Unangekündigte Kontrolle in B-W

Registriert
21 Feb 2006
Beiträge
5.569
Gestern erhielt ich ein Schreiben meiner Jägerkreisgruppe, die mir mitteilte, dass sie ein Warnschreiben des Legalwaffenbesitzerverbandes (oder wie der sonst heißt) erhalten hätte, in dem steht, dass die Kreise vom Ministerium angewiesen wurden, im Laufe des Oktobers unangemeldete Kontrollen bei Waffenbesitzern durchzuführen. Über das Ergebnis der Kontrollen sei das Ministerium bis Ende November zu informieren.

Wer also in Baden-Württemberg wohnt, sollte diesen Monat darauf achten, dass seine Waffen ordnungsgemäß verwahrt sind (was eigentlich ja immer so sein sollte). Im übrigen käme mir trotzdem keiner in die Wohnung...
 
A

anonym

Guest
Kurpfalzjäger schrieb:
1. Gestern erhielt ich ein Schreiben meiner Jägerkreisgruppe, die mir mitteilte, dass sie ein Warnschreiben des Legalwaffenbesitzerverbandes (oder wie der sonst heißt) erhalten hätte,........

2. Wer also in Baden-Württemberg wohnt, sollte diesen Monat darauf achten, dass seine Waffen ordnungsgemäß verwahrt sind (was eigentlich ja immer so sein sollte).

3. Im übrigen käme mir trotzdem keiner in die Wohnung...

1. Verstehe nicht, warum man meint, davor warnen zu müssen. Entweder die dürfen das im Einzelfall, oder die dürfen das nicht. Und ich wenigstens habe keinerlei Interesse an Winnenden 2.0 mit einer legalen Schußwaffe. (Für die PC-orientierten und Relativitätsfanatiker: selbstverständlich auch kein Interesse an Erfurt 2.0 mit einer illegalen Waffe, dait das klar ist)

2. Wer diesen Rat jetzt noch braucht, dem gehört zu recht alles weggenommen.

3. Das Recht auf Unverletztlichkeit der Wohnung wird im täglichen Dienstbetrieb durch viele Sicherheitsbehörden und Amtsrichter ausgehöhlt, man braucht dieserhalb nicht mal darauf zu verzichten, wenn man keine Waffen hat. Und man sollte zusätzlich bedenken, daß bei Aktenkundigkeit der Lagerung zukünftige waffenrechtliche Erlaubnisse problemloser vonstatten gehen, wenigstens soweit es den Nachweis gesetzeskonformer Lagerung betrifft.
 
Registriert
31 Mrz 2009
Beiträge
10.309
Dann schließe schon mal ne Rechtsschutzversicherung ab.

Irgendeinen Legalwaffenbesitzer wird es treffen, der die Kontrollbeamten nicht in seine Wohnung läßt und dem darauf hin vom Ordnungsamt die zuverlässigkeit aberkannt wird. Dieser wird dann bis vors BVerfG ziehen müssen und letztlich Recht bekommen. Aber es wird ein langer Weg werden...
 
A

anonym

Guest
Lüderitz schrieb:
1. Dieser wird dann bis vors BVerfG ziehen müssen und letztlich Recht bekommen.
2. Aber es wird ein langer Weg werden...

1. Glaskugel oder was ? Wer nicht in der Lage ist, einen Nachweis zu erbringen, wie er seine Waffen aufbewahrt oder die Erbringung mit Verweis auf seine vermeintlichen Rechte verweigert, der wird auch vor dem BVerfG nicht recht bekommen. Denn ein Hausbesuch wird nicht zwingend in jedem Fall erfolgen, in solchen aber hoffentlich schon, hier hat die Behörde Ermessen, das sie pflichtgemäß auszuüben hat, und bei dem ein gewisser Spielraum naturgemäß bis zur Einführung entsprechender VwV gegeben ist. Und das ist auch gut so. Wir haben im Waffenrecht andere Probleme, die viel gefährlicher für Jäger und Schützen sind.....

2. Manch langer Weg ist schon vergebens gewesen und war letztlich der Mühe nicht wert. So wird s auch hier sein, weil der Gesetzgeber eben nicht Hausbesuche für alle verbindlich vorgeschrieben hat.

PS: Die RS-Versicherung kannste dann gleich wieder kündigen, weil die ihre Leistung wegen Aussichtslosigkeit der Verfahren von Anfang an verweigern wird.
 
Registriert
21 Jan 2002
Beiträge
75.619
Bin mal gespannt wie sie das bei mir lösen wollen wenn sie vor der Tür stehen und niemand ist da.
Die nächsten 2 Jahre bin ich nur am Wochenende zu Hause.
 
A

anonym

Guest
cast schrieb:
Die nächsten 2 Jahre bin ich nur am Wochenende zu Hause.

Das wird ohne weiteres im Einzelfall möglich sein, dafür gibt es Überstunden und Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten. Denn die Behördenmitarbeiter stehen mit am Pranger und in den Medien, wenn sie nicht nachweisen können, daß sie alles getan haben, um vom Waffenbesitzer verläßliches Material zu bekommen. Jedenfalls wenn Erfurt oder Winnenden 2.0 passiert, was passieren wird, so sicher wie das Amen in der Kirche. Und hoffentlich ist es dann nicht eine Deiner Plempen.
 
