Betriebskosten zahlen - ab wann?

A

anonym

Guest
Liebe Foristis,

eine Frage an die Mietexperten unter Euch:

ab wann muss der Mieter Betriebskosten (Heizkosten) für die Wohnung zahlen:

- ab Schlüsselübergabe?
- ab Einzugstermin?
- ab Beginn des Mietvertrages?

wenn alle drei Termine auf ein unterschiedliches Datum fallen (erst Schlüsselübergabe, drei Wochen später Einzug (in der Zeit wurde vom Vermieter noch ein Wasserschaden behoben und Fußböden erneuert), dann einen Monat mietfrei, dann Beginn Mietvertrag) und es keine schriftliche Vereinbarung über den Beginn der Betriebskostenzahlung gibt?
 
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Liebe Foristis,

eine Frage an die Mietexperten unter Euch:

ab wann muss der Mieter Betriebskosten (Heizkosten) für die Wohnung zahlen:

- ab Schlüsselübergabe?
- ab Einzugstermin?
- ab Beginn des Mietvertrages?

wenn alle drei Termine auf ein unterschiedliches Datum fallen (erst Schlüsselübergabe, drei Wochen später Einzug (in der Zeit wurde vom Vermieter noch ein Wasserschaden behoben und Fußböden erneuert), dann einen Monat mietfrei, dann Beginn Mietvertrag) und es keine schriftliche Vereinbarung über den Beginn der Betriebskostenzahlung gibt?

Beginn Mietvertrag!
Das ist bei der von dir geschilderten Konstellation das einzig verbindliche.
 
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Interessante Konstellation. ...

IMHO zahlt der Mieter ab Beginn des Mietvertrages, alles Andere ist Good Will des Vermieters. Wenn zu den Nebenkosten vor Beginn des Mietvertrages nichts schriftlich geregelt ist....
Genauso wird es sich neben den Heizkosten auch mit Müll, Versicherungen, Wasser, Strom usw verhalten.

Ich würde versuchen den Mieter bei der Ehre zu packen und den Verlust als Erfahrung abschreiben....

Viel Erfolg !

WMH

scharssen
 
A

anonym

Guest
Ich würde versuchen den Mieter bei der Ehre zu packen und den Verlust als Erfahrung abschreiben....
Der Mieter bin ich.
In unsere jetzige Wohnung sind wir an einem 16. Januar eingezogen.
Wir wollten gerne eher, aber es war nicht möglich, da der Eigentümer zunächst noch einen Wasserschäden (Wohnung entfeuchten) beheben und einige Fußböden erneuern musste.

Weil wir die Wohnung selbst malerten, haben wir einen Monat mietfrei ausgehandelt.
Nun kam die Betriebskostenabrechnung, in der uns der gesamte Januar berechnet wird - inklusive der Zeiten, in denen die Handwerker die Böden erneuert haben.

Am 01. Februar habe ich einen Kaminofen in Betrieb genommen und ab diesem Datum täglich den Heizverbrauch aufgezeichnet. So habe ich eine ganz gute Übersicht - weil ich auch die jeweiligen Wetterverhältnisse dazu festhielt.

Aus meinen Aufzeichnungen geht hervor, dass 43 % des gesamten Jahresverbrauches an Heizkosten auf den Januar entfallen - obwohl der Februar (2012) der Monat mit einer außergewöhnlichen Kälteperiode gewesen ist (über zwei Wochen zwischen -12 und -19 Grad).

Ich kann mir nun nicht vorstellen, dass wir 43% der Heizkosten in den letzten 2 Januar-Wochen verbraucht haben sollen - zumal Anfang Januar die Handwerker in der Wohnung gewesen sind.

Trotzdem sollen wir diese Summe nun bezahlen - obwohl der Mietvertrag erst mit dem 15. 02. beginnt.
 
A

anonym

Guest
- ab Beginn des Mietvertrages ;-)
Nur - es gab eine mündliche Absprache, dass wir die Betriebskosten ab Einzug (Mitte Januar) übernehmen. Jetzt wird uns der gesamte Januar berechnet.

Ich frage mich nun, ob ich vielleicht auch auf stur stellen sollte und mich einfach auf den Mietvertrag berufe...
 
