Reviergestaltung im Niederwildrevier

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...Stumpfblätriger Ampfer...
Ja, dachte ich mir. Ich habe nur nachgefragt, weil der eine Pfahlwurzel hat und kein Rhizom. Obwohl - wenn man die häckselt kommt auch aus jedem Schnitz eine neue Pflanze. Dreckszeug. ;)

Ist aber nicht so wichtig... fiel mir nur auf und ich dachte, ich frag mal. Auch wenn hier im Forum immer so spassige Grabenkämpfe toben - als JJ habe ich schon viel mitnehmen und lernen können. Auch zur Niederwildhege. ;)
 
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IMG_1527[1].jpg

Unsere Feldraine :) Dort wo mal Lebensraum I oder eine ähnliche Buntbrache angrenzend auf der Fläche war, werden die Raine wieder bunt. Man muss halt mit den Landwirten reden, das ist oft nicht einfach. Diesen Rain wollte der Landwirt im letzten Jahr mulchen, weil an einige Stellen Klettenlabkraut wuchs. Ich hab dann mit der Motorsense und einer kaputten Hüfte zwei Tage vor der Operation die Nester mit dem Freischneider ausgemäht, dann blieb die Fläche stehen, man sieht die alten Kardendistelstängel.

Alles Einjährige mit landwirtschaftlichen Nutzpflanzen ist Augenauswischerei.
 

Rotmilan

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Bei uns wird auch ständig alles gemulcht, wenn es nicht der Landwirt macht, erledigt es die Gemeinde...
 
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Bei uns wird auch ständig alles gemulcht, wenn es nicht der Landwirt macht, erledigt es die Gemeinde...

Bundesnaturschutzgesetz

( gilt auch für Landwirte und Gemeinden !!!! )

§ 39 BnatschG



(5) Es ist verboten,

1.

die Bodendecke auf Wiesen, Feldrainen, Hochrainen und ungenutzten Grundflächen sowie an Hecken und
Hängen abzubrennen oder nicht land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich genutzte Flächen so zu behandeln,
dass die Tier- oder Pflanzenwelt erheblich beeinträchtigt wird,

2.
Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen
stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30.
September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte
zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen,
3.

Röhrichte in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September zurückzuschneiden; außerhalb dieser Zeiten dürfen

Röhrichte nur in Abschnitten zurückgeschnitten werden,

4.

ständig wasserführende Gräben unter Einsatz von Grabenfräsen zu räumen, wenn dadurch der

Naturhaushalt, insbesondere die Tierwelt erheblich beeinträchtigt wird.


§ 44 BnatschG

Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten
(1) Es ist verboten,

1.

wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu

töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,
2.
wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der

Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine
erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer
Art verschlechtert,

3.

Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu
entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,

4.
wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu
entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören......
 
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Alles bekannt aber wo fängt "erheblich beeinträchtig" an und wo hört es auf. Das ist eine Auslegungsache und damit das Problem. Die EU fordert eine Mulchverpflichtung obwohl deren Wirkung hinreichend bekannt sein dürfte. Mit dem Parallelverweis ist dann für diese Leute die Kuh schon vom Eis.

M.E. hilft nur eine Klage wegen Tötung ohne vernünftigen Grund. Aber was willst mit unserer EU anfangen? Nennt mir ein Beispiel wo für die Jagd etwas Gutes dabei herausgekommen ist. Das anderen Problem: EU-Vorschriften werden in vielen Ländern einfach ignoriert oder umgangen und bei uns 200 % ig vollzogen.
 
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@colchicus,
EU und was vernünftiges??? Das gilt nicht nur für die Jagd! meine Meinung.

Wir haben nur 2 Landwirte, die seit Jahren im Juni die Füße im Juni nicht stillhalten können. Der eine ist unbelehrbar, was das Thema Mulcher im Schuppen lassen angeht. Dem anderen habe ich vor 2 Wochen , mit deutlichen Worten und auch laut genug erklärt, welche Aussenwirkung für die gesamte Landwirtschaft sein Verhalten hat. Denn mich haben 2 Nichtjäger angesprochen, ob das nötig wäre, entlang von Graswegen zu mulchen. Ich war so dermassen sauer auf diesen Vollpfxxxxx, da wir erst 14 Tage zu vor über dieses Thema gesprochen haben.:evil:

Horrido
 
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Gibt es eine EU- Mulchverpflichtung für Feldwege, Wegränder , Feldränder und Wassergräben ?
Meines Wissens gilt diese für landwirtschaftliche Flächen und nicht für die Flächen außerhalb. Und selbst diese Verpflichtung auf landwirtschaftlichen Flächen kann man hier oder dort mit Ausnahmegenehmigungen wegen Naturschutzaspekten umgehen.

Jedes Jahr aufs Neue wird das Adersystem der Feldflur zur Brut- und Aufzuchtzeit an vielen Stellen niedergemacht.
Es fällt dem " altdeutschen Ordnungs- und Sauberkeitswahn zum Opfer " .

