Da hab ich zwar die schon bisher "Verdächtigen" wiederentdeckt,
aber leider
keine Antwort ,
bzw. kein Gesetzestext,
auf meine Frage:
- Wie unterscheiden sich die Jagdvorschriften, die für die Einheimischen, für die Wambo,
für die Damara, die Herero, für die Ost-Caprivianer, die Buschmänner in Süd-West gelten
von
- den Vorschriften für Trophäen-Touristen mit PH ?
Leider sind vorne nur Antworten von Jagd-Vermittlern zu finden,
klar, auf die Schnelle hat noch kein einheimischer, kein Resident of Namibia,
kein dortiger Waidgenosse hereingeschaut, der gleichzeitig Jurist ist, der meine Frage
beantworten könnte.
Möchte er wohl nicht - warum wohl ??? :lol:
Eine zutreffende Antwort ist wohl von "Jagd-Vermittlern" , Outfittern, PH´s nicht zu bekommen,
wahrscheinlich werd ich da zu leicht "missverstanden" ?
Beim PH Frank Lau findet sich auf Seite 18 in "Safari Waffen und Patronen" ein Hinweis , daß die Einheimischen z.B. nicht an ein Mindest-Kaliber 7 mm (.284) gebunden sind, das für zahlende Gastjäger aus dem Ausland gilt.
Beim Vordenker der NAPHA, bei Kai-Uwe Denker findet sich in "Jagen in Namibia" auf Seite 125 im Kapitel "Wesentliche Gesetzliche Regelungen" wenigstens ein Hinweis:
- Für den Trophäen-Jäger ist maßgebend sein Trophäenjagd-Permit.
Das MET, das Ministerium für Environment und Tourismus kann dem Trophäenjäger alle Wildarten, auch die streng geschützen - freigeben, also 10 streng geschützte Wildarten, 33 geschützte Wildarten und 6 jagdbare Wildarten.
- Der Trophäenjäger darf davon jeweils maximal 2 Exemplare der gleichen Wildart bejagen.
- Der Einheimische Jäger darf gerade mal 6 Wildarten: Pinselohrschwein, Kaffernbüffel, Oryx, Kudu, Springbock und Warzenschwein erlegen, die Anzahl der erlegten Stücke überschreitet die Zahl 2.
- Für den Trophäenjäger ist der Aspekt, ob eine Wildart geschützt ist, nebensächlich. Sein bezahltes Permit gilt.
- In der Regel wird sich der Trophäenjäger nicht mit Flugwild abgeben, wenn der Elefant lockt.
Flugwild darf der Trophäenjäger maximal 2 Exemplare je jagdbare Flugwildart schiessen.
- Für Einheimische gilt diese Beschränkung nicht.
- Daß die Trophäenjagd vom 1. Feber bis 30. November reicht ist für den einheimischen Jäger unbedeutend.
- Der Einheimische, der Wild wegen des Wildprets jagt, muß sich an eine wesentlich kürzere Jagdzeit halten.
- Diese kurze Jagdzeit - so schreibt Denker auf Seite 125 - variiert von Jahr zu Jahr, fällt aber immer in die Wintermonate Mai - August - weiss der Vordenker der namibischen Berufsjäger.
Werde weitersuchen nach der Fundstelle für´s Jagdrecht der Einheimischen in Süd-West.
Übrigens - liebe "Jagd-Vermittler" und Outfitter,
diese Art von Jagd für Europäer , die "Reduktionsjagd",
wie sie unten beschrieben ist, habe ich nicht gemeint mit
"Jagd der Einheimischen".
https://forum.wildundhund.de/showthread.php?30351-Fleischjagd-in-Namibia
https://forum.wildundhund.de/showthread.php?30839-Jagen-in-Namibia/page10