Anhänger für Revierarbeiten

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Ich habe für die Revierarbeit an meinen Revieranhänger eine Anhängerkupplung gebaut so das ich 2 Anhänger an mein Auto ranmachen kann, um mehr Holz zu transportieren.. Das gute ist ich wohne direkt im Wald/Revier und muss keine öffentlichen Straßen benutzen..

Anhang anzeigen 8701

Gruß, Martin
 
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Heiße Fuhre! :p
Die Australier nennen so was road train. Aber das können unsere Kollegen von down under ja besser beschreiben.


Wie machst Du das mit der Deichsellast?
 
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@MP: Coole Idee! Wie verhält sich der hintere Anhänger in engen Kurven, versucht er stark abzukürzen? Muss man vor Kurven also sehr weit ausholen, oder bleibt das im Rahmen? Rückwärtsfahren könnte ich mir sehr interessant vorstellen! ;-)


Die Australier nennen so was road train.
Vielleicht hast du ja Australia mit Austria verwechselt? :biggrin: Bei ´nem normalen Roadtrain in Australien hat schon die Zugmaschine 4 Achsen ;-)

Markus
 
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Also ich habe bei uns (Austria, no kangaroohs :biggrin:)schon des öfteren Traktoren mit 2 Anhängern gesehen, und das auf öffentlichen Straßen.
 
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@MP: Coole Idee! Wie verhält sich der hintere Anhänger in engen Kurven, versucht er stark abzukürzen? Muss man vor Kurven also sehr weit ausholen, oder bleibt das im Rahmen? Rückwärtsfahren könnte ich mir sehr interessant vorstellen! ;-)



Vielleicht hast du ja Australia mit Austria verwechselt? :biggrin: Bei ´nem normalen Roadtrain in Australien hat schon die Zugmaschine 4 Achsen ;-)

Markus


Das Kurvenverhältnis braucht man nicht viel beachten. Er versucht auch nicht abzukürzen bei engen Kurven.. Man fährt einfach so als hätte man 1 Anhänger dran, dann klapt es auch..

Gruß, Martin
 
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Nur falls es nicht bekannt ist:
Auch auf Wald und Feldwegen gilt die StVo.

Sollte dir da mal jemand was böses wollen kostet das auch Geld.
 
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@Frosti
Jein. Sollte es sich um ein Eigenrevier, sprich privaten Grundbesitz handeln, können die dir gar nix.
 
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Als Zugmaschinen zugelassene Fahrzeuge dürfen unter bestimmten Bedingungen auch in Deutschland zwei Anhänger ziehen. Gerade in der Landwirtschaft sieht man das häufiger. Es gilt glaube ich eine bestimmte Höchstgeschwindigkeit (40km/h?) und einer der beiden Hänger (ich meine es ist der erste) muss eine Druckluftbremse haben, beim anderen reicht eine Auflaufbremse. Früher hatten auch diverse Reisegewerbe (Zirkus, Jahrmarkt,...) mal 2 Hänger an der Zugmaschine (teilweise sogar auf der Autobahn), das habe ich aber schon ewig nicht mehr gesehen.

@Festenberg: Dann muss der private Grundbesitz aber eingezäunt sein, solange er frei betreten werden kann, gilt die StVo auch auf Privatgrund!

Markus
 
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@Haubentaucher

Bin jetzt kein Verkehrsrechtsexperte, aber soweit ich informiert bin, ist das nur dann richtig wenn die Straße, Weg oder was auch immer für den öffentlichen Verkehr freigegeben ist.
In Österreich ist das meines wissens nach im allgemeinen nicht der Fall, und eingezäunt muß da auch nix sein. Es gibt lediglich das Schild Forststraße, manchmal mit Schranken manchmal ohne.
 
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Kannst du bitte nochmal ein Bild von der AHK machen. Bekomme das Bild nicht vergrößert würde das "Konstrukt" aber gerne mal von nahmen sehen. Schaus interesant aus. Eigenentwicklung?
 
