Führen der Waffe in der eigenen Wohnung

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hallo zusammen,
ich habe in einer älteren wildundhundausgabe im rechtsteil über folgenden fall gelesen.(erschienen vor ca. 1-2 jahren)
jäger holt mit seinem sohn die kurzwaffe aus dem waffenschrank. aus welchen gründen auch immer lädt er selbige und dabei löst sich in seiner wohnung ein schuss.dieser trifft seinen sohn...zum glück nur verletzt!
jaäger wurde verurteilt aufgrund der uvv-jagd!?!? waffe ist nur zur jagdausübung zu laden.
und hier weiß ich nun nicht mehr was rechtens ist! ich dachte, man darf seine waffen auf der jagd und in der eigenen wohnung/geschäftsräume
führen.das impilziert doch, daß waffe geladen ist?!? oder etwa nicht?
ich meine, bei soviel fahrlässigkeit ist es absolut richtig ihm die zuverlässigkeit anzuzweifeln!
aber was bedeutet das nun für mich und das führen von waffen in der eigenen bude/grundstück?

vielen dank für eure antworten
 
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rabauke83 schrieb:
hallo zusammen,
ich habe in einer älteren wildundhundausgabe im rechtsteil über folgenden fall gelesen.(erschienen vor ca. 1-2 jahren)

Ohne eine hinreichend vollständige Sachverhaltsdarstellung kann dir keiner was dazu sagen, was nicht Spekulation wäre.

rabauke83 schrieb:
jäger holt... die kurzwaffe aus dem waffenschrank... lädt er selbige und dabei löst sich ... ein schuss....

Wenn ich das schon lese! Es löst sich ein Schuß. Völlig ohne jedes menschliche Zutun. Einfach so. Demnächst fällt uns auch der Himmel auf den Kopf.

rabauke83 schrieb:
jaäger wurde verurteilt aufgrund der uvv-jagd!?!?
Zu was? Schadensersatz? Geldstrafe?
Weswegen? Körperverletzung? Erstattung von Behandlungskosten? Erstattung fortgezahlten Lohns?

rabauke83 schrieb:
....
aber was bedeutet das nun für mich und das führen von waffen in der eigenen bude/grundstück?
Laß es!
SCNR
Teddy
 
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rabauke83 schrieb:
.....aber was bedeutet das nun für mich und das führen von waffen in der eigenen bude/grundstück?

vielen dank für eure antworten

Erbsenzähl: Man kann in der eigenen Wohnung seine Waffe überhaupt nicht führen. Führen kann man per Definition nur außerhalb seiner Wohn- und Geschäftsräume.

Ich würde es trotzdem lassen, die Waffe zu Hause zu laden. Wozu soll das denn gut sein?
 

IMI

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Fritz1 schrieb:
rabauke83 schrieb:
.....aber was bedeutet das nun für mich und das führen von waffen in der eigenen bude/grundstück?

vielen dank für eure antworten

... Man kann in der eigenen Wohnung seine Waffe überhaupt nicht führen. Führen kann man per Definition nur außerhalb seiner Wohn- und Geschäftsräume.

Ich würde es trotzdem lassen, die Waffe zu Hause zu laden. Wozu soll das denn gut sein?

Das ist die crux!
Ein Führen auf eigenem Grundstück gibt es per Definitionem für den Jäger oder Schützen nicht.

Klar darfst Du Deine Waffen geladen durchs Haus tragen - aber was soll das bringen, ausser den Problemen wenn etwas passiert.

@rabauke83: Welche W&H war das denn? Gibts den Artikel online?
 
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danke für eure antworten.
bitte entschuldigt, daß ich den fall nicht genauer schildern konnte.

es ist übrigens nicht meine absicht mit geladener waffe durch mein haus zu schleichen. es hat mich einfach nur interessiert.
wenn ich den artikel finde, werde ich das ausgabedatum posten.
leider habe ich die ganzen wuh-zeitschriften nicht in meiner studentenbude, sondern daheim. wird also noch etwas dauern...:)
es sind gerade prüfungen...

beste grüße

ps: bitte seht es mir auch nach, daß ich den terminus "führen" nicht korrekt benutzt habe. aber zum glück war es ja doch ersichtlich auf welches problem ich mich bezogen habe :)
 
A

anonym

Guest
So locker kann ich mich noch an den Fall und die abstruse Begruendung des Urteils erinnern.
Per se ists erst mal erlaubt, Umgang mit einer geladenen Waffe daheim zu haben. Fertig.

Wer dann aber zu bloede ist, diese richtig zu handhaben und seine Familie damit ueber den Haufen schiesst, dem ist die Zuverlaessigkeit aus diesem Grund (zu bloede, die Waffe zu handhaben) zu entziehen, nicht aber aufgrund irgendwelcher privater Versicherungsbedingungen oder anderem Schwachsinn.

Sogesehen: Richtige Konsequenz, nur vollkommen falsche Begruendung.
 

IMI

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promillo schrieb:
So locker kann ich mich noch an den Fall und die abstruse Begruendung des Urteils erinnern.
Per se ists erst mal erlaubt, Umgang mit einer geladenen Waffe daheim zu haben. Fertig.

Wer dann aber zu bloede ist, diese richtig zu handhaben und seine Familie damit ueber den Haufen schiesst, dem ist die Zuverlaessigkeit aus diesem Grund (zu bloede, die Waffe zu handhaben) zu entziehen, nicht aber aufgrund irgendwelcher privater Versicherungsbedingungen oder anderem Schwachsinn.

Sogesehen: Richtige Konsequenz, nur vollkommen falsche Begruendung.
 
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@promilo : danke für deinen post. teile deine meinung uneingeschränkt!

@imi : zum glück die letzten! :D
forstschutz, forstrecht und umweltschutz&landschaftspflege!
juhu, dann nur noch diplomarbeit.... :)
 

JMB

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promillo schrieb:
Wer dann aber zu bloede ist, diese richtig zu handhaben ..., dem ist die Zuverlaessigkeit aus diesem Grund ... zu entziehen, ...
Heißt im Gesetzestext wie?
"Wenn Tatsachen die annahme rechtfertigen laseen, dass ..."?
§?


WaiHei
 
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rabauke83 schrieb:
@imi : zum glück die letzten! :D
forstschutz, forstrecht und umweltschutz&landschaftspflege!
juhu, dann nur noch diplomarbeit.... :)

:shock: Ein Förster !!! :shock:

:wink: Viel Glück!
nur.30
 

JMB

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rabauke83 schrieb:
Gut hat es die Forstpartie,
die Bäume wachsen auch ohne sie!
Sogar ohne dass sie eingestellt werden! :cry:
Ist ja wieder etwas besser geworden.
Viel Glück!


WaiHei
 

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