.308 WIN Unterschall

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Hallo,
wir haben es gut in Gegensatz zu euch. Unsere Politiker gebrauchen manchmal ihre Kopfe und erlauben uns auch es zu tun.
Die Freiheiten die wir in Bezug auf Waffen und Jagd und Schiessport haben koennt ihr nur von traeumen. Aber auch hier gibt es Kontrollen und es ist kein Problem, wenn wir uns ordentlich benehmen und die Regeln einhalten.

Wenn ihr euch nun endlich auch Schalldaempfer kaufen und benutzen duerft, warum wollt ihr euch dieses Recht selber wieder kaputt machen mit solchen sinnlosen Spielen? Das ist doch dumm.
Mit einer .308 unter 330m/s kann man doch auf der Jagd fast gar nichts machen?! Und auf der Schiessbahn macht der Knall doch nichts aus?!

Was Stoberjager beigetragen hat, dass ihr nun Schalldemper haben duerft weiss ich nicht, doch was er sagt ist vernuenftig und durchdacht.
Ich wuerde, von weit weg von euren Problemen, vorschlagen solche Spiele nicht zu machen.

tømrer
 
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Servus beinand,

Wundern brauchts Euch ned wenns de SD wieda vabietn. Lassd doch den Kaas, des kann zur Jagd eh koana braucha. Und wennsd woa brobian willsd, dann machs und Klappe halten.

Gruß

Krucknwig
 
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Naja lassen wir die .308 Win mal außer acht, und sehen uns mal die dann der .458 Socom an.

600 gr (39 g) RN304.8 m/s (1,000 ft/s)1,811 J (1,336 ft·lbf)


Gut die Daten sind jetzt nicht representativ da aus Wikipedia.

Ubd nicht selbst verifiziert.

Aber da hätten wir ein Schalenwildtauglicheskaliber unter Schallgeschwindigkeit....

aber soll ja nur als Beispiel dienen, was möglich ist....
 

tar

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Staatsanzeiger Hessen v. 5. Juni 2017, Seite 556, Absatz 6, 2. Satz:

"...Beim Eintrag des Schalldämpfers in die WBK ist zu vermerken, dass dieser nur in Verbindung mit Jagdlangwaffen mit schalenwildtauglichen Büchsenkalibern verwendet werden darf....."!!

Daraus wird unmissverständlich klar, was der Gesetzgeber von Jägern beim Einsatz von Schalldämpfern für die Jagd erwartet!

Da steht aber generell Büchsenkaliber und nicht (individuell) schalenwildtaugliche Büchsenmunition.
Alles andere ist persönliche Interpretation.
 
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Naja lassen wir die .308 Win mal außer acht, und sehen uns mal die dann der .458 Socom an.

600 gr (39 g) RN304.8 m/s (1,000 ft/s)1,811 J (1,336 ft·lbf)


Gut die Daten sind jetzt nicht representativ da aus Wikipedia.

Ubd nicht selbst verifiziert.

Aber da hätten wir ein Schalenwildtauglicheskaliber unter Schallgeschwindigkeit....

aber soll ja nur als Beispiel dienen, was möglich ist....

Richtig und du musst schon unter 100m einen entfernungsmesser mithaben. Deine Waffe auf alle 20-25 m einschiessen und eine Tabelle anlegen.
Es ist nicht das Problem das es nicht funktioniert sondern dass ihr im schlimmen Fall eure Schalldaempfer abliefern duerft.

tømrer
 
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Da steht aber generell Büchsenkaliber und nicht (individuell) schalenwildtaugliche Büchsenmunition.
Alles andere ist persönliche Interpretation.

Ja, bis zur gerichtlichen Klärung ist es auslegbar, aber frag Dich mal nach dem Sinn einer solchen Formulierung und dem daraus zu erwartenden Ergebnis einer höchstrichterlichen Entscheidung. Es wird nicht immer so gut ausgehen, wie bei der Magazinkapazität von SLB, zumal in diesem Fall die Haltung der Bundesländer noch uneinheitlich und die juristische Bewertung hier eindeutiger ist. Kann man denn aus solchen Fehlern der Vergangenheit nicht lernen, in einer von Terror bedrohten Gesellschaft, die zunehmend verunsichert von Waffen in Privathänden ist? Müssen denn immer wieder alle vernünftigen Waffenbesitzer darunter leiden, dass einzelne Uneinsichtige mit ihrem spitzfindigen Verhalten nach Verschärfungen schreien, statt deutlich zu demonstrieren, dass sie mit so schönen neuen waffenrechtlichen Freiheiten wie Schalldämpferbenutzung höchst umsichtig und im Sinne der Freigabe umgehen?
 