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@Festenberg:

Wollte jetzt keinesfalls die gute Idee von MP einschränken (zumal ich nicht weiß in welchem Land er unterwegs ist), für Deutschland gilt:

Dem öffentlichen Verkehr dienen alle Flächen, die der Allgemeinheit zu Verkehrszwecken offenstehen ohne Rücksicht auf die Eigentumsverhältnisse. Maßgebend ist allein, ob eine tatsächliche Zugänglichkeit für die Allgemeinheit oder dass faktische Öffentlichkeit besteht (vgl. Jagusch / Hentschel, StraßenverkR, 38. Aufl., 2005, § 1 StVO, Rdnrn. 13 ff.).

Das Landgericht Potsdam (Urt. v. 06.11.2003 - 27 Ns 143/03) führt in diesem Zusammenhang aus:
"Der Begriff des Straßenverkehrs im Strafrecht erfasst jede Art von Verkehr, der der Fortbewegung von Fahrzeugen, Radfahrern und Fußgängern auf allen Wegen, Plätzen, Durchgängen und Brücken dient, die jedermann oder wenigstens allgemein bestimmte Gruppen von Benutzern - wenn auch nur vorübergehend oder gegen Gebühr - zur Verfügung stehen; dieser Begriff unterscheidet sich von dem straßenrechtlichen Wortgebrauch."​
Handelt es sich in diesem Sinne um eine öffentliche Verkehrsfläche, wie z.B. im Parkhaus eines Warenhauses usw., dann sind die Regeln des Straßenverkehrsrechts (StVG, StVO, StVZO) direkt anwendbar.

Heisst: Wald- und Feldwege sind (da sie von Fußgängern und Radfahrern jederzeit benutzt werden dürfen) "öffentliche Verkehrsfläche" und damit gelten auch StVG, StVO, StVZO.

Bedeutet: Promillegrenze, Führerscheinpflicht, Anschnallpflicht, Zulassungspflicht, Versicherungspflicht,.... ist alles auch auf diesen Wegen zu beachten und einzuhalten. Klar wird man auf diesen Wegen wohl kaum von der Polizei kontrolliert werden, aber wenn was passiert :help:

Markus
 
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@ Haubentaucher.
Gott bewahre, bin da absolut deiner Meinung.

Ich zitiere mal auf die schnelle den Geltungsbereich der Stvo. (hier der link )
Dieses Bundesgesetz gilt für Straßen mit öffentlichem Verkehr, das heißt für jene, die von jedermann unter den gleichen Bedingungen benützt werden können. Für Straßen ohne öffentlichen Verkehr gilt dieses Bundesgesetz nur insoweit, als andere Rechtsvorschriften oder die Straßenerhalter nichts anderes bestimmen. Die Befugnisse der Behörden und Organe der Straßenaufsicht erstrecken sich nicht auf diese Straßen

Wie gesagt, bin kein Jurist od. dgl. nur würde ich meinen daß eine Forststraße nicht von jedem unter gleichen Bedingungen benutzt werden darf.
Aber klarerweise ist das bestimmt kein Freibrief um alles das machen zu könne was Gott und der Staat verboten haben, und wie du auch geschrieben hast im Falle eines Unfalles, insbesondere mit Personenschaden, bist du auf der Sicheren Seite wenn mit deinem Fahrzeug alles in Ordnung ist.

Aber genug der Korinthenkaxxerei, möchte nicht weiter den Fred verwässern...

Anm. wie gesagt gilt eben für Österreich, sollte ein Kenner der Materie hier zugegen sein, wäre ich nicht beleidigt wenn mich da jemand berichtigen sollte;-)
 
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@ Festernberg,
les alles was du zitiert hast und denk darüber nach, dann geht Dir das Licht auf ;-) .

Normalerweise machen die Ordnungshüter nichts, aber auch die haben mal schlechte Laune.
 

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