Unangekündigte Kontrolle in B-W

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21 Feb 2006
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Bei uns waren sie insgesamt 2x unangekündigt da. Beim erstenmal ein etwas schwergewichtiger ehemaliger Polizist, der ewig brauchte, bis er bei uns im 3. Stock war :)biggrin:),
beim zweitenmal haben sie es nach 3 vergeblichen, unangekündigten Samstagbesuchen aufgegeben und angerufen, dass sie nächsten Samstag kämen, sie hätten schließlich auch besseres zu tun...
Gekostet hat es nie was, sie berechnen nur Gebühren, wenn´s was zu beanstanden gibt.
 
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Gelöschtes Mitglied 13232

Guest
Wie bekommt man es eigentlich mit, wenn die jemand zur Kontrolle kam, aber keinen angetroffen hat? Werfen die nen Zettel in die Briefkasten?
 
G

Gelöschtes Mitglied 13232

Guest
Ich meinte nicht, wenn das SEK da war um mir meine Waffen abzunehmen:lol:
 
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23 Mai 2013
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Schweinehunter, mach keine Witze. Das SEK kommt heute schon bei einem Einsatz mit, wenn in einem Mehrfamilienhaus
ein Legalwaffenbesitzer wohnt und in der Nachbarwohnung ein Bewohner etwas regeren Gebrauch von Cannabis macht.
Ratet mal nach wem die zuerst gefragt haben!
Zu den Kontrollen, drei mal unangemeldet, zweimal davon nicht da. Den SEK Leuten habe ich, da sie ja nun einmal in
ausreichender Stärke da waren gleich eine Kontrolle angeboten, wollten die aber nicht. Die Kontrolle kam vier Wochen
später, Mann und Frau von der Behörde, freundlich, augenscheinlich unbewaffnet, keine Hubschrauber in der Luft.
Über Politik und ihre Folgen reden wir ja nicht mehr offen.

Grüße La
 
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1 Jan 2017
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Nee Nee das siehst du völlig falsch, du bist ne potenzielle Gefahr fürs friedliebende Volk mit den ganzen Schiessgewehren in der Wohnung. Nicht der der völlig high die falsche Autobahnrichtung nimmt oder am Zebrastreifen einen überkachelt.

So wirds ja von oben propagiert.

Sorry ob der überhaupt Autofährt weiss ich ja nicht, aber so passierts ja mehrfach im Jahr
 
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Gelöschtes Mitglied 13232

Guest
Wenn die wie der Weihnachtsmann durch den Kamin rein und wieder raus kommen, dann können die das gerne versuchen:biggrin:
 
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20 Feb 2008
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Habe gerade zufällig ein älteres PDF auf meinem Rechner gefunden: Interview des DJV mit Reinhard Grindel (Berlin 2009). Hier ein Auszug:

Frage:
Ein Jäger hat die sichere Aufbewahrung seiner Waffen bereits bei der zuständigen Behörde nachgewiesen (z. B. durch einen Kaufbeleg des Waffenschrankes). Welche Auswirkungen hat dies auf die Durchführung einer unangemeldeten Kontrolle, findet diese trotzdem noch statt?

Antwort:
Ich wiederhole: Es wird in aller Regel keine unangemeldeten Kontrollen geben. Ob der Behörde der angegebene Nachweis ausreicht, ist wiederum in ihr Ermessen gestellt.
 

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