Scheinbar stammen die 60ha aus den 3000ha bei 50 Gästen.
Bei wenigstens 75 ha und das wäre angemessen würden nur 40 zum Zug kommen.
Auf jeden Fall geht's da zu wie auf dem Rummelplatz.
Völlig unabhängig von den tatsächlichen Verhältnissen ist das doch Unsinn!
De jure und "de facto":
Wie viele JAB darf ein EJB max. haben?
In Deinem Bundesland gilt:
"In einem Eigenjagdbezirk bis zu 150 Hektar dürfen nicht mehr als zwei Personen jagdausübungsberechtigt sein."
Also auch bei einem EJB von 75 ha sind es zwei - macht 37,5 ha "pro Nase".
"Die Jagdbehörde kann die Jagderlaubnis untersagen, wenn die nach § 6 Abs. 1 oder § 11 zulässige Personenzahl überschritten wird. Werden unentgeltliche Jagderlaubnisse an Ortsansässige oder an Jagdausübende aus Nachbargemeinden erteilt, kann für jede unentgeltliche eine weitere unentgeltliche Jagderlaubnis erteilt werden."
Zwar kann die Pächterhöchstzahl auch mit JESen nicht überschritten werden, aber durch den "Ortszuschlag" können bei 75 ha EJB und einem JAB noch zwei JESe erteilt werden - da waren's nur noch 25 ha "pro Nase".
Nun ist es, womit wir bei "de facto" wären, ja in verpachteten Revieren bei Weitem nicht so, dass dort nur der JAB jagt oder es weniger Mitjäger gäbe, als "beim Staat".
Das kann im Einzelfall so sein, als Regel würde ich es nicht ansehen; vielmehr ist es doch "bei Privat" häufig so, dass mittels eines sog. "Hegebeitrages" aus einem unentgeltlichen ein entgeltlicher JES wird, der oft - und entgegen des jew. LJG - nicht bei der UJB gemeldet wird.
Dazu kommen dann ggf. noch "Jagdgäste", die ganz ohne "Schein" im Revier sitzen, weil der Pächter im Revier wohnt und somit unterstellt er sei ja "anwesend" im Sinne des Jagdgesetzes.
WaiHei