Rechtlich gesehen ist ausschlaggebend was inseiner Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz steht . Sollte da drinstehen: Umgang und Verkehr -ausgenommen das Herstellen .Sowohl als auch!
Rechtlich dürfte das "gewinnen von 'Sprengstoff'" sein, also "ganz großes Hundepfui".
Wenn ich mir schon die Mühe mache selbst zu laden, dann doch auch auf die Waffe abgestimmt, also zumindest mal mit TLP-Menge und Setztiefe experimentiert.
WaiHei
Nenn mal den Gesetzestext .IIRC ist für Wiederlader das "Gewinnen" von TLP aus Patronen (die man nicht selbst geladen hat) verboten (zumindest in D), was auch nachvollziehbar ist, da man ja nicht weiß was der Hersteller da verladen hat.
Das dürfte also wohl kaum von einer "Wiederlader-Pappe" gedeckt sein.
WaiHei
Womit das ja jetzt auch gklärt wäre https://forum.wildundhund.de/showth...ülsen-quot-umladen-quot&p=2530226#post2530226IIRC ist für Wiederlader das "Gewinnen" von TLP aus Patronen (die man nicht selbst geladen hat) verboten (zumindest in D), was auch nachvollziehbar ist, da man ja nicht weiß was der Hersteller da verladen hat.
Das dürfte also wohl kaum von einer "Wiederlader-Pappe" gedeckt sein.
WaiHei
Jep!
Danke für die Ergänzung.
Wusste nicht mehr in welchem Thread ich dazu gefragt wurde.
Scheinbar gibt es ja für die 27er-Pappe die Variante "Umgang" u. "Einzeltätigkeiten ohne Wiedergewinnen" - bei einem Bundesgesetz ... :evil:
Sollte es da nicht EINE einheitliche Regelung geben?
WaiHei