Hallo zusammen!
Eine kurze rechtliche Frage: Derzeit bin ich noch in der Jungjägerausbildung. Ich habe eine eigene Flinte und natürlich eine entsprechende WBK. In der WBK ist die Erlaubnis zum Munitionserwerb eingetragen. Wenn ich nun zum Schießtraining fahre: Darf ich die Waffe (verschlossen im Futteral) und die dazugehörige Munition (getrennt aufbewahrt) in meinem Auto zum Schießstand transportieren? Ich bin davon ausgegangen, dass dieses kein Problem darstellt. Allerdings habe ich nun auch eine andere Meinung gehört, wo es heißt, dass es mir nicht gestattet wäre, beides zusammen zu transportieren...
Ich bin jetzt leicht verunsichert... Was stimmt nun?
Eine kurze rechtliche Frage: Derzeit bin ich noch in der Jungjägerausbildung. Ich habe eine eigene Flinte und natürlich eine entsprechende WBK. In der WBK ist die Erlaubnis zum Munitionserwerb eingetragen. Wenn ich nun zum Schießtraining fahre: Darf ich die Waffe (verschlossen im Futteral) und die dazugehörige Munition (getrennt aufbewahrt) in meinem Auto zum Schießstand transportieren? Ich bin davon ausgegangen, dass dieses kein Problem darstellt. Allerdings habe ich nun auch eine andere Meinung gehört, wo es heißt, dass es mir nicht gestattet wäre, beides zusammen zu transportieren...
Ich bin jetzt leicht verunsichert... Was stimmt nun?