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So ein Problem hatten wir auch mal. Die Vermieter versuchen das natürlich auf den Mieter abzuwälzen. Frei nach dem Motto: "Die haben da eh keine Ahnung von und zahlen das schon". Wir sind dann zu einem Anwalt für Mietrecht und nach einem Telefonat kam eine Woche später wie auf wundersame Weise eine, diesmal richtige, neue Abrechnung! :cool:
 
A

anonym

Guest
Ich habe mir gerade mal die Abrechnung einer anderen Mietpartei angesehen... unglaublich: diese haben mehrere hundert Euro an Heizkosten nachzuzahlen und ihnen wird die Miete nicht erhöht!
Und wir haben aufgrund unseres Ofens ein Guthaben (wenn auch ein viel zu geringes, meiner Berechnung nach) - und uns soll die Miete erhöht werden!

In einem Telefonat berief sich der Eigentümer auf Wetterdaten des deutschen Wetteramtes, aus denen gute gegen schlechte Tage statistisch aufgerechnet werden dürfen und somit für uns - trotz eines Guthabens - eine Mieterhöhung vorzunehmen sei...
 
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Soll euch die Miete oder die Nebenkostenvorauszahlung erhöht werden???
 
A

anonym

Guest
Sie haben es Miete genannt. Aber es sind jeweils die Nebenkosten, die erhöht bzw. nicht erhöht (Nachbar) werden sollen.
 
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G

Gelöschtes Mitglied 5627

Guest
Sofern mit NK speziell Kosten für Heizung und Warmwasser gemeint sind, handelt es sich bei den monatlichen Zahlungen um Vorauszahlungen und Abschlagszahlungen. Nach Ende des Bezugszeitraumes - normal Kalenderjahr - oder bei Auszug dazwischen wird abgerechnet und nachgezaht (der Mieter an den Vermieter) oder rückerstattet (der Vermieter an den Mieter).

Wenn ein Vermieter aufgrund bestimmter Wetterdaten, Gradtagszahlen, Energiekostensteigerungen, etc. die Vorauszahlungen für Heizung und Warmwasser anheben möchte, hebt er damit nicht die Miete an. Eine Mieterhöhung hat grundsätzlich nichts mit Energie-Verbrauchswerten zu tun.

Eine andere Situation wäre, wenn durch energetische Modernisierung die Energieeffizienz nachweisbar erheblich gesteigert wurde. Dann ist es üblich und nachvollziehbar, wenn die dafür erforderliche Investition des/der Vermieter in Form von Mietsteigerungen zurück fließen sollen. Dabei spart der Mieter ja Energiekosten. Diese Einsparungen sind auch dann anzuerkennen, wenn die monatlichen Energiekosten langfristig nicht weniger werden. Man verbraucht weniger, die Energiepreise steigen jedoch unaufhaltsam.

Die Frage, ob Nebenkosten durch den Mieter zu zahlen wären, wenn dieser die Mietsache früher überlassen bekommen hat, ist anhand von einzelnen Praxisbeispielen nicht hinreichend zu belegen. So kann es durchaus sein, dass ein Vermieter auf die Einschaltung eines Rechtsanwalts durch den Mieter mit der Änderung der Nebenkostenabrechnung reagiert, obwohl der Vermieter anderer Meinung ist. Manchmal ist es einfach klüger, nachzugeben. Das muss es hier aber nicht gewesen sein als Grund.

Ich habe es bei meinem Büro einmal so erlebt, dass mir der Vermieter die Räumlichkeiten 1 Monat früher zur Verfügung stellte, und zwar ohne dafür Miete zu wollen. Es war im eisigen Winter mit 2stelligen Minusgraden. Irgendwann kurz nach Übernahme (vor eigentlichem Mietbeginn) stand der Vermieter in der Tür und bat, dass er die Heizung bei uns einschalten möchte, um die Wasserleitungen vor Frost zu schützen. Wir hatten noch nichts eingeräumt. Die Räume waren leer. Wir waren erst am Vermessen und der Einrichtungsplanung.

Später kam dann eine NK-Abrechnung, in der dieser erste Monat sehr wohl angesetzt war. Ich wies auf den Fehler hin und argumentierte, dass ich den ersten Monat gar keine Heizung gebraucht habe. Die Heizung war allein für den Schutz seiner Installation nötig. Auch habe er und nicht ich die Heizung eingeschaltet. Darauf hin erhielt ich eine Entschuldigung und eine Berichtigung der NK-Abrechnung. Der Vermieter bedankte sich bei mir zudem, weil ich die korrekten Nebenkosten vorab schon überwiesen hatte, obwohl noch keine berichtigte Abrechnung da war.

