese nachhaltig (mit Wiederholungsabsicht) durchgeführt?
3. Hast Du die Absicht Gewinne zu erzielen?
4. Nimmst Du am allgemeinem wirtschaftlichen Verkehr teil?

Nach Deiner Schilderung erfüllst Du Nr. 1, 2 und 4.
Frage 3 zielt darauf ob es sich um ein Hobby / Liebhaberei handelt (wie z.B. die Jagd).
Da Du von Internetseite und Werbung sprichst spricht einiges dagegen.
Du müsstest daher einmal für Dich die Einnahmen und Ausgaben (alle die damit zu tun haben) aufschreiben und ausrechnen, ob Du mit deiner Betätigung mittel bis langfristig Gewinne erzielen wirst.

Die Tendenz spricht m.E. für einen Gewerbebetrieb.

Damit wird sich sicherlich auch der Kreis zur Ausgangsfrage schließen. Denn der Gewerbebetrieb müsste auch gewerberechtlich angemeldet werden. Damit sind wohl auch alle notwendigen Konzessionen etc. vorzuhalten die mit dem Gewerbe zu tun haben.
 
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Gelöschtes Mitglied 9073

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Servus

Stichwort: Gewinnerzielungsabsicht :?

Klingt einfach, aber ich habe bisher nur selten Leute getroffen, die auch bei privaten Geschäften aller Art nicht am Erlös interessiert waren. Liest man auch hier immer wieder, "super, konnte diese Waffe über Einkaufspreis wieder verkaufen" oder "habe die Waffe in Einzelteilen verkauft und dabei ordentlich Gewinn gemacht"

Das macht einen aber nicht gleich zum Händler, oder?
 
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Aber wenn man Egun mal eine Weile beobachtet. Dann stellt man immer wieder fest,


es gibt doch einige die verkaufen munter eine Kanone nach der anderen.

Oder Waffenhändler die ihren Ramsch oder die besonders guten Stücke über einen Privaten Account verkaufen.

Ein Schelm wer böses dabei denkt. :roll:
 
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Gelöschtes Mitglied 9073

Guest
Ja, "Privatverkauf ohne Gewährleistung, Garantie und Rücknahme" und dann mit 25 Waffen gleichzeitig bei egun im Angebot stehen oder jede Woche eine andere Waffe anbieten.

Wahrscheinlich "wegen Aufgabe der Jagd", "Fehlkauf", "nicht passender Jagdmöglichkeit" oder "beruflicher Veränderung" jeden Monat aufs Neue :biggrin: Aber wie will das Amt das Gegenteil beweisen?
 
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Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
servus

Klingt einfach, aber ich habe bisher nur selten Leute getroffen, die auch bei privaten Geschäften aller Art nicht am Erlös interessiert waren. Liest man auch hier immer wieder, "super, konnte diese Waffe über Einkaufspreis wieder verkaufen" oder "habe die Waffe in Einzelteilen verkauft und dabei ordentlich Gewinn gemacht"

ja.. man wäre ja dumm, wenn man es nicht probieren möchte...

Mit einer bis zwei Waffen in drei Jahren wird man damit auch nicht auffällig.

Das macht einen aber nicht gleich zum Händler, oder?
nein, denn der bist Du ja nur mit Gewerbeschein.. offiziell halt.

Aber was tust Du, wenn Dir Dein Finanzamt auf Grund mehrfach auffälliger Waffenan- und folgender Waffenverkäufe eine Gewinnabsicht unterstellt und Du Rede und Antwort stehen musst :what:

Deine Frage würde ich, falls für Dich überhaupt releavant, mit einem Gewerbeamt oder einem Steuerberater besprechen






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Moin!

Na ja, in einem Rechtsstaat kann ja eigentlich nicht einfach ein Amt oder ein SB festlegen, was er denn so akzeptiert oder nicht?

In einem Rechtsstaat gibt es eben auch einen Ermessensspielraum. Der betrifft beim Handel mit Waffen auf Jagdschein das, was die Behörde z. B. als Grundlage des Erwerbs akzeptiert. Auch wenn Du generell keine Erlaubnis für den Erwerb einer Langwaffe zur Jagd brauchst, so musst Du die dann doch auf der Jagd führen (können) und darfst die nicht nur kaufen - einlagern - verkaufen. In der Beurteilung, ob Du damit jagen warst oder die gleich wieder verkauft hast (weil Du Dich da verkauft hattest und das Ding nicht das tut, was es soll) liegt der Spielraum für die Behörde (und auch darin, wieviel Irrtumsneigung sie Dir zugesteht bevor die MPU kommt ;-)).

Bei den "teilgewerblichen Anbietern" bei Egon fehlen noch die, die als Makler auftreten und für "Freunde ohne I-Net" anbieten. :roll:

Viele Grüße

Joe
 
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23 Mai 2012
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Ein Onkel von mir ist in seiner Gegend ziemlich bekannt und wird daher auch sehr gerne von Erben/Hinterbliebenen von Jägern kontaktiert um sich um die Waffen "zu kümmern".
Da er erfahrungsgemäß nicht alles direkt weiterverkaufen kann kommt auch so manches Stück auf seine WBK und ggf. auch recht schnell wieder runter.
Das hat ihm in der Vergangenheit schon einen "Anpfiff" des SB eingehandelt eben mit dem Hinweis auf "Waffenhandel". Jetzt bespricht er jeden Einzelfall vorher mit dem SB um Klarheit zu haben.
 
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Die Fragestellung würde ich in waffenrechtlicher Hinsicht als nicht ganz korrekt ansehen.

Da gibt es keinen Privaten Handel - nur legalen oder illegalen Handel.

Als Jagdscheininhaber , der mal öfters das Equipment wechselt bist Du da auf den Ermessensspielraum des SB angewiesen.

Und das was Dir bisher als dein "Spielraum " bekannt war kann z.B. durch Personalwechsel im Amt plötzlich und über Nacht zum Fiasko werden.

Da steht morgens um 7.00 Uhr die Staatsmacht vor der Tür zur Beweissicherung.:evil:
 
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Als Jagdscheininhaber , der mal öfters das Equipment wechselt bist Du da auf den Ermessensspielraum des SB angewiesen.
Und das was Dir bisher als dein "Spielraum " bekannt war kann z.B. durch Personalwechsel im Amt plötzlich und über Nacht zum Fiasko werden.

Es ist erst ein Handel wenn eine Gewinnabsicht besteht und aus dem Erlös der Lebensunterhalt bestritten wird.
Dieses zu beurteilen obliegt NICHT einem Sachbearbeiter, sondern der Steuerbehörde. Der SB kann der Finanzbehörde zwar einen Tipp geben, mehr aber auch nicht.

Ich kann hunderte Waffen oder Munition im Auftrag aus Nachlässen verkaufen, da mir die Waffen beim Verkauf nicht gehören.
 

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