Sofern mit NK speziell Kosten für Heizung und Warmwasser gemeint sind, handelt es sich bei den monatlichen Zahlungen um Vorauszahlungen und Abschlagszahlungen. Nach Ende des Bezugszeitraumes - normal Kalenderjahr - oder bei Auszug dazwischen wird abgerechnet und nachgezaht (der Mieter an den Vermieter) oder rückerstattet (der Vermieter an den Mieter).
Wenn ein Vermieter aufgrund bestimmter Wetterdaten, Gradtagszahlen, Energiekostensteigerungen, etc. die Vorauszahlungen für Heizung und Warmwasser anheben möchte, hebt er damit nicht die Miete an. Eine Mieterhöhung hat grundsätzlich nichts mit Energie-Verbrauchswerten zu tun.
Eine andere Situation wäre, wenn durch energetische Modernisierung die Energieeffizienz nachweisbar erheblich gesteigert wurde. Dann ist es üblich und nachvollziehbar, wenn die dafür erforderliche Investition des/der Vermieter in Form von Mietsteigerungen zurück fließen sollen. Dabei spart der Mieter ja Energiekosten. Diese Einsparungen sind auch dann anzuerkennen, wenn die monatlichen Energiekosten langfristig nicht weniger werden. Man verbraucht weniger, die Energiepreise steigen jedoch unaufhaltsam.
Die Frage, ob Nebenkosten durch den Mieter zu zahlen wären, wenn dieser die Mietsache früher überlassen bekommen hat, ist anhand von einzelnen Praxisbeispielen nicht hinreichend zu belegen. So kann es durchaus sein, dass ein Vermieter auf die Einschaltung eines Rechtsanwalts durch den Mieter mit der Änderung der Nebenkostenabrechnung reagiert, obwohl der Vermieter anderer Meinung ist. Manchmal ist es einfach klüger, nachzugeben. Das muss es hier aber nicht gewesen sein als Grund.
Ich habe es bei meinem Büro einmal so erlebt, dass mir der Vermieter die Räumlichkeiten 1 Monat früher zur Verfügung stellte, und zwar ohne dafür Miete zu wollen. Es war im eisigen Winter mit 2stelligen Minusgraden. Irgendwann kurz nach Übernahme (vor eigentlichem Mietbeginn) stand der Vermieter in der Tür und bat, dass er die Heizung bei uns einschalten möchte, um die Wasserleitungen vor Frost zu schützen. Wir hatten noch nichts eingeräumt. Die Räume waren leer. Wir waren erst am Vermessen und der Einrichtungsplanung.
Später kam dann eine NK-Abrechnung, in der dieser erste Monat sehr wohl angesetzt war. Ich wies auf den Fehler hin und argumentierte, dass ich den ersten Monat gar keine Heizung gebraucht habe. Die Heizung war allein für den Schutz seiner Installation nötig. Auch habe er und nicht ich die Heizung eingeschaltet. Darauf hin erhielt ich eine Entschuldigung und eine Berichtigung der NK-Abrechnung. Der Vermieter bedankte sich bei mir zudem, weil ich die korrekten Nebenkosten vorab schon überwiesen hatte, obwohl noch keine berichtigte Abrechnung da war.
Und zu guter Letzt ein Vergleich mit einer PKW-Miete. Tourist A ist 2 Wochen in einem Hotel und vermisst ein Vehikel. Er mietet für die zweite Woche einen PKW an. Der PKW-Vermieter ruft ihn Tage vor Mietbeginn an, dass das Fahrzeug früher bereit stünde. Herr A könne das Auto 2 Tage früher haben - gratis, weil grad eine Aktion läuft. Herr A sammelt dann die Spritbelege der ersten 2 Tage und will sie vom Autovermieter erstattet haben. Denn: Mietbeginn war ja erst NACH diesen 2 Tagen. Was meint Ihr?
Insofern kann die vorzeitige Übernahme einer Mietwohnung als vom Vermieter angebotene kostenfreie Nutzungsüberlassung gesehen werden. Dabei kann der Mieter nicht davon ausgehen, dass der Vermieter auch noch für die durch die vorzeitige Nutzung des Mieters entstandenen Nebenkosten aufkommt. Der Mieter hat durch Annahme des Angebots des Vermieters eingewilligt, die Nutzung vor dem eigentlichen Mietvertrag zu beginnen. Damit greift auch die Verantwortung des Mieters für die ab da entstandenen Nebenkosten. Von einer vorzeitigen Nutzungsüberlassung mit Verzicht auf den Mietzins kann nicht auf eine Übernahem der Nebenkosten durch den Vermieter geschlossen werden.
Das waren meine Gedanken dazu.:cheers: