Pfullingen schafft das Jagdpachtsystem ab

A

anonym

Guest
Im übrigen hat Whatsapp inzwischen auch reagiert. Bei den neueren Versionen kann man der Weitergabe der Daten widersprechen.

Wautzebautz, das sind zwei Dinge:

Der Widerspruch der Weitergabe von Daten bei WhtsApp bezieht sich darauf, dass WhatsApp selbst die Daten dann nicht weitergeben darf, beispielsweise an Facebook (wie man es machte, obwohl bei der Übernahme von WA durch FB versprochen wurde, das nicht zu tun).

Der Weitergabe von eigenen Kontaktdaten kann man nur durch Zusatztools oder in den Einstellungen des Gerätes verhindern, widersprechen bei WA geht nicht. Dann wird WhatsApp aber faktisch "unbrauchbar".

Diese Seite gibt einen guten Überblick über sowohl die aktuelle Rechtslage, als auch die genannten technischen Möglichkeiten:
https://www.kuketz-blog.de/whatsapp-datenschutzkonforme-nutzung-moeglich/
 
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Das hatten wir weiter vorne schon geklärt. Niemand kann in BW "Begehungsscheine" vergeben, es gibt nur eine Jagderlaubnis für Jagdgäste (§25 JWMG). Die Gemeinde beauftragt einen Angestellten mit der Jagd, der ist dann der Jagdausübungsberechtigte und dieser nutzt das hier diskutierte System um 50 Jagdgäste daran teilhaben zu lassen.

Na, das sollte mal einer vor das BVerwG bringen. Würde mich echt mal interessieren, ob man das Reviersystem so unterwandern darf.

M.
 
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Moin!

Na, das sollte mal einer vor das BVerwG bringen. Würde mich echt mal interessieren, ob man das Reviersystem so unterwandern darf.

M.

Wieso unterwandern? Wenn der Eigentümer einer Privatjagd einen Berufsjäger anstellt oder seinen Waldarbeiter mit Jagdschein beauftragt ist das doch auch o.k.

Viele Grüße

Joe
 

JMB

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Guten Morgen JMB,
Dein Beispiel hinkt.
Mag sein, dass es "weniger hinkende" Vergleiche gegeben hätte - das spielt aber keine Rolle!
Ein Verstoß gegen geltendes Recht bleibt ein Verstoß gegen geltendes Recht - ob das jemandem egal ist, er das "gerne" in Kauf nimmt, ... spielt dabei ebenfalls keine Rolle.
****** steckt da mit Sicherheit tiefer drin, als ich und hat das ja auch ausführlich dargelegt.

ICH finde es schlimm, wenn die "öffentliche Hand" (die sich seit einiger Zeit immer mehr, wie ein Obrigkeitsstaat und nicht wie ein Bürgerstaat aufführt) meint sich nicht vorbildlich an Recht und Gesetz halten zu müssen!
Wohin das führt, wenn das Vertrauen der Bürger in den Staat immer mehr verloren geht hatten wir schon mal (besser sogar 2x) und sind gerade wieder auf dem "besten Weg" dorthin, wenn man sich das letzte Wahlergebnis ansieht.

Vor einigen Jahren gab es den Fall, dass bei einem Arbeitsamt im Bemerkungsfeld der Arbeitslosen ein bis fünf "Y" eingetragen wurden - stilisierte Sektkelche als Hinweis auf den Alkoholkonsum, von "mäßig, aber regelmäßig" bis "ständig hackedicht".
Sicher war das "gut gemeint", denn es ist sinnvoller seine Arbeitszeit für die Vermittlung vermittlungsfähiger Arbeitsloser zu verwenden, als auf die chancenloser Alkoholiker.
Das war aber auch ein eindeutiger Gesetzesverstoß - und das scheinbar mit zumindest Duldung der Vorgesetzten und "mit System".
Wie das geahndet wurde und ob überhaupt (außer "Das lassen wir jetzt lieber, sonst gibt das richtig Ärger!") stand damals dann leider nicht mehr in der Zeitung.


WaiHei
 

JMB

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Was mir auffällt - während frühere Förstergenerationen sich bewusst waren, dass sie die Früchte ihrer Arbeit niemals erleben würden, glauben manche heute, ihr Tun muss sich in den nächsten 5 Jahren bemerkbar machen. Und wenn sich nach 3 Jahren nichts geändert hat, wird was neues versucht.
Das liegt aber häufig nichtan den Förstern selbst, sondern an deren (höheren) Vorgesetzten UND natürlich auch an dem Druck, den diese wiederum von der Politik bekommen.


Ich habe hier so einen Revierteil, in dem sich zwei Förstergenerationen verwirklicht haben...nicht unbedingt zum Wohle des Waldes.
Das kommt wohl immer wieder vor - und das nicht erst seit gestern:
Ich habe kürzlich mal wieder "Der alte Diezel" von Staudinger gelesen.
Darin steht, dass schon damals aufgefallen sei, dass den Förstern die Wildschäden erst aufgefallen sei, als sie nicht mehr das Jagd(ausübungs)recht gehabt hätten - 1848. :unbelievable:


Und wenn dann noch der Druck des Gemeinderates dazukommt (man will Eichen haben, weil die finanziell mehr bringen als Buchen, auch wenn der Standort das nicht (mehr) hergibt - dann ist das Dilemma doch abzusehen.
Da hätte ich
a) gerne mal die Rechnung gesehen, die zu der Annahme des Gemeinderates führt, dass Eichen mehr bringen als Buchen (bei jeweils welchen Umtriebszeiten? ) und
b) gerne mal gewusst warum der Standort das nicht (mehr) hergibt - was ist denn mit dem Standort passiert?


WaiHei
 
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Da hätte ich
a) gerne mal die Rechnung gesehen, die zu der Annahme des Gemeinderates führt, dass Eichen mehr bringen als Buchen (bei jeweils welchen Umtriebszeiten? ) und
b) gerne mal gewusst warum der Standort das nicht (mehr) hergibt - was ist denn mit dem Standort passiert?


WaiHei

Bauland.

Baugründstücke mit Buchenbestand lassen sich schwerer verkaufen als mit Eichen.


TM
 

JMB

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§ 3 Jagdrecht und Jagdausübungsrecht
§ 16 Jagdnutzung durch die Jagdgenossenschaft
§ 25 Jagderlaubnis
Fehlen dazwischen nicht ein paar Paragrafen?
Ich bin zu faul mir das komplette LJG durchzulesen, aber ...

Dürfen in B-W keine EJBe verpachtet werden?
Dürfen deren Pächter dann weniger, als solche von GJBen (besonders bei JES-Inhabern, wie immer die dort auch aktuell genannt werden)?
Dürfen EJB-Besitzer (bzw. deren beauftragte Verwalter = Forstämter) in B-W keine JESe erteilen?
Das erscheint mir sehr zweifelhaft (wie gesagt: ohne das LJG B-W gelesen zu haben).

BTW:
"In einem Eigenjagdbezirk ist jagdausübungsberechtigt diejenige Person, in deren Eigentum die dem Eigenjagdbezirk nach § 10 zugehörigen Grundflächen stehen (Inhaber oder Inhaberin des Eigenjagdbezirks). An die Stelle dieser Person tritt die Person, der als Nutznießerin die Nutzung des ganzen Eigenjagdbezirