Erbwaffen in den Waffenschrank

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Ich habe eine Frage zu den Waffen meines Nachbarn: er ist kein Jagdscheininhaber, hat aber von seinem Opa drei (uralte) Langwaffen geerbt. Nun ist er angeschrieben worden, wo er die Waffen verwahrt. Da er keinen Waffenschrank hat, wollte er diese bei mir im WaSchrank abstellen.

Ist es richtig, daß ich diese Langwaffen nur dann einlagern darf, wenn ich diese auf meine Waffenbesitzkarte schreiben lasse?
Dann aber fällt wohl für den nachbarn ein wichtiger Grund für den besitz (Erbstücke) weg?

Vielen Dank vorab!
 
A

anonym

Guest
Du wirst hier schon eine rechtliche Einzelfallberatung brauchen, zumal ja auch Owi-Tatbestände und letztlich die jagdrechtliche und waffenrechtliche Zuverlässigkeit betroffen sind. Man kann allgemein gewisse Aussagen treffen:

1. Erbwaffen unterliegen, wenn und soweit Sperrsysteme verfügbar sind, einer Blockadepflicht, wenn der Erbe nicht schon anderweitig ein Waffenbesitzer mit Bedürfnis ist (§ 20 Abs. 3 WaffG). Die Pflicht zur sicheren Aufbewahrung nach § 36 WaffG, § 13 AWaffV besteht zusätzlich, so oder so.

2. Eine (sinnvolle!) Ausnahme von der Blockadepflicht für den Fall dauernder Fremdverwahrung sieht § 20 WaffG nicht vor; auch die Freistellung in § 12 Abs. 1 Nr. 2 sieht nur eine "vorübergehende" gewerbsmäßige Lagerung vor. Und die private sichere Verwahrung nach § 12 Abs. 1 Nr 1 b) ist ohnehin auf maximal einen Monat begrenzt, verlängernde Kettenlagerungen sind unstatthaft.

3. Der Erbe kann aber die Waffen einem Berechtigten waffenrechtlich überlassen und danach weiter der zivilrechtliche Eigentümer bleiben. Er kann sie dann freilich nicht ohne weiteres zurückerwerben. Wohl hingegen kann er diese Waffen seinerseits weitervererben; der Nacherbe (untechnisch gesprochen) wird dann aber ein Bedürfnis brauchen, um sie auch waffenrechtlich besitzen zu bedürfen. Eine nicht untypische Lage, wenn der Drilling von Opa "in der Familie gehalten" werden soll, für den zur Zeit erst fünfjährigen Urenkel.

4. Auf Fragen des Eintrags eines denkbaren Mitberechtigungsvermerks in die WBK will ich hier nicht eingehen.

Carcano
 
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Wozu die Debatte?
Er soll in den nächsten Baumarkt gehen, sich einen A-zertifizierten Schrank für kleines Geld kaufen, die (Lang)waffen reinschließen, ein Foto des Schranks machen, der Behörde das Foto schicken und gut is.

A la longue kommt er doch nicht um eine gesetzeskonforme Aufbewahrung herum.

Über die Variante der Mitbenutzungseintragung wollten wir ja nicht diskutieren.
 
A

anonym

Guest
solmspruefung schrieb:
Er soll in den nächsten Baumarkt gehen, sich einen A-zertifizierten Schrank für kleines Geld kaufen, die (Lang)waffen reinschließen, ein Foto des Schranks machen, der Behörde das Foto schicken und gut is.
A la longue kommt er doch nicht um eine gesetzeskonforme Aufbewahrung herum.
Stimme der Vernunft. :15: :27:
Über die Variante der Mitbenutzungseintragung wollten wir ja nicht diskutieren.
Dazu ist gerade ein Rechtsstreit beim VG Schleswig anhängig. Ähnliche Grundkonstellation mit Erben.

Carcano
 
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man sollte einem Amt(sschimmel) nur das geben, was er haben möchte; in diesem Fall ein Foto von einem Schrank.
Somit scheint mit o.g. Lösungsansatz der praktischste Weg zu sein.
Falls das Amt weitere Details hinterfragen möchte, werden die sich schon melden....
 
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besten Dank!

Daß sich mein Nachbar dann selbst einen Schrank im Baumarkt kaufen soll, war auch mein erster Gedanke. es hilft wohl nichts, der bürokratie (oder wirklich der Sicherheit für uns bürger??!) müssen dann halt ein paar Hundert Euro abgedrückt werden...
 
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anonym

Guest
R93Hessenjäger schrieb:
Daß sich mein Nachbar dann selbst einen Schrank im Baumarkt kaufen soll, war auch mein erster Gedanke. es hilft wohl nichts, der bürokratie (oder wirklich der Sicherheit für uns bürger??!) müssen dann halt ein paar Hundert Euro abgedrückt werden...

Naja, 190 EUR sind eigentlich noch akzeptabel.