Registriert
17 Jan 2008
Beiträge
1.286
Hallo,

bevor sich wieder alle aufregen - wie in dem letzten Thread zum Thema - schlage ich vor, daß derjeinige, der zum ersten mal seit der Änderung des Waffengesetzes Ziel einer solchen unangemeldeten Kontrolle war, hier einen Thread aufmacht und davon berichtet.
Ich kenne noch keinen.
Und ich wette immer noch, daß sie vorher anrufen ;-)

Gruß
Gelegenheitsjäger
 
A

anonym

Guest
Gelegenheitsjäger schrieb:
Und ich wette immer noch, daß sie vorher anrufen ;-)

Gruß
Gelegenheitsjäger

So ist es und so war es, im gegenseitigen Einvernehmen. Die Möglichkeit, daß es auch unangekündigt geht, war eine populistische Referenz an die Öffentlichkeit. Verwaltungsökonomie sieht in praxi halt eben anders aus und das wurde s.Zt. auch von den Verwaltungsfachleuten im Berichtswesen entsprechnd geäußert, hat aber die polemisch-populistischen Politiker nicht interessiert, die ja Wahlen gewinnen und nicht das ins Gesetz schreiben wollten, was einzig und allein praktikabel ist.
 
Registriert
21 Jan 2002
Beiträge
75.619
Und hoffentlich ist es dann nicht eine Deiner Plempen.

Dann wurde bei mir entweder eingebrochen und zwei Haustürschlösser mit Sicherheitsbeschlag und der B-Schrank geknackt. Das ist dann ärgerlich, aber für mich kein Problem.
Oder ich war es selber. dann ist mir die Zuverlässigkeit auch egal....
 
A

anonym

Guest
cast schrieb:
Und hoffentlich ist es dann nicht eine Deiner Plempen.

Dann wurde bei mir entweder eingebrochen und zwei Haustürschlösser mit Sicherheitsbeschlag und der B-Schrank geknackt. Das ist dann ärgerlich, aber für mich kein Problem.
....

Ich könnte unter solchen Umständen nur sehr schwer damit leben, auch wenn es nicht zu vermeiden war, aber ein Problem wäre es damit ganz sicher, wenn mit einer meiner Waffen solch Schlimmes passierte, auch wenn ich keinen Einfluß darauf hätte haben können..........
 
Registriert
21 Jan 2002
Beiträge
75.619
Das ist dann ärgerlich, aber für mich kein rechtliches Problem.

Besser so?
Aber jugendliche Amokläufer brechen nicht ein und machen sich die Mühe einen B- Schrank zu knacken. Die nehmen was sie "haben" also auch Axt und Benzin....
 
A

anonym

Guest
cast schrieb:
Das ist dann ärgerlich, aber für mich kein rechtliches Problem.

Besser so?
Aber jugendliche Amokläufer brechen nicht ein und machen sich die Mühe einen B- Schrank zu knacken. Die nehmen was sie "haben" also auch Axt und Benzin....

So isses in aller Regel. Wenn die rechtlichen Hürden zum Schußwaffenerwerb noch höher gehängt werden, wird die illegale Beschaffung derselben übrigens immer leichter, kinderleicht sogar, wie man in England drastisch erkennen kann. Tatmittelverbote bringen nix, wenn die Taten bereits verboten sind und die Täter sich ungehörigerweise nicht an das Tatverbot halten. Wem es egal ist, daß Mord verboten ist, selbigen plant und begehen will, dem ist auch egal, ob Besitz und Führen von Schußwaffen einem Erlaubnisvorbehalt unterliegt; er wird sich um diesen Vorbehalt daher nicht kümmern und sich Waffe (Mittel) notfalls illegal besorgen und sie halt eben führen und einsetzen.

Ich wette übrigens, daß aufgrund der seit 2003 bestehenden Regelungen derzeit mehr Waffen von Erben in die Versenkung gebracht werden, als das vorher der Fall war. Wenigstens von denen, die sich die Schlosse nicht leisten können oder wollen und aufgrund der fallenden Preise für Gebrauchtwaffen wegen der schikanös-blödsinnigen Rechtslage keinen Sinn mehr darin sehen, die aufgefunden Waffen des Erblassers brav anzumelden und umschreiben zu lassen.
Man findet eben nichts mehr oder nicht mehr alles, weiß der Himmel, wo Papi die 6,35 vor seinem Ableben hingeschlampt hat.......
 
Registriert
12 Nov 2008
Beiträge
5.081
Cast.....wenn es sein müßte, wäre ich auch
Samstags oder Sonntags an Deiner Tür :wink: :wink:
..aber jetzt sei mal wirklich die Frage gestellt:
Wer ist denn schon tatsächlich unangemeldet
kontrolliert worden?
..mich würd mal die tatsächliche Vorgehensweise
interessieren...Auf dem Papier sieht der Gesetzeswille
ja gut aus..aber die Praxis!!!!!!!!!!!! :roll: :roll:
 

IMI

Registriert
17 Feb 2009
Beiträge
2.133
Darf an Samstagen und Sonntagen denn kontrolliert werden?
Des Weiteren ist mir was bezgl. "Unzeiten" in Erinnerung...
 

Neueste Beiträge

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
152
Zurzeit aktive Gäste
721
Besucher gesamt
873
Oben