Pfullingen schafft das Jagdpachtsystem ab

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Es kann auch gepirscht werden. Allerdings nur auf bestimmten "Pirschwegen". Aus Sicherheitsgründen nicht überall.
 
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Über die WuH Revierwelt bucht man seinen Sitz. Dafür stehen grundsätzlich alle Sitze zur Verfügung. Von den 50 Jägern sind ach nicht alle gleich aktiv, von daher passt das schon. Die Nachfrage in dieser Region übersteigt das Angebot bei weitem, das erklärt auch einen Teil der Vertragsbedingungen.
 
A

anonym

Guest
- Er verzichtet mit seiner Unterschrift unter den Begehungsschein ausdrücklich auf jegliche Geltendmachung von Datenschutzbedenken - im Hinblick auf im Zuge der Jagd erhobenen Daten.

Das ist jetzt nicht wirklich ernst gemeint, oder?

§ 5 LDSG Baden-Württemberg: „Diese Rechte können nicht durch Rechtsgeschäft ausgeschlossen oder beschränkt werden.“

Das ist typischerweise das Verhalten von Behörden, wenn sie sich in einer Lage befinden, dem Betroffenen „Friss oder Stirb“ vorwerfen zu können.

Wenn das in diesem BGS nur so ähnlich formuliert ist, ist es unzulässig und unwirksam.
Das ist typischerweise ein Fall für eine Beschwerde beim Landesbeauftragten für den Datenschutz.

Wer mir die Originalformulierung liefert, dann schreibe ich gerne von meiner Seite aus die Beschwerde in Vertretung des Betroffenen. So bleibt der Name des BGS-Inhabers, der bei einer Beschwerde natürlich Angst haben muss, seinen BGS zu verlieren, hier raus.

Ich formuliere es jetzt mal so: Das ist datenschutzrechtlich von Seiten der Stadt Pfullingen schlicht ne Sauerei, ihre Position hier so auszunutzen.


 
A

anonym

Guest
Die Beschwerde habe ich an den Landesbeauftragten für den Datenschutz geschrieben. Ich möchte die über 2 Seiten Datenschutzkauderwelsch hier aber nicht veröffentlichen, da die Stadt Pfullingen meine Argumentation und meine bemängelten Punkte (es sind eine ganze Reihe) vor einer Nachfrage der Behörde nicht kennen sollte.

Falls jemand ein berechtigtes Interesse an der Beschwerde hat und ich nachvollziehen kann, dass er kein Mitarbeiter der Stadt Pfullingen ist, kann er mich gerne anschreiben. ;-)
 
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Und Wild und Hund freut sich sicher auch, wenn hier nahegelegt wird, man vertreibe datenschutzrechtlich bedenkliche Produkte....
 

Fex

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Revierwelt hat doch mit den Verträgen zwischen Kommune und Jäger nichts zu tun....
 
A

anonym

Guest
Und Wild und Hund freut sich sicher auch, wenn hier nahegelegt wird, man vertreibe datenschutzrechtlich bedenkliche Produkte....


Nein, darum geht es nicht. Revierwelt hat mit der Ausgangsfrage nichts zu tun und so möchte ich auch in keinem Fall verstanden werden. Ich bin selbst Nutzer von Revierwelt und habe es selbst schon mehrfach empfohlen.

Es geht hier eher um die Vertragsbedingung der Stadt Pfullingen, auf datenschutzrechtliche Grundrechte zu verzichten.

.... und noch ein wenig mehr ;-) Genau genommen ist es ein ganzer Katalog, der da bedenklich ist, wenn man den Vertrag genau liest.

Um es kurz zu machen:
"Datenschutzrechtlich bedenklich" ist hier explizit nicht Revierwelt, sondern das Vorgehen der Stadt Pfullingen, aber das lassen wir ganz entspannt den LBfD BW prüfen.
 
Zuletzt bearbeitet:
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Nun ja, offenbar scheint die Datennutzung in der Revierwelt ja so zu sein, dass es datenschutzrechtlich bedenkliche Aspekte gibt.
Ich lese das so, dass der Vertragnehmer damit einverstanden ist, dass die Daten, die sich aus der Verwendung der Revierwelt ergeben, vom Vertraggeber genutzt werden können. Wenn das nicht statthaft sein sollte, dann kann Pfullingen die Revierwelt abbestellen und organisiert sich über eine Whatts App Gruppe, ein GIS-System hat Pfullingen ohnehin schon.
Vielleicht hatten sich auch schon andere Kommunen überlegt, ihre Regiejagd über die WuH-Revierwelt zu organisieren, das sage ich durchaus pro domo, aber vielleicht ist es besser, die Finger davon zu lassen.
 
