Bei uns im Landkreis Hof (Oberfranken) ist das so geregelt, dass das Landratsamt eine Anordnung zur Bejagung von Ringeltauben erlässt. Demnach ist zur Vermeidung von übermäßigen Wildschäden der Abschuss von Ringeltauben in der Zeit vom 16.07. bis 31.10. eines jeden Jahres bewilligt. Die getroffene Anordnung gilt zusätzlich zur gesetzlichen Jagdzeit. Der Antrag zur Ausnahmeregelung wurde meines Wissens durch die Jägerschaft gestellt. Es muss also nicht jeder Revierinhaber einen eigenen Antrag stellen.
https://www.jaegerschaft-hof.de/?p=1390
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