Wetten, das er nicht aufhört?
Kurpfalzjäger,
weiss ja nicht, ob Du meine Frage in einem anderen thread: "Pensioniert - wohin" - gelesen hast,
aber die ständige Wiederholung der Jagdregeln, wie sie das Ministerium für Tourismus für ausländische
Gastjäger erlassen hat, beantwortet diese Frage ja nicht.
Mich interessiert - ausnahmsweise - welche Regeln für die in Namibia einheimischen Jäger existieren ?
So schreibt z.B. Kai-Uwe Denker, daß für die Einheimischen, die auf ihrem Grund und Boden nach
Wildpret jagen, lediglich
- das Pinselohrschwein,
- der Kaffernbüffel,
- die Oryxantilope,
- Kudu, Springbock und Warzenschwein ohne besondere Genehmigung jagdbar sind,
- daß dies nur in der Fleischjagdzeit, die von Jahr zu Jahr variiert,
- die immer in die Wintermonate Mai - August fällt, geschehen darf.
Für die Einheimischen ist "streng geschützt" - so schreibt Denker -
- das Nashorn,
- das Nilpferd,
- der Elefant ,
- die Giraffe,
- Impala, Klippspringer und die Zebras.
Waidgenosse Kurpfalzjäger, es ist doch OK, daß ich nach den Jagdregeln für Einheimische in Namibia frage,
ausnahmsweise nicht nach den Jagdvorschriften des Tourismus-Ministeriums für ausländische Gäste ?
Es macht ja nichts, wenn im Moment hier kein Kundiger hereinschaut,
es macht ja nichts, wenn meine Frage nicht sofort beantwortet wird,
ich werde schon noch die Fundstelle zum Jagdrecht für Residents in Namibia finden,
vielleicht unter den Verordnungen, die das Landwirtschaftsministerium in Windhuk
herausgegeben hat ? Mich interessiert´s halt.
Kommt Zeit - kommt Rat.
Nein - Kurpfalzjäger,
ich höre nicht auf,
bei Gelegenheit weiter nach einer Antwort
auf meine Frage zu suchen.
Ist das OK ?
www.az.com.na
Vielleicht steht dazu auch mal was in der Windhuker Zeitung ?