Guckst Du zweiter von oben

Rolf2
 
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R93Hessenjäger schrieb:
....hat aber von seinem Opa drei (uralte) Langwaffen geerbt.

Wenn er keine Verwendung für den "Schrott" hat, warum verkauft er die Teile nicht?
Wäre doch auch eine Lösung bevor er jetzt einen Schrank, später -wenn verfügbar- auch noch Blockierelemente kaufen muß. Man kann es mit der Pietät auch übertreiben.
 
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Kleine Anekdote nebenbei:
Der Vorsteher der Jagdgenossenschaft ( damals noch kein Jäger ) des Revieres wo ich früher mal jagen ging, erbte von seinem Onkel ( der war zu Lebzeiten Förster ) drei Langwaffen. Ein KK eine DF und einen Repetierer. Da der Mann sehr brav ist hat er sich natürlich einen gesetzeskonformen Waffenschrank gekauft, da er die Erbstücke gern als Erinnerung behalten wollte. Auch hat er der Behörde die gesetzeskonforme Aufbewahrung mitgeteilt, bzw. nachgewiesen. SO weit , so gut. Zeit ging ins Land und plötzlich bekam der gute Mann Post von der Behörde ( Landkreis Wartburgkreis ) er solle doch bitte umgehend die Erbenwaffen mit den ja nun erhältlichen Waffensicherungssystemen von Ar....tix versehen, wenn er sie denn behalten wolle. Das ist so ungefähr zwei Jahre her. Damals bat er mich um Rat. Habe daraufhin seinen zuständigen SB bei der Behörde kontaktiert. Der war zwar sehr nett, wollte sich aber nicht so recht von seiner Forderung lösen. Der Betreffende solle die Waffen entweder so sichern wie er es verlangte oder er solle sie veräußern. Nach längerer Diskussion und der Info das zu dem Zeitpunkt noch garnicht Ar...ix für alle Kaliber verfügbar seien und der finazielle Aufwand den Wert der Waffen übersteigen würde, konnte ich eine einjährige Frist aushandeln. In dieser Zeit konnte der Betroffene die Waffen veräußern, unbrauchbar machen lassen, mit Ar...ix ausrüsten oder aber die Jägerprüfung machen. Nach einigem Hin und Her hat er sich für die letzte Version entschieden, und hat auch eine gute Jägerprüfung abgelegt. Heute gehen wir ab und zu zusammen jagen.
Lange Rede kurzer Sinn: Ich habe festgestellt das von LRA zu LRA die Vorgenhensweisen sehr, sehr unterschiedlich sind.
 
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Die unangemessene Behandlung der ordnungsrechtlich völlig unbedeutenden Gruppe der Erbwaffenbesitzer führt wohl zwangsläufig dazu, dass aufgefundene Waffen, die illegal waren, auch illegal bleiben.
 
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Guest
solmspruefung schrieb:
Die unangemessene Behandlung der ordnungsrechtlich völlig unbedeutenden Gruppe der Erbwaffenbesitzer führt wohl zwangsläufig dazu, dass aufgefundene Waffen, die illegal waren, auch illegal bleiben.

Nicht nur die illegalen. So schnell kann eine Behörde gar nicht am Sterbebett stehen, wie die Plempen verschwinden. Und hinterher steht dann irgendwo "erfolglose Täterermittlung", der Erblasser kann die Waffen ja schon zu Lebzeiten angesichts des baldigen Todes legal oder illegal überlassen haben. Tote brauchen nicht mehr zu melden. Aber man hat das genau gewußt und dennoch den Erben das Leben immer schwerer gemacht. Soll man jetzt also auch die Suppe auslöffeln, die man sich mit Dildos und Schränken und Verängstigung alter Damen durch Behörden oder völlig rechtswidrigen Vernichtungsandrohungen eingebrockt hat. Vieles wird eben nicht mehr in Nachlässen gefunden, bei weitem ja nicht nur Waffen.
 
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. Nach einigem Hin und Her hat er sich für die letzte Version entschieden, und hat auch eine gute Jägerprüfung abgelegt. Heute gehen wir ab und zu zusammen jagen.
Lange Rede kurzer Sinn: Ich habe festgestellt das von LRA zu LRA die Vorgenhensweisen sehr, sehr unterschiedlich sind.[/quote]

Interessant. Meinen Nachbarn werde ich allerdings nicht zum Jagdschein bringen können...Leider! Ich schlags ihm aber ´mal vor.
 
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Is doch wahr! :16:

In einem Staat, zu dem man Vertrauen haben könnte, gäbe es eine Regelung, dass jederzeit "illegale" Waffen registriert werden könnten und im Eigentum des Meldenden bzw. des rechtlichen Eigentümers verbleiben könnten, womit sie demokratisch legitimiert würden.
Nicht diese an den Haaren herbeigezogene periodische Amnestie, die nur Hilflosigkeit offenbart.
 

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