Alle zwei Wochen wird dann im Fernsehen und in Zeitungsartikeln in unserem voll gefressenen Deutschland, wo 30 Prozent der Lebensmittel weg geschmissen werden,
gejammert, dass die Feldflur immer mehr verarmt.

Fahr einer mal auf der Straße zu schnell, da bekommt er die Verbotsgesetzte schnell zu spüren.
Dass da alljährlich Landwirte und Kommunen illegal handeln , und Flora und Fauna im Mulcher verschwinden, interessiert kein Schwein. Meldet ja auch keiner.
 
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Bei den Wirtschaftswegen ist das Mulchen der Bankette ein normaler Wegeunterhalt, die Gräben müssen offen bleiben, wie das bewerkstelligt wird: mit Ausmähen. Ob es immer sein muss? Da drückt der deutsch Ordnungssinn einfach durch. Das Mulchen von Feldrändern nennt man Ackerrandhygiene, obwohl nur wenige der dort vorkommenden Pflanzen in den Acker einwandern würden, z. B. Ackerkratzdistel, Klettenlabkraut. Ich seh halt wie in den östlichen EU-Ländern mit dem Thema umgegangen wird, einfach viel weniger in dieser Richtung.
War letztes Jahr in der Slowakei und bin fast jedes Jahr in Bulgarien, Tschechien sowieso als "2. Heimat", überall ist es anders als bei uns.
 
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" Feldrandhygiene" die vielerorts schlicht und einfach illegal ist. Nur wer meldet das den Naturschutzbehörden der Kreise ?
Je nach vorkommender Arten sind es Bußgelder oder sogar Strafvorschriften.

Und oben ist nur das Bundesnaturschutzgesetz aufgeführt. Einzelne Landschaftsschutzgesetze der Bundesländer beinhalten teils noch strengere Regelungen.

Millionenschwere Subventionen für unsere Landwirte, die von unseren Steuergeldern finanziert sind. Und damit finanzieren wir auch die Tankfüllung und den Mulcher, damit viele Landwirte Fauna und Flora im Offenland zerstören und ihre Zerstörungswut gegen jedes Wildkraut ausleben können. Englischer Rasen am Feldrand ist angesagt. Natur kann man sich auch im Urlaub am schwedischen Angelsee holen und davon schwärmen. Verkehrte Welt. Deutscher Ordungswahn lässt grüßen. Letzteren könnten wir in anderen Bereichen viel besser gebrauchen.

Und die Brut- und Aufzuchtszeit endet auch nicht schon Mitte Juli. Da sitzen viele Vogelarten noch auf den Eiern und Entwicklungsstadien vieler Insekten auf den Pflanzen. Viele seltene Wikdkrautarten haben bis dahin auch nicht die Chance auszusamen.


Und warum müssen Wassergräben in der Zeit von Anfang März bis Ende August zwingend gemulcht werden, um den Wasserabfluss zu gewährleisten ??? Geht das nicht vorher oder später auch ?? Ich tippe auf einen Vorwand. Hauptgrund ist die " Strassenrandhygiene"
Vielleicht muss man manche Dinge einfach nicht verstehen ??!!
 
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Bin gerade wieder in Ostsachsen, auch hier ist alles viel entspannter. Viel mehr "Unkräuter" in den Feldern, Wegränder und Schlagränder sind nicht "klinisch sauber".

Und ja, es gibt hier wesentlich mehr Insekten (fängt bei den Hornissen in den Kanzeln an) und auch mehr Vögel, vor allem Singvögel. Habe im Emsland dieses Jahr erst einmal einen Kuckuck gehört, hier dagegen ruft er überall. Und die Fasanen halten sich hier, obwohl die Raubwildbejagung stiefmütterlich gehandhabt wird und Bussard, Habicht und Rotmilan im Revier sind. Dazu noch ein sehr hoher Schwarzwildbestand.
 
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" Feldrandhygiene" d

Millionenschwere Subventionen für unsere Landwirte, die von unseren Steuergeldern finanziert sind. Und damit finanzieren wir auch die Tankfüllung und den Mulcher, damit viele Landwirte Fauna und Flora im Offenland zerstören und ihre Zerstörungswut gegen jedes Wildkraut ausleben können. Englischer Rasen am Feldrand ist angesagt.


Und warum müssen Wassergräben in der Zeit von Anfang März bis Ende August zwingend gemulcht werden, um den Wasserabfluss zu gewährleisten ??? Geht das nicht vorher oder später auch ?? Ich tippe auf einen Vorwand. Hauptgrund ist die " Strassenrandhygiene"
Vielleicht muss man manche Dinge einfach nicht verstehen ??!!

Muss dieses Pauschale Bauern Bashing sein?
Mein Nachbar mit 83 Jahren und NICHT Landwirt hat mich heute morgen dezent darauf hingewiesen dass das Gras am Bach endlich gemäht gehört, dass sieht ja schäbig aus meinte er
 

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