Trophäenschau

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Ich habe eine Frage zur Trophäenschau und zwar folgender Sachverhalt.
Das Jagdgebiet in dem ich einen BGS habe gehört zu einem Hegering.
In diesem ist mein Pächter Mitglied . Ich nicht!!!!
Nun veranstaltet der Hegering jedes Jahr eine JHV mit Trophäenschau.
Muss ich meine Trophäen dort vorzeigen oder nicht?
Falls ich mich weigere sie vorzuzeigen, was kann mir passieren?
Ist das ganze in irgendeinem Gesetz geregelt?

Für sachdienliche Hinweise bedanke ich mich im voraus.

Gruß
Andre[/b]
 
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Also ich komme aus Bayern. Bei uns ist das ganze gesetzlich geregelt. Ich wurde von der unteren Verwaltungsbehörde aufgefordert die Trophäen an dem besagten termin vorzulegen. Ansonsten wird ein Strafgeld fällig (Bußgeld- oder Ordnungswidrigkeit??) Das Gesetz und der genau Wortlaut ist jetzt leider nicht zur Hand. Und ich habe auch kein eigenes Revier.

Weihei
 
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AndreGeronimo schrieb:
Ich habe eine Frage zur Trophäenschau und zwar folgender Sachverhalt.
Das Jagdgebiet in dem ich einen BGS habe gehört zu einem Hegering.
In diesem ist mein Pächter Mitglied . Ich nicht!!!!
Nun veranstaltet der Hegering jedes Jahr eine JHV mit Trophäenschau.
Muss ich meine Trophäen dort vorzeigen oder nicht?
Falls ich mich weigere sie vorzuzeigen, was kann mir passieren?
Ist das ganze in irgendeinem Gesetz geregelt?

Für sachdienliche Hinweise bedanke ich mich im voraus.

Gruß
Andre[/b]

Du sagst es ja schon: Das Jagdgebiet gehört zum Hegering, der Pächter ist der Jagdausübungsberechtigte.

Alle im Jagdgebiet erlegten Trophäen müssen vorgelegt werden. Tust du das nicht, ist es formal eine Ordnungswidrigkeit.

Der Rechtsstatus deiner Person ist dabei unerheblich.

Die sog. Hege/Trophäenschau ist zwar Blödsinn, aber immer noch sehr beliebt. Die ganz Schlauen bei uns legen auch immer einen Unterkiefer vom 6-8 jährigen Bock zur starken Trophäe des zweijährigen Bockes und denken, man merkt es nicht. Beim Rotwild ist es besser, da mus der Hirsch mit ganzem Schädel mit Oberkiefer und passendem Unterkiefer vorgelegt werden..., da kann man nicht so leicht bescheißen...
 
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Goldesel

Das Gesetz und der genau Wortlaut ist jetzt leider nicht zur Hand.

Genauere findest in der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Jagdgesetzes (AVBayJG) §16

Die Revierinhaber sind verpflichtet, den Kopfschmuck des gesamten in ihren Jagdrevieren im letzten Jagdjahr erlegten oder verendet aufgefundenen Schalenwildes bei der öffentlichen Hegeschau vorzulegen.

Sowie im § 32 Bayerisches Jagdgesetz

(4) 1Über erlegtes und verendetes Schalenwild mit Ausnahme des vor Beginn seiner Jagdzeit gefallenen Jungwildes ist
1. der Jagdbehörde eine schriftliche Abschussmeldung zu erstatten und
2. eine Streckenliste zu führen, die der Jagdbehörde auf Verlangen jederzeit vorzulegen ist.


Und ich habe auch kein eigenes Revier.

Mit welcher Begründung wurde dir was angedroht?
 
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Immer mal mit der (bayrischen) Ruhe.
Geronimo kommt aus NRW, dort ist meines Wissens (aber ich wohne seit 20 Jahren in anderen Bundesländern) die Pflichttrophäenschau abgeschafft.

Dann wäre es rechtlich gesehen egal.

Etwas anderes ist das persönliche Verhältnis zum Pächter. Wenn der darauf steht, die Trophäen in der HR-V vorzuzeigen, gehört es m. E. zum guten Ton, dem (evtl. auch unausgesprochenen) Wunsch und der Denke des Pächters nachzukommen und die guten Stücke ihm rechtzeitig zu geben, damit er sie mit ausstellen kann.

Wie gesagt, keine Pflicht, aber dann eine Frage der zwischenmenschlichen Klimapflege. Man will ja seinen Begehungsschein behalten.

WH
TicTac
 
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Also in BW ist es eine freiwillige Schau. Ich habe noch nie etwas gezeigt und wenn sie jemand sehen will soll er mich zuhause besuchen dort hängen sie an der Wand, fast alle. :)
 
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TicTac schrieb:
Immer mal mit der (bayrischen) Ruhe.
Geronimo kommt aus NRW, dort ist meines Wissens (aber ich wohne seit 20 Jahren in anderen Bundesländern) die Pflichttrophäenschau abgeschafft.

Dann wäre es rechtlich gesehen egal.

Etwas anderes ist das persönliche Verhältnis zum Pächter. Wenn der darauf steht, die Trophäen in der HR-V vorzuzeigen, gehört es m. E. zum guten Ton, dem (evtl. auch unausgesprochenen) Wunsch und der Denke des Pächters nachzukommen und die guten Stücke ihm rechtzeitig zu geben, damit er sie mit ausstellen kann.

Wie gesagt, keine Pflicht, aber dann eine Frage der zwischenmenschlichen Klimapflege. Man will ja seinen Begehungsschein behalten.

WH
TicTac
Danke erstmal für die Antworten.
Mein Pächter hat auf die Knochenshow auch keine Lust meint aber er und ich müßten.
Die Frage ist und bleibt: Müssen wir?
Oder kann uns niemand zwingen?

Natürlich ist indiesem Zusammenhang die NRW Regelung besonders interessant.

Gruß
Andre
 
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Hallo,
der Pächter sollte es besser wissen.

Der Hegering ist ja nicht der wirkliche Veranstalter der Knochenshow.
Der Hegering führt ja nur aus.

Die Untere Jagdbehörde fordert zur Knochenshow auf, auf Grundlage LJG NRW §22
Darin ist man verpflichtet den Kopfschmuck und Unterkiefer von männlichem Schalenwild innerhalb von 2 Jahren der Unteren Jagdbehörde vorzulegen.

Bei Nichtbeachten kann eine Strafe bis 5000 EUR verhängt werden.

Also in unserem Kreis werden die Jagdausübungsberechtigte jährlich schriftlich aufgefordert die Knochen vorzulegen.

Gruß
 

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