Das untenstehende Schreiben geht morgen raus. Evtl. kann es anderen Jagdpächtern als Vorlage dienen, Druck auf Verpächter und Politiker auszuüben. Andere Mittel habe ich nicht, soll ich den Prozentsatz noch etwas anpassen …?
Zoll
Sehr geehrte …,
das Kabinett der Landesregierung von Baden-Württemberg hat im Oktober ein neues Landesjagdgesetz zur Beratung im Landtag freigegeben. Dieses neue Gesetz würde zu Einschränkungen der Jagd in Baden-Württemberg führen, sollte es in der vorliegenden Form vom Landtag verabschiedet werden. Es würde auch den Wert der Jagd hierzulande mindern, vor allem aus den folgenden (nicht abschließenden) Gründen:
- Einschränkung der Jagd in sachlicher Hinsicht durch das Verbot der Baujagd
- Einschränkung der Raubwildbejagung durch das Verbot von Totschlagfallen
- Einschränkung der Wildhege durch ein allg. Verbot der Fütterung
- Einschränkung der Jagd in zeitlicher Hinsicht durch das Verbot, in den Monaten März und April zu jagen
- Einschränkung der jagdlichen Hundeausbildung durch das Verbot der Ausbildung an der lebenden Ente
- Einschränkung des Jagdschutzes, u.a. durch das Verbot der Erlegung von wildernden Hunden und Katzen und des Entfalls von Wegnahme- und Anhalterechten
Allfällige jagdwerterhöhende Faktoren der Kabinettsvorlage wie die Verlängerung der Jagdzeit auf den Rehbock oder die Abschaffung des Rehwildabschussplanes sind aus meiner Sicht unnötig und würden die genannten Verbote und Einschränkungen in keiner Weise aufwiegen.
Ich kündige Ihnen deshalb hiermit an, von § X Abs. y des Jagdpachtvertrags i.V.m. § 313 BGB Gebrauch zu machen und werde der … vorschlagen, sofern die Jagdgesetzänderungen vom Landtag von Baden-Württemberg in Form der Kabinettsvorlage beschlossen werden sollten, die jährliche Jagdpacht um 75% ab dem 1. April 2015 für den Rest der Pachtlaufzeit bis zum Jahr 20XX zu reduzieren.
Ich werde die … noch vor Inkrafttreten eines neuen Landesjagdgesetzes bitten, einem solchen Antrag auf Änderung des Jagdpachtvertrags zu entsprechen. Sollte es zu keiner Einigung kommen behalte ich mir vor, den Pachtvertrag zum Ende des Jagdjahres gemäß § X Abs. y des Jagdpachtvertrags i.V.m. § 314 BGB zu kündigen.
Ich erlaube mir, eine Kopie dieses Schreibens zur Information an die Abgeordneten der SPD-Fraktion des Landtags von Baden-Württemberg per e-mail zu schicken. Für einen Versand an die Abgeordneten der Fraktion der Grünen ist mir meine Zeit zu schade.
Mit freundlichen Grüßen,
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