Waffe und Munition zusammen transportieren...

Registriert
24 Jul 2015
Beiträge
141
Mmmmh, ich kenne das so, dass für die JJ-Ausbildung bereitgestellte temporäre WBK eigentlich stets ohne Mun-Erwerb ausgestellt werden und somit das Problem sich nicht ergibt, Mumpeln sind dann am Stand zu erwerben und dort aufzubewahren oder zu verbrauchen.

Ist das Länderansichtssache? Oder der TE ist Sportschütze...


Ich hatte zuerst auch eine befristete WBK für die Ausbildung (Flinte).
Munerwerb wurde direkt mit reingestempelt.
Befristung wurde dann einfach nach der Prüfung durchgestrichen.
Meine SB sagte: Munerwerb muss rein. Wieso die teure und begrenzte (Auswahl) Munition am Stand kaufen?!
 

tar

Registriert
9 Feb 2008
Beiträge
9.008
Sie darf auch innen im Futteral sein; getrennt heißt nicht in der Waffe; eine räumliche Trennung ist nicht nötig... solltest du aber so viel Pech haben, dass eine lose Patrone in die offene Waffe rutscht... naja...

Und was ist mit dem Schaftmagazin (mit Klappe)???
:p

Es heißt nämlich nicht getrennt sondern nicht schussbereit.
Schussbereit ist die Waffe, wenn (abschießbare) Patronen im eingefügten Magazin (Ladevorrichtung) oder Patronenlager sind.
Wenn nicht, dann nicht.
 
Registriert
22 Mrz 2016
Beiträge
2.834
Und was ist mit dem Schaftmagazin (mit Klappe)???
:p


Genau heißt es:
12. ist eine Waffe schussbereit, wenn sie geladen ist, das heißt, dass Munition oder Geschosse in der Trommel, im in die Waffe eingefügten Magazin oder im Patronen- oder Geschosslager sind, auch wenn sie nicht gespannt ist;

Ist ein Schaftmagazin ein eingeführtes Magazin? Ich sage nein - damit wärs erlaubt. Aber unsere Gerichte hab schon viel komischere Urteile gefällt, von dem her würds ich trotzdem lieber lassen.
 
G

Gelöschtes Mitglied 20170

Guest
Genau heißt es:
12. ist eine Waffe schussbereit, wenn sie geladen ist, das heißt, dass Munition oder Geschosse in der Trommel, im in die Waffe eingefügten Magazin oder im Patronen- oder Geschosslager sind, auch wenn sie nicht gespannt ist;

Ist ein Schaftmagazin ein eingeführtes Magazin? Ich sage nein - damit wärs erlaubt. Aber unsere Gerichte hab schon viel komischere Urteile gefällt, von dem her würds ich trotzdem lieber lassen.
Ein Schaftmagazin wird nicht als geladen gewertet.
Das wurde mal (gerichtlich?) oder durch den Gesetzgeber festgestellt....
 
Registriert
24 Aug 2016
Beiträge
7.346
Man muss die Spielchen ja nun nicht bis an die Grenze und darüber hinaus treiben...ich bin auch dafür, dass Regeln befolgt werden sollten. Unsere Gesetze richten sich nicht an Einzelfälle (Prinz-Wilhelm-Semiautomatikdrilling mit invertierbarem Schaftmagazin und Fußspannung), sondern an eine Art "Durchschnitt", feinere Regelungen werden dann über Rechtsverordnungen oder Erlasse der Ministerien hergestellt. Abschließend geklärt wird das Ganze dann vor Gericht, vertreten von mehreren Juristen. Mmmmh, warum sitzen so viele Juristen im Bundestag?

Ich habe wenig Lust auf Diskussionen mit schlecht informierten Polizeibeamten und -innen und fahre auch auf dem Weg ins Revier die Waffe in einem Futteral spazieren (ohne verschlossenes Schlößchen), die Munition ist am Mann oder in der Seitentasche vom Futteral oder im Rucksack. Im Revier liegt sie dann tatsächlich auf der Rückbank oder vergleichbar, aber griffbereit.
 
Registriert
9 Dez 2014
Beiträge
1.305
Und was ist mit dem Schaftmagazin (mit Klappe)???
:p

Es heißt nämlich nicht getrennt sondern nicht schussbereit.
Schussbereit ist die Waffe, wenn (abschießbare) Patronen im eingefügten Magazin (Ladevorrichtung) oder Patronenlager sind.
Wenn nicht, dann nicht.

nen schaftmagazin oder auch ein röhrenmagazin ist genauso eine ladevorrichtung wie nen steckbares magazin .
 
Registriert
3 Jan 2006
Beiträge
7.065
nen schaftmagazin oder auch ein röhrenmagazin ist genauso eine ladevorrichtung wie nen steckbares magazin .

Jetzt aber !
Ein Röhrenmagazin (wie bei UHR) ermöglicht direkt die Zuführung der Patrone ins Patronenlager. Das Schaftmagazin dient rein der Aufbewahrung der Resevemunition. Das tut zwar ein Röhren- oder Kastenmagazin auch, aber vom Schaftmagazin kann ich nicht mechanisch eine Patrone zuführen. Deswegen wird ein Schaftmagazin wie deine (Vorrats)Patronenschachtel im Rucksack betrachtet.
 
Registriert
9 Dez 2014
Beiträge
1.305
ok , da wurde aneinander vorbeigeredet . ich hab ne rem 700 mit schaftmagazin / klappdeckel und die patronen die dort drinn sind lassen sich alle logo durchrepetieren . das wäre dann definitiv unterladen / schussbereit .

ihr redet von einem schaftmagazin in form einer reinen aufbewahrungsmöglichkeit von reservemunni zb im schaftkolben ohne möglichkeit diese zu repetieren , vergleichbar mit nem patronenetui übern schaftkolben gezogen .

im zweiten fall ist die waffe nicht schussbereit , korrekt
 
Registriert
3 Jan 2006
Beiträge
7.065
ok , da wurde aneinander vorbeigeredet . ich hab ne rem 700 mit schaftmagazin / klappdeckel und die patronen die dort drinn sind lassen sich alle logo durchrepetieren . das wäre dann definitiv unterladen / schussbereit .

ihr redet von einem schaftmagazin in form einer reinen aufbewahrungsmöglichkeit von reservemunni zb im schaftkolben ohne möglichkeit diese zu repetieren , vergleichbar mit nem patronenetui übern schaftkolben gezogen .

im zweiten fall ist die waffe nicht schussbereit , korrekt

Deine Remy 700 hat ein fest eingebautes Magazin, das ist kein Schaftmagazin.
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
50
Zurzeit aktive Gäste
442
Besucher gesamt
492
Oben