Kleine Anekdote nebenbei:
Der Vorsteher der Jagdgenossenschaft ( damals noch kein Jäger ) des Revieres wo ich früher mal jagen ging, erbte von seinem Onkel ( der war zu Lebzeiten Förster ) drei Langwaffen. Ein KK eine DF und einen Repetierer. Da der Mann sehr brav ist hat er sich natürlich einen gesetzeskonformen Waffenschrank gekauft, da er die Erbstücke gern als Erinnerung behalten wollte. Auch hat er der Behörde die gesetzeskonforme Aufbewahrung mitgeteilt, bzw. nachgewiesen. SO weit , so gut. Zeit ging ins Land und plötzlich bekam der gute Mann Post von der Behörde ( Landkreis Wartburgkreis ) er solle doch bitte umgehend die Erbenwaffen mit den ja nun erhältlichen Waffensicherungssystemen von Ar....tix versehen, wenn er sie denn behalten wolle. Das ist so ungefähr zwei Jahre her. Damals bat er mich um Rat. Habe daraufhin seinen zuständigen SB bei der Behörde kontaktiert. Der war zwar sehr nett, wollte sich aber nicht so recht von seiner Forderung lösen. Der Betreffende solle die Waffen entweder so sichern wie er es verlangte oder er solle sie veräußern. Nach längerer Diskussion und der Info das zu dem Zeitpunkt noch garnicht Ar...ix für alle Kaliber verfügbar seien und der finazielle Aufwand den Wert der Waffen übersteigen würde, konnte ich eine einjährige Frist aushandeln. In dieser Zeit konnte der Betroffene die Waffen veräußern, unbrauchbar machen lassen, mit Ar...ix ausrüsten oder aber die Jägerprüfung machen. Nach einigem Hin und Her hat er sich für die letzte Version entschieden, und hat auch eine gute Jägerprüfung abgelegt. Heute gehen wir ab und zu zusammen jagen.
Lange Rede kurzer Sinn: Ich habe festgestellt das von LRA zu LRA die Vorgenhensweisen sehr, sehr unterschiedlich sind.