Ingenieur zeigt Jäger an

G

Gelöschtes Mitglied 5841

Guest
Und der Nabu glänzt wieder mit fachlichem Wissen...
 
Registriert
16 Dez 2012
Beiträge
5.305
Ich glaube, man sollte vor der Anmeldung zur Jägerausbildung eine Art Intelligenztest machen müssen. :cool:
Wer besteht kann loslegen. Die anderen haben halt Pech und müssen sich etwas anderes suchen. :)

Wann lernen manche Jäger eigentlich etwas hinzu? Wegen einiger weniger geht noch die ganze Innung noch den Bach runter!

Das Katzen wildern, wenn sie die Gelegenheit dazu haben, wissen wir alle. Trotzdem sollte eine Erlegung wirklich nur einige km vom nächsten Haus in erwägung gezogen werden.
Recht haben und Recht bekommen in der Öffentlichkeit sind zwei Paar Schuh!
Alles was unserem Ruf nicht direkt nützt, schadet uns leider doppelt und dreifach!

TH
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
20 Feb 2003
Beiträge
8.623
Die Antwort vom Nabu ist schon richtig.

Sie verschweigt nur, wann aktives Wildern angenommen werden darf.

Der Artikel als solches gehört natürlich eigentlich in die Rubrik Witze, wäre es nicht schon wieder so traurig für nichts und wieder nichts als Auchjäger so schlechte Presse zu bekommen.
 
Registriert
16 Dez 2012
Beiträge
5.305
Ich unterstelle Dir mal zu Deinen Gunsten , dass Du nur reflexhaft reagiert (geschrieben) hast .;-)
Hättest Du nur den anderen Artikel , der darunter verlinkt war , gelesen .:p

http://www.bild.de/regional/bremen/nabu/fordert-auslaufverbot-fuer-killer-katzen-36218912.bild.html

Das ist alles sehr sehr richtig was dort dargestellt ist. Das wissen wir Jäger, aber jeder Katzenhalter behauptet natürlich das seine Katze(n) das nicht macht.

Man kann es drehen und wenden wie man will. Wird eine Katze erschossen (aufgefunden) ist der "Schwarze Peter" bei den Jägern! Folge: Negativpresse!

TH
 
Zuletzt bearbeitet:
A

anonym

Guest
Das ist alles sehr sehr richtig was dort dargestellt ist. Das wissen wir Jäger, aber jeder Katzenhalter behauptet natürlich das seine Katze(n) das nicht macht.

Man kann es drehen und wenden wie man will. Wird eine Katze erschossen (aufgefunden) ist der "Scharze Peter" bei den Jägern! Folge: Negativpresse!

TH

Und warum wird sie aufgefunden ?
Richtig , entweder nicht nachgesucht und/oder nicht entsorgt .
 
Registriert
15 Okt 2011
Beiträge
7.718
Ich weiß garnicht, weshalb bei soetwas noch so wild diskutiert wird, hat sich mit den nächsten BJG eh erledigt.

Waidmannsheil Lucas
 
Registriert
3 Mai 2010
Beiträge
676
Das Katzen wildern, wenn sie die Gelegenheit dazu haben, wissen wir alle. Trotzdem sollte eine Erlegung wirklich nur einige km vom nächsten Haus in erwägung gezogen werden.

Das eine widerspricht dem anderen irgendwie.
Wenn du in einer Gegend mit leidlich intaktem Bestand an Bodenbrütern leben würdest, würdest du deine Einstellung vielleicht überdenken.
 
Registriert
16 Dez 2012
Beiträge
5.305
Das eine widerspricht dem anderen irgendwie.
Wenn du in einer Gegend mit leidlich intaktem Bestand an Bodenbrütern leben würdest, würdest du deine Einstellung vielleicht überdenken.

Das kann sein. Aber dann ist ganz besondere Vorsicht geboten.

Die Medien warten doch nur auf solche Vorfälle. Und dann werden von 500 m Entfernung schnell 100 m. Wer will das glaubhaft wiederlegen.

TH
 
A

anonym

Guest
Trotzdem sollte eine Erlegung wirklich nur einige km vom nächsten Haus in erwägung gezogen werden.

Nein, eine Erlegung sollte bei wildernden Hauskatzen auf der rechtlichen Grundlage (im Folgenden auf Grundlage vom NJagdG) nicht erst einige km vom nächsten Haus erfolgen sondern vielmehr unverzüglich ab der gesetzlich vorgegebenen Mindestentfernung. Du hast diesen Bereich ebenfalls gepachtet und bist damit auch dort hegeverpflichtet und jagdschutzberechtigt. Daraus ergibt sich als logische Konsequenz, dass eine offensichtlich wildernde Hauskatze ab einer Entfernung von 300m vom nächsten Wohnhaus zu töten ist.

Mir ist nicht klar, was es da zu erwägen und deuten gibt.
 
Registriert
11 Jul 2010
Beiträge
790

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
105
Zurzeit aktive Gäste
508
Besucher gesamt
613
Oben