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Ja, bis zur gerichtlichen Klärung ist es auslegbar, aber frag Dich mal nach dem Sinn einer solchen Formulierung und dem daraus zu erwartenden Ergebnis einer höchstrichterlichen Entscheidung. Es wird nicht immer so gut ausgehen, wie bei der Magazinkapazität von SLB, zumal in diesem Fall die Haltung der Bundesländer noch uneinheitlich und die juristische Bewertung hier eindeutiger ist. Kann man denn aus solchen Fehlern der Vergangenheit nicht lernen, in einer von Terror bedrohten Gesellschaft, die zunehmend verunsichert von Waffen in Privathänden ist? Müssen denn immer wieder alle vernünftigen Waffenbesitzer darunter leiden, dass einzelne Uneinsichtige mit ihrem spitzfindigen Verhalten nach Verschärfungen schreien, statt deutlich zu demonstrieren, dass sie mit so schönen neuen waffenrechtlichen Freiheiten wie Schalldämpferbenutzung höchst umsichtig und im Sinne der Freigabe umgehen?

:thumbup::thumbup:
So erhaelt man sich die kleinen Freiheiten, die euch eingeraeumt wurden

tømrer
 
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Mit Glück stellt man ja vielleicht auch sachkundigerweise darauf ab, daß gedämpfte Langwaffen mit Unterschallmunition in der Kriminalität absolut nicht auftauchen, obwohl Schalldämpfer Verbrechern schon immer zur Verfügung stehen, die sich ja per Definition nicht an Verbote halten. Dafür sind sie in der Realität nämlich nicht zu gebrauchen.
 

tar

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Ja, bis zur gerichtlichen Klärung ist es auslegbar, aber frag Dich mal nach dem Sinn einer solchen Formulierung und dem daraus zu erwartenden Ergebnis einer höchstrichterlichen Entscheidung.

Vermutlich ist der Sinn der, dass die Jäger nicht auf einmal sagen sie brauchen einen zweiten, weil der erste nicht für die Jagd auf Schalenwild taugt?
Hab ehrlich gesagt keine Ahnung - die ganzen Friedhofsjäger arbeiten doch auch seit Jahr und Tag mit Subsonic.
Ist der Fuchs am Luderplatz denn besser mit einer .22 Magnum bedient und schlechter mit ner langsamen, dickeren .308?
 
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KK mit Schalldämpfer nd subsonic ist wg. Lärm auf dem Friedhof, wg sonst nix. Dem Karnickel ist der Knall nämlich egal und dem Schützen schadet der KK Knall auch nicht....
 
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Hab ehrlich gesagt keine Ahnung - die ganzen Friedhofsjäger arbeiten doch auch seit Jahr und Tag mit Subsonic.

Eben. Seit Jahren mit Sondererlaubnis, die als Bedürfnis die besondere Situation als Grund hatte.

Das ist etwas diametral anderes als nun die generelle Erlaubnis für die gesamte Jägerschaft, auch auf Schalenwild SD verwenden zu dürfen.

Mit Hilfe vieler Sachverständiger, u.a. vom BKA, die die Hollywood Szenerie des praktisch unhörbaren Schusses verneinten.
Und nun kommen die ganz Schlauen daher und wollen genau diesen praktizieren.
 
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Vermutlich ist der Sinn der, dass die Jäger nicht auf einmal sagen sie brauchen einen zweiten, weil der erste nicht für die Jagd auf Schalenwild taugt?
Hab ehrlich gesagt keine Ahnung - die ganzen Friedhofsjäger arbeiten doch auch seit Jahr und Tag mit Subsonic.
Ist der Fuchs am Luderplatz denn besser mit einer .22 Magnum bedient und schlechter mit ner langsamen, dickeren .308?

Lopooljp
 
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Eben. Seit Jahren mit Sondererlaubnis, die als Bedürfnis die besondere Situation als Grund hatte.

Das ist etwas diametral anderes als nun die generelle Erlaubnis für die gesamte Jägerschaft, auch auf Schalenwild SD verwenden zu dürfen.

Mit Hilfe vieler Sachverständiger, u.a. vom BKA, die die Hollywood Szenerie des praktisch unhörbaren Schusses verneinten.
Und nun kommen die ganz Schlauen daher und wollen genau diesen praktizieren
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:thumbup:
 
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Jetzt wird hier schon 6 Seiten über etwas geredet, das nicht mal auf dem Schießstand wirklich Sinn macht - geschweige denn auf der Jagd.
Der TS sollte sich mal mit Wundballistik in Bezug auf ein .308 Geschoss mit < 300 mSec und ca 180 Grs Gewicht beschäftigen. Das hat mit vernünftiger Jagd nix mehr zu tun.
Ich habe eine .308 mit SD und würde nie auf die Idee kommen mit Subsonic Munition damit auf die Jagd zu gehen - auch nicht auf 50m an der Kirrung.
Beschäftige Dich lieber mit waidgerechter Jagd anstatt mit sowas.
Habe fertig.

CD
 
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Gut das du auch noch was dazu gepostet hast.
Für mich stellt das ne Alternative dar keine 2 Waffen mitzunehmen und Raubwild/Raubzeug trotzdem leise zu bejagen.Ist in Bayern Gesetzkonform.
 

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