Entwurf BW-JagdG im Beteiligungsportal des Landes kommentierbar!

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Es sollten die schlimmsten Auswüchse gebrandmarkt werden und sich dann darauf fokussiert. Sonst zersplittern wir die Kräfte.
 
G

Gelöschtes Mitglied 9935

Guest
Da sehe ich unsere Verbände in der Pflicht, eine (weitere) einheitliche Meinung abzugeben. Aber ich werde es gerne auch kommentieren.

Wichtig erscheint mir, das Kommentare klar sachlich und faktisch richtig abgegeben werden. Alles andere wäre m.Mn. nach kontraproduktiv...
 
A

anonym

Guest
Solms (wie schön, Dich immer noch aktiv in WuH zu sehen): die von Dir zitierten "schlimmsten Auswüchse" - sei es an schierer Ignoranz, sei es an realitätsblinder Ideologie - finden sich dort aber in den Kommentaren (und zwar zuhauf), und *nicht* im Gesetzestext. :-(
 
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Ich habe einmal meine Meinung kundgetan. Die rot-grüne Stasi weiß sowieso, welche Meinung ich vertrete, da kann ich es auch gleich öffentlich vertreten.
 
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Dort tummeln sich mittlerweile zunehmend hartleibige Jagdgegner; mit polemischen und unfundierten Beiträgen, dass es einem übel wird.

Sachliche Auseinandersetzung mit der Gesetzesnovelle sieht anders aus. Aber ist auch klar, diese Klientel will kein Jagdgesetz, kein Jagdrecht, die will die Abschaffung der Jagd.

Ich bin sicherlich kein Befürworter der Zensur. Aber angesichts des Zwecks dieses Portals könnte man solche Beiträge als Mod. schadlos "herauskippen".
 
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A

anonym

Guest
Mit dem Ausdruck "Müll" und "polemisch und unfundiert" hat Enzwälder ja im übrigen auch gar nicht grundsätzlich unrecht. D'accord.
Doch dieser Hinweis trifft in erster Linie im Beteiligungsportal die dortigen zumeist unsäglichen Kommentare von Jägerseite, die fast durchweg den Gesetzentwurf überhaupt nicht gelesen hatten.
Erst in den letzten wenigen Tagen kamen dann in der Tat einige halbwegs gleichwertig dumme und unkundige Postings von Jagdgegnerseite dazu. Das ist bedauerlich, war aber angesichts der Provokationen erwartbar.

Was das Portal betrifft, so hat es jüngst ein Kommentator dortselbst zusammengefasst, und zwar eigentlich sehr treffend (JH gestern um 9:00 Uhr, Beitrag 303):

"Wenn ich mich in diesem Forum oder Beteiligungsportal objektiv umschaue, dann hat das vielfach mit sachlich fundierten Beiträgen überhaupt nichts zu tun.

Bei vielen polemischen Beiträgen habe ich den Eindruck, daß die Schreiber reine Nachschwätzer von Ideologen und Phantasten sind. Von sachlicher Diskussion zum Thema Jagdgesetz sind viele Schreiber jedoch weit weg.

In vielen Schreiben merkt man einfach, daß der Bezug zur Praxis einfach fehlt, bzw. ein deutlicher Hang zu mangelnder Sachkenntnis hervorsticht.

In Summe ist dies eine gefährliche Mischung."

Man muss allerdings ehrlich sagen, dass die mittlerweile etwas zunehmenden jagdkritischen Kommentare oft fast _ebenso_ schlecht sind. Zwar oft subjektiv etwas ehrlicher und weniger ideologisch verblendet, deshalb aber objektiv nicht unbedingt kenntnisreicher, und nicht viel vernünftiger.
 
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@Knallfrosch
[h=2]Gemeinsame Stellungnahme[/h][h=3]von Landesjagdverband Baden-Württemberg e. V., Landesbauernverband in Baden-Württemberg e. V., Badischer Landwirtschaftlicher Hauptverband e . V., Grundbesitzerverband Baden-Württemberg e. V., Forstkammer Baden-Württemberg e. V., Verband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer zum Entwurf des “Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes für Baden-Württemberg”[/h]http://medienjagd.test.newsroom.de/jwmg_gemeinsame_stellungnahme_der_nutzerverbnde_zum_.pdf
 
B

Blackforest

Guest
Das untenstehende Schreiben geht morgen raus. Evtl. kann es anderen Jagdpächtern als Vorlage dienen, Druck auf Verpächter und Politiker auszuüben. Andere Mittel habe ich nicht, soll ich den Prozentsatz noch etwas anpassen …?

Zoll


Sehr geehrte …,

das Kabinett der Landesregierung von Baden-Württemberg hat im Oktober ein neues Landesjagdgesetz zur Beratung im Landtag freigegeben. Dieses neue Gesetz würde zu Einschränkungen der Jagd in Baden-Württemberg führen, sollte es in der vorliegenden Form vom Landtag verabschiedet werden. Es würde auch den Wert der Jagd hierzulande mindern, vor allem aus den folgenden (nicht abschließenden) Gründen:


  • Einschränkung der Jagd in sachlicher Hinsicht durch das Verbot der Baujagd
  • Einschränkung der Raubwildbejagung durch das Verbot von Totschlagfallen
  • Einschränkung der Wildhege durch ein allg. Verbot der Fütterung
  • Einschränkung der Jagd in zeitlicher Hinsicht durch das Verbot, in den Monaten März und April zu jagen
  • Einschränkung der jagdlichen Hundeausbildung durch das Verbot der Ausbildung an der lebenden Ente
  • Einschränkung des Jagdschutzes, u.a. durch das Verbot der Erlegung von wildernden Hunden und Katzen und des Entfalls von Wegnahme- und Anhalterechten

Allfällige jagdwerterhöhende Faktoren der Kabinettsvorlage wie die Verlängerung der Jagdzeit auf den Rehbock oder die Abschaffung des Rehwildabschussplanes sind aus meiner Sicht unnötig und würden die genannten Verbote und Einschränkungen in keiner Weise aufwiegen.

Ich kündige Ihnen deshalb hiermit an, von § X Abs. y des Jagdpachtvertrags i.V.m. § 313 BGB Gebrauch zu machen und werde der … vorschlagen, sofern die Jagdgesetzänderungen vom Landtag von Baden-Württemberg in Form der Kabinettsvorlage beschlossen werden sollten, die jährliche Jagdpacht um 75% ab dem 1. April 2015 für den Rest der Pachtlaufzeit bis zum Jahr 20XX zu reduzieren.

Ich werde die … noch vor Inkrafttreten eines neuen Landesjagdgesetzes bitten, einem solchen Antrag auf Änderung des Jagdpachtvertrags zu entsprechen. Sollte es zu keiner Einigung kommen behalte ich mir vor, den Pachtvertrag zum Ende des Jagdjahres gemäß § X Abs. y des Jagdpachtvertrags i.V.m. § 314 BGB zu kündigen.

Ich erlaube mir, eine Kopie dieses Schreibens zur Information an die Abgeordneten der SPD-Fraktion des Landtags von Baden-Württemberg per e-mail zu schicken. Für einen Versand an die Abgeordneten der Fraktion der Grünen ist mir meine Zeit zu schade.

Mit freundlichen Grüßen,

 

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