Waffe und Munition zusammen transportieren...

Registriert
24 Mrz 2009
Beiträge
1.278
und ich habe mir gerade Chips & alkfreies Bier geholt..........
o Manno, da wird einem jeder Spass genommem
 
Registriert
17 Mrz 2010
Beiträge
14.975
baer42 schrieb:
und ich habe mir gerade Chips & alkfreies Bier geholt..........
o Manno, da wird einem jeder Spass genommem

Tausche alkfreies gegen bleihaltiges Bier und du hast wieder Spaß. :p
 
Registriert
11 Jan 2018
Beiträge
12
Hallo zusammen, ich würde das Thema gerne nochmal aufgreifen. Unser lokaler Waffenhändler hat im Kurs einigen das Angebot gemacht, dass sie Flinten beim Übungsschießen ausprobieren können.
Dafür würde er eine Bescheinigung ausstellen und damit soll der Transport vom Händler zum Schießstand erlaubt sein obwohl keine WBK vorliegt. Habe da mit Ihm sehr eifrig diskutiert, aber ließ sich nicht von seiner Meinung abbringen.
Gibt es hierzu eine Sonderregel die mir nicht bekannt ist oder, wovon ich ausgehe, ist seine Aussage einfach Quatsch?

Edit: Glaube das ich mir die Frage bei erneutem Blick ins Gesetz selber beantwortet habe. Der Kollege hat wohl doch recht.
§ 29 Abs. 2 Nr. 2 WaffG verweist auch auf den Transport nach § 28 Abs. 4 Nr. 3 WaffG (Nr. 1 - 5). Also müsste Transport der Waffe von einem Berechtigten zu einem Berechtigten ohne Munition zulässig sein
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
22 Jul 2015
Beiträge
414
Ähm ... meinst Du tatsächlich das deutsche WaffG??

§ 28 regelt den Waffenerwerb etc. durch Bewachungsunternehmen,
§ 29 das Verbringen von Waffen aus dem Ausland nach Deutschland.

Was soll denn bitteschön irgendeine dieser Vorschriften mit Deiner Frage zu tun haben?!

Gruß

Sigges
 
Registriert
10 Jun 2016
Beiträge
3.365
Transport einer erlaubnispflichtigen Waffe durch jemanden ohne WBK ist möglich.
Da hat der Waffenhändler schon recht....
Siehe dazu Waffengesetz §12 Abs.1 Nr. 3 Buchstabe b.

Habe dazu mal ein pdf beigefügt in dem alles genau erklärt ist, sonst schreibt man sich ja 'nen Wolf. ;-)
 

Anhänge

  • Waffentransport.pdf
    67,2 KB · Aufrufe: 98
Registriert
11 Jan 2018
Beiträge
12
Hallo zusammen, ich würde das Thema gerne nochmal aufgreifen. Unser lokaler Waffenhändler hat im Kurs einigen das Angebot gemacht, dass sie Flinten beim Übungsschießen ausprobieren können.
Dafür würde er eine Bescheinigung ausstellen und damit soll der Transport vom Händler zum Schießstand erlaubt sein obwohl keine WBK vorliegt. Habe da mit Ihm sehr eifrig diskutiert, aber ließ sich nicht von seiner Meinung abbringen.
Gibt es hierzu eine Sonderregel die mir nicht bekannt ist oder, wovon ich ausgehe, ist seine Aussage einfach Quatsch?

Edit: Glaube das ich mir die Frage bei erneutem Blick ins Gesetz selber beantwortet habe. Der Kollege hat wohl doch recht.
§ 29 Abs. 2 Nr. 2 WaffG verweist auch auf den Transport nach § 28 Abs. 4 Nr. 3 WaffG (Nr. 1 - 5). Also müsste Transport der Waffe von einem Berechtigten zu einem Berechtigten ohne Munition zulässig sein

Ja, hab allerdings nur schnell ein Gesetz aus dem Bücherregal gegriffen, war aber das alte Gesetzbuch von meinem Vater aus 2001 :)

Also im aktuellen Gesetzt müsste das in § 12 Abs. 1 geregelt sein.
 
Registriert
11 Jan 2018
Beiträge
12
Transport einer erlaubnispflichtigen Waffe durch jemanden ohne WBK ist möglich.
Da hat der Waffenhändler schon recht....
Siehe dazu Waffengesetz §12 Abs.1 Nr. 3 Buchstabe b.

