Ich wollte nicht diskutieren warum ich das möchte, sondern wie ich das realisiere.
Alles was nicht Verboten ist ist erlaubt.
Bitte nenne die Entsprechenden § im Gesetzestext die es verbieten Subsonic Munition zu verschiessen.
....In Bayern gibt es bzgl SD und Munition keine Vorgaben.
Deine Auffassung, die 308 wäre kein "schalenwildtaugliches Büchsenkaliber", dürfte nicht ganz der herrschenden Rechtsmeinung entsprechen.Staatsanzeiger Hessen v. 5. Juni 2017, Seite 556, Absatz 6, 2. Satz:
"...Beim Eintrag des Schalldämpfers in die WBK ist zu vermerken, dass dieser nur in Verbindung mit Jagdlangwaffen mit schalenwildtauglichen Büchsenkalibern verwendet werden darf....."!!
Daraus wird unmissverständlich klar, was der Gesetzgeber von Jägern beim Einsatz von Schalldämpfern für die Jagd erwartet! Wir können uns freuen und glücklich schätzen, ...
Heul doch...Noch nicht.
Wir werden sehen, zu was dieses, aus meiner Sicht, unvernünftige Verhalten führen wird.
Die 308 ist nur schalenwildtauglich, wenn sie auf die gesetzlich geforderte Distanz die entsprechende Leistung bringt, bringt sie auf 100 m keine 1000 Joule ist sie noch nicht mal auf Rehwild erlaubt....
Heul doch...