War mal so hat man aber sinnvollerweise durch den Gesetzgeber abgeändert.
Die öffentliche Ordnung, Ruhe und Sicherheit wurde dadurch in weiten Teilen unserer Republik wieder hergestellt !
Das Bedrohungpotential der 4m20 Kurzwaffen mit werksseitig bis zu 7,5 Joule E0 ist gewaltig.
Wie bereits vom Vorposter geschrieben kommt es nun darauf an ob die Waffe als 4m20 gebaut wurde oder von GK umgebaut wurde.
Es gab da wohl mal Spezis die ein damals eintragungsfreies Wechsselsystem mit einem 4m20 Griffstück.... ....aber lassen wir Das. Bringt ja nix.
So dumm und sinnlos in unserem Waffengesetz einiges sein mag-- man solle sich hüten den Staat für doof zu verkaufen.
Es ging nie um das Bedrohungspotential der Waffen oder um die "Gefährlichkeit "der 4mm Waffen an sich...
Eine Bedürfnisspflicht für auf 4mmM20 umgebaute Originalwaffen ist meines Erachtens leider eine sehr gescheite Regelung :twisted::sad:,- gewachsen auf dem Mist irgendeines Sachbearbeiters der Denken konnte..
-so wird/wurde verhindert das mit Hilfe des -meist im Original und unverändert gelassenen -Griffstücks mittels nicht gemeldeten Altbestands Wechselsystemen oder auch eingetragenen Wechselsystemen von ebenfalls eingetragenen "scharfen"Waffen gleichen Typs aus der 4mm eine Großkaliber Waffe wird....
Ist wohl oft der Fall gewesen.Beispiel: 1911 in .45 ACP, Wechselsystem in .45/9mm etc.vielleicht noch iun .22 oder .38 Super- und noch eine oder mehrere 1911er in 4mm.
Alles Theoretisch und praktisch -wenn auch nicht legal-miteinander kombinierbar..
Solche Schlupflöcher macht der Staat halt dicht.
Pipifax und leider auch logisch nach zu voll ziehen..
Finde ich lange nicht so gravierend wie die Änderung mit Bedürfnisspflicht für den BESITZ der Waffen- da haben wir uns alle derartig über den Tisch ziehen lassen das ich retournieren möchte, gefolgt von der Erbenschikane bezüglich Waffen....:evil:
Jedenfalls gibt es noch genug geborene 4 mm waffen wie von Arminius etc-die werden einem hinterhergeschmissen.