Hallo,
ich überlege mir aktuell auch mit dem Wiederladen anzufangen. Mich interessiert die Technik und ich möchte gerne die optimale Munition für meine Waffen selber herstellen.
Habe mich hier im Forum und im Internet ausgiebig informiert, jedoch sind noch ein paar Fragen offen.
1. Ich habe ein Einfamilienhaus und möchte in meiner Werkstatt im Keller wiederladen (Fenster ist mit Lichtschacht vorhanden) und dort auch das Pulver aufbewaren. Bei den Bauliche Anforderungen an Aufbewahrungsräume heißt es: Keller- und Dachräume in Mehrfamilienhäusern müssen in feuerhemmender Bauweise (F 30, z. B. Halbsteinziegelwand) errichtet sein. Nun ist die Außenwand im Keller aus Beton und die Zwischenwände sind gemauert. Jedoch war es Ende der 70er Jahre üblich, die Wände und Decke mit Holz zu verkleiden. Das ist auch bei meiner Werkstatt so. Außerdem ist der Raum nachträglich mit einer Holzständerwand geteilt worden (Holzständer - Gipskarton Platten - Putz) Kann das ein Problem sein wegen dem Feuerschutz?
2. Der Keller hat (durch die Raumteilung) keine Türe mit Schloß sondern nur eine Falttüre zum Flur hin. Ist eine abschließbare Türe für den Raum auch im Haus zwingen vorgeschrieben? Wann muss ich die eigentlich abschließen? Das Pulver würde ich in einem angeschraubten Billigtresor aufbewahren oder mit in den Waffenschrank rein stellen. Ist also gesichert.
Danke für eure Infos.
WH,
Frank
ich überlege mir aktuell auch mit dem Wiederladen anzufangen. Mich interessiert die Technik und ich möchte gerne die optimale Munition für meine Waffen selber herstellen.
Habe mich hier im Forum und im Internet ausgiebig informiert, jedoch sind noch ein paar Fragen offen.
1. Ich habe ein Einfamilienhaus und möchte in meiner Werkstatt im Keller wiederladen (Fenster ist mit Lichtschacht vorhanden) und dort auch das Pulver aufbewaren. Bei den Bauliche Anforderungen an Aufbewahrungsräume heißt es: Keller- und Dachräume in Mehrfamilienhäusern müssen in feuerhemmender Bauweise (F 30, z. B. Halbsteinziegelwand) errichtet sein. Nun ist die Außenwand im Keller aus Beton und die Zwischenwände sind gemauert. Jedoch war es Ende der 70er Jahre üblich, die Wände und Decke mit Holz zu verkleiden. Das ist auch bei meiner Werkstatt so. Außerdem ist der Raum nachträglich mit einer Holzständerwand geteilt worden (Holzständer - Gipskarton Platten - Putz) Kann das ein Problem sein wegen dem Feuerschutz?
2. Der Keller hat (durch die Raumteilung) keine Türe mit Schloß sondern nur eine Falttüre zum Flur hin. Ist eine abschließbare Türe für den Raum auch im Haus zwingen vorgeschrieben? Wann muss ich die eigentlich abschließen? Das Pulver würde ich in einem angeschraubten Billigtresor aufbewahren oder mit in den Waffenschrank rein stellen. Ist also gesichert.
Danke für eure Infos.
WH,
Frank