Ja, mit großer Wahrscheinlichkeit zieht das Eine das Andere nach sich. Da muss aber nicht Waffenbehörde vor Finanzamt kommen, es geht vermutlich auch anders herum oder gar von dritter Seite.
Mit dem scharfen Auge bin ich mir nicht sicher, bei mir in der Region stand in diesem Jahr einer wegen Waffenhandel ohne Lizenz vor Gericht, der hat sogar ein Ladengeschäft mehr als 10 Jahre geführt und das logischerweise nicht besonders heimlich. Das fiel nur auf, als wegen dem NSU Prozess allgemein Waffenhändler auf ihre Bestände an relativ seltenen Ceska 83 in 7,65mm geprüft wurden. So eine Waffe hatte er zwar nicht, aber eben auch keine Lizenz.
Aber gut, darum gings mir jetzt nicht. Mehr so um den wirklich privaten Handel und seine Grenzen. Mal abgesehen davon, wenn das Amt nicht mal bei den offen agierenden Händlern durchblickt, warum dann bei den privaten?
bei den Waffen hängt es ein bisschen von den zuständigen Behörden ab, wieviele Ein- und Austragungen die in welchem Zeitraum akzeptieren.
Na ja, in einem Rechtsstaat kann ja eigentlich nicht einfach ein Amt oder ein SB festlegen, was er denn so akzeptiert oder nicht?
Wenn jeder Jäger beispielsweise mindestens 10 Langwaffen ohne Bedürfnisprüfung besitzen darf, dann darf er ja eigentlich auch jederzeit 10 Waffen an- oder verkaufen? Jederzeit ohne Zeitlimit, also meinetwegen auch in einer Woche. Dann könnte er also auch 40 Waffen im Monat hin- und her handeln, tauschen? Ich hab auch schon Waffen von Leuten angekauft, die hatten mehrere WBK auf Jagdschein mit >40 aktuell eingetragenen Waffen und die WBKs waren wegen der vielen Einträge und Streichungen kaum noch überschaubar. Offenbar hatte deren Amt damit überhaupt kein Problem.