baer42 schrieb:und ich habe mir gerade Chips & alkfreies Bier geholt..........
o Manno, da wird einem jeder Spass genommem
Hallo zusammen, ich würde das Thema gerne nochmal aufgreifen. Unser lokaler Waffenhändler hat im Kurs einigen das Angebot gemacht, dass sie Flinten beim Übungsschießen ausprobieren können.
Dafür würde er eine Bescheinigung ausstellen und damit soll der Transport vom Händler zum Schießstand erlaubt sein obwohl keine WBK vorliegt. Habe da mit Ihm sehr eifrig diskutiert, aber ließ sich nicht von seiner Meinung abbringen.
Gibt es hierzu eine Sonderregel die mir nicht bekannt ist oder, wovon ich ausgehe, ist seine Aussage einfach Quatsch?
Edit: Glaube das ich mir die Frage bei erneutem Blick ins Gesetz selber beantwortet habe. Der Kollege hat wohl doch recht.
§ 29 Abs. 2 Nr. 2 WaffG verweist auch auf den Transport nach § 28 Abs. 4 Nr. 3 WaffG (Nr. 1 - 5). Also müsste Transport der Waffe von einem Berechtigten zu einem Berechtigten ohne Munition zulässig sein
Transport einer erlaubnispflichtigen Waffe durch jemanden ohne WBK ist möglich.
Da hat der Waffenhändler schon recht....
Siehe dazu Waffengesetz §12 Abs.1 Nr. 3 Buchstabe b.
Habe dazu mal ein pdf beigefügt in dem alles genau erklärt ist, sonst schreibt man sich ja 'nen Wolf. ;-)
Habe dazu mal ein pdf beigefügt in dem alles genau erklärt ist, sonst schreibt man sich ja 'nen Wolf. ;-)
Holt das Knabberzeugs wieder raus, ich hab noch einen.
Deine PDF beschreibt nicht den Transport sondern das erlaubnisfreie Führen.
Mmmmh, ich kenne das so, dass für die JJ-Ausbildung bereitgestellte temporäre WBK eigentlich stets ohne Mun-Erwerb ausgestellt werden und somit das Problem sich nicht ergibt, Mumpeln sind dann am Stand zu erwerben und dort aufzubewahren oder zu verbrauchen.
Zum Thema: getrennt heisst räumlich getrennt, es würde aber bereits genügen, die Munition in das Fach aussen am Flintenfutteral zu tun.
Kenn ich anders...
QUOTE]
Daher die Frage, in NRW und auch in Niedersachsen (Hannover) wird das, wenn auch ohne Zähneknirschen, aber nur ohne Mun-Erwerb erteilt. Ich habe gehört, dass es in anderen Teilen der Republik gar nicht mehr ohne weiteres geht.