A

anonym

Guest
OVS, nein, lies was ich oben geschrieben habe. Es geht hier zwar auch, aber nicht entscheidend um Revierwelt. Es geht um Details, die zu regeln wären, aber wahrscheinlich nicht sind. Die Stadt kann mich gerne engagieren, aber ich hab erst wieder ab Mai 2018 Zeit und richtig teuer ist es bei mir im Moment sowieso. :biggrin:

und nebenbei:

Käme Pfullingen auf die Idee, die Nutzung von WhatsApp zur Bedingung zu machen, ohoh, dann wäre eine Einwilligung zum Datentransfer in unsichere Drittstaaten Voraussetzung für einen Vertrag mit einer deutschen Stadt. Um es mit dem Jagdrecht zu vergleichen, das entspricht in etwa einem vorsätzlichen Abschuss eines führenden Stückes in der Schonzeit. Viel geht da nicht mehr ...

Da springt der Landesbeauftragte für den Datenschutz mit Sicherheit im Dreieck und dann könnte jeder derjenigen, die Teil des Adressbuches eines BGS-Inhabers wären, diesen abmahnen.
Es stellt sich dann die interessante Frage, ob dann die Stadt, weil sie den BGS-Inhaber durch den Vertrag dazu gezwungen hat, nicht in der Mithaftung steckt. Aufgrund der Monopolstellung, die die Stadt im Bereich Pfullingen offensichtlich hat. Da müsste man mal schauen, ob man die Stadt nicht auf Unterlassung verklagen kann. Mal so kurz ins Blaue gesprochen...

Dann wäre richtig Schwung in der Bude.
 

JMB

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Scheinbar stammen die 60ha aus den 3000ha bei 50 Gästen.
Bei wenigstens 75 ha und das wäre angemessen würden nur 40 zum Zug kommen.
Auf jeden Fall geht's da zu wie auf dem Rummelplatz.
Völlig unabhängig von den tatsächlichen Verhältnissen ist das doch Unsinn!
De jure und "de facto":
Wie viele JAB darf ein EJB max. haben?
In Deinem Bundesland gilt:
"In einem Eigenjagdbezirk bis zu 150 Hektar dürfen nicht mehr als zwei Personen jagdausübungsberechtigt sein."
Also auch bei einem EJB von 75 ha sind es zwei - macht 37,5 ha "pro Nase".
"Die Jagdbehörde kann die Jagderlaubnis untersagen, wenn die nach § 6 Abs. 1 oder § 11 zulässige Personenzahl überschritten wird. Werden unentgeltliche Jagderlaubnisse an Ortsansässige oder an Jagdausübende aus Nachbargemeinden erteilt, kann für jede unentgeltliche eine weitere unentgeltliche Jagderlaubnis erteilt werden."
Zwar kann die Pächterhöchstzahl auch mit JESen nicht überschritten werden, aber durch den "Ortszuschlag" können bei 75 ha EJB und einem JAB noch zwei JESe erteilt werden - da waren's nur noch 25 ha "pro Nase".

Nun ist es, womit wir bei "de facto" wären, ja in verpachteten Revieren bei Weitem nicht so, dass dort nur der JAB jagt oder es weniger Mitjäger gäbe, als "beim Staat".
Das kann im Einzelfall so sein, als Regel würde ich es nicht ansehen; vielmehr ist es doch "bei Privat" häufig so, dass mittels eines sog. "Hegebeitrages" aus einem unentgeltlichen ein entgeltlicher JES wird, der oft - und entgegen des jew. LJG - nicht bei der UJB gemeldet wird.
Dazu kommen dann ggf. noch "Jagdgäste", die ganz ohne "Schein" im Revier sitzen, weil der Pächter im Revier wohnt und somit unterstellt er sei ja "anwesend" im Sinne des Jagdgesetzes.


WaiHei
 
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@ ******: wenn die Datenschutzbedenken sich bewahrheiten, dann dürfte das auch für viele private Jagden Thema werden, wäre schade für das Produkt, das mich eigentlich überzeugt hat. Aber danke für den Hinweis, ich werde Abstand davon nehmen, man wird ja hier sicher lesen, wie das ausgeht.

Pfullingen würde ich im "Erfolgsfalle" empfehlen, auf Berufsjäger umzustellen und sich ausschließlich auf Rehwild im Stadtwald zu konzentrieren. 200 Rehleins werden 2 Berufsjäger im jahr ja wohl schaffen.
 

Fex

Moderator
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Zum einen ist es völlig unerheblich, WIE sich die Stadt Pfullingen die Daten besorgt - ob nun über Revierwelt, über Whatsapp oder handgeschriebene Zettel - es geht nicht um das Werkzeug, sondern um den (rechtswidrig verlangten) Verzicht auf Rechte.

Zum anderen könnte ich als Kämmerer eine Einnahme von rund 30.000 Euro deutlich besser verantworten und argumentieren als eine Ausgabe von 60.000 Euro.

Und es geht den Verantwortlichen anscheinend ja nicht nur um Rehe, sondern die tragen auch Verantwortung gemäß §1, und da steht auch die Landwirtschaft drin. Ich glaube kaum, dass die 2 Berufsjäger - bei allem Respekt - auch Wildschadensabwehr auf 3000 Ha alleine leisten können.
 

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