Habe dazu mal ein pdf beigefügt in dem alles genau erklärt ist, sonst schreibt man sich ja 'nen Wolf. ;-)

Vielen Dank!!!
 
Registriert
5 Jun 2013
Beiträge
604
Davon würde ich dringend abraten. Von § 12 Abs. 1 Nr. 3b WaffG ist das nämlich nicht gedeckt.
 
Registriert
10 Apr 2016
Beiträge
3.994
Sehe ich auch kritisch, bzw. nicht ganz wasserdicht.

Hintergrund dieser Regelung ist das ein Mitglied des Schützenvereins z.B. mit einer Vereinswaffe zu Wettkämpfen fährt Evtl. auch zu auswärtigen Übungsschießen / Lehrgängen.

Die Vorführwaffen des Waffenhändlers gehören ja diesem und sind somit keine Vereinswaffen.

Hat eine KJS eigene Ausbildungswaffen und sind die Teilnehmer eines Jagdlehrgangs dieser KJS wie in NRW üblich schon Mitglieder der KJS, dann sollte diese Regelung dort auch greifen. KJS = Verein. Waffen auf Vereins WBK.
 
Registriert
11 Aug 2011
Beiträge
3.530
Holt das Knabberzeugs wieder raus, ich hab noch einen.

Habe dazu mal ein pdf beigefügt in dem alles genau erklärt ist, sonst schreibt man sich ja 'nen Wolf. ;-)

Deine PDF beschreibt nicht den Transport sondern das erlaubnisfreie Führen.
 
Registriert
3 Jan 2006
Beiträge
7.085
Holt das Knabberzeugs wieder raus, ich hab noch einen.



Deine PDF beschreibt nicht den Transport sondern das erlaubnisfreie Führen.

Und was ist Transport? Richtig, führen.
Wann geht das endlich mal in Jägersköpfe?

Die eigene oder ausgeliehene Waffe (ist oder wäre der Fall vom Eingangsfaden) kann nur geführt werden. Transportiert werden fremde Waffen im Auftrag.
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
11 Aug 2011
Beiträge
3.530
Es geht weiter, Bier auf...
Transportieren ist vieles. Transportieren geht über Grenzen hinweg, Transportieren kann der Analphabet von Overnight... Im Waffengesetz steht sogar etwas von gewerbsmäßigen grenzüberschreitenden Straßentransport von Euro-Bargeld.
Erlaubnisfreies Führen ist im Waffengesetz jedoch genau beschrieben und zwar als erlaubnisfreies Führen. Und diese Beschreibung steht in Deiner PDf.
 
Registriert
24 Aug 2016
Beiträge
7.500
Mmmmh, ich kenne das so, dass für die JJ-Ausbildung bereitgestellte temporäre WBK eigentlich stets ohne Mun-Erwerb ausgestellt werden und somit das Problem sich nicht ergibt, Mumpeln sind dann am Stand zu erwerben und dort aufzubewahren oder zu verbrauchen.

Ist das Länderansichtssache? Oder der TE ist Sportschütze...

Zum Thema: getrennt heisst räumlich getrennt, es würde aber bereits genügen, die Munition in das Fach aussen am Flintenfutteral zu tun. Für Munition selbst gibt es keine Transportvorschriften (ggfs. Gefahrgutvorschriften bei größeren Mengen?), aber sie müsste zB nicht verschlossen transportiert werden (ja, TRANSPORTIERT :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
22 Mrz 2016
Beiträge
2.852
Mmmmh, ich kenne das so, dass für die JJ-Ausbildung bereitgestellte temporäre WBK eigentlich stets ohne Mun-Erwerb ausgestellt werden und somit das Problem sich nicht ergibt, Mumpeln sind dann am Stand zu erwerben und dort aufzubewahren oder zu verbrauchen.


Kenn ich anders...


Zum Thema: getrennt heisst räumlich getrennt, es würde aber bereits genügen, die Munition in das Fach aussen am Flintenfutteral zu tun.


Sie darf auch innen im Futteral sein; getrennt heißt nicht in der Waffe; eine räumliche Trennung ist nicht nötig... solltest du aber so viel Pech haben, dass eine lose Patrone in die offene Waffe rutscht... naja...
 

Neueste Beiträge

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
91
Zurzeit aktive Gäste
360
Besucher gesamt
451
Oben