Und zu guter Letzt ein Vergleich mit einer PKW-Miete. Tourist A ist 2 Wochen in einem Hotel und vermisst ein Vehikel. Er mietet für die zweite Woche einen PKW an. Der PKW-Vermieter ruft ihn Tage vor Mietbeginn an, dass das Fahrzeug früher bereit stünde. Herr A könne das Auto 2 Tage früher haben - gratis, weil grad eine Aktion läuft. Herr A sammelt dann die Spritbelege der ersten 2 Tage und will sie vom Autovermieter erstattet haben. Denn: Mietbeginn war ja erst NACH diesen 2 Tagen. Was meint Ihr?

Insofern kann die vorzeitige Übernahme einer Mietwohnung als vom Vermieter angebotene kostenfreie Nutzungsüberlassung gesehen werden. Dabei kann der Mieter nicht davon ausgehen, dass der Vermieter auch noch für die durch die vorzeitige Nutzung des Mieters entstandenen Nebenkosten aufkommt. Der Mieter hat durch Annahme des Angebots des Vermieters eingewilligt, die Nutzung vor dem eigentlichen Mietvertrag zu beginnen. Damit greift auch die Verantwortung des Mieters für die ab da entstandenen Nebenkosten. Von einer vorzeitigen Nutzungsüberlassung mit Verzicht auf den Mietzins kann nicht auf eine Übernahem der Nebenkosten durch den Vermieter geschlossen werden.
Das waren meine Gedanken dazu.:cheers:
 
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Und zu guter Letzt ein Vergleich mit einer PKW-Miete. Tourist A ist 2 Wochen in einem Hotel und vermisst ein Vehikel. Er mietet für die zweite Woche einen PKW an. Der PKW-Vermieter ruft ihn Tage vor Mietbeginn an, dass das Fahrzeug früher bereit stünde. Herr A könne das Auto 2 Tage früher haben - gratis, weil grad eine Aktion läuft. Herr A sammelt dann die Spritbelege der ersten 2 Tage und will sie vom Autovermieter erstattet haben. Denn: Mietbeginn war ja erst NACH diesen 2 Tagen. Was meint Ihr?
Der Vergleich hinkt, da Tourist A mit der Gratis-Mietsache die Spritkosten verursacht hat und nicht der PKW-Vermieter. Im Übrigen sind die Spritkosten nicht im Vertrag enthalten. Andersrum kannst Du ja gerne Versicherung, Steuern und Afa für den Fall übernehmen, daß das Auto vor vertragsgemäßem Mietbeginn 1 Woche lang zur Reparatur in der Werkstatt rumstand und gerade diese Aktion läuft. :biggrin:;-)
 
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uelbeno hat eigentlich schon alles gesagt
wobei die Frage ist wie Heizung abgerechnet wird
auch sehe ich es als selbstverständlich an die Zählerwerte vor in Betriebnahme zu notieren.
 
A

anonym

Guest
Noch eine Frage:

gibt es einen Faktor außer dem absoluten Heizölverbrauch pro Wohneinheit, der in die Heizkosten mit eingerechnet wird und die Gesamtrechnung beeinflusst?

Hintergrund:

ich konnte mir jetzt von einigen Mietparteien die Heizkostenabrechnung ansehen und kann nicht erkennen, dass die jeweiligen Kosten untereinander in dem selben Verhältnis stehen, wie die Verbräuche.
Beispiel: in einer Wohnung war der Verbrauch in Heizeinheiten 31,65 % höher als bei uns; dort werden aber insgesamt 3,40 % weniger Gesamtheizkosten (nicht Nachzahlung!) berechnet, als bei uns.
Auch in zwei weiteren Wohnungen, die mir Einblick in die Abrechnungen gewähren, passt es nicht. Eine Wohnung (nur ca. 40 % unserer Wohnfläche) hat einen 6,64 % niedrigeren Verbrauch, muss aber 33,60 % weniger bezahlen.

Da wir die einzige Mietpartei sind, die einen Ofen betreibt und ich wusste, wieviel ich für Brennmaterial ausgegeben hatte, kam es mir von Anfang an spanisch vor, dass wir nicht ein größeres Guthaben erwirtschaftet haben.

Auch gerechnet auf den Heizölverbrauch des gesamten Hauses stimmt die Abrechnung aus keiner Wohnung überein. Unser Anteil am gesamten Verbrauch beträgt 12,58 %. Wir sollen aber 16,70 % aller Heizkosten zahlen. Damit ist unser Anteil an den Gesamtheizkosten des Hauses 32,75 % höher, als unser Anteil am Verbrauch...

Nun vermute ich, dass die Hausverwaltung unser Guthaben aufteilt und den anderen Mietparteien teilweise mit anrechnet, damit diese weniger nachzuzahlen haben und alle irgendwie zufrieden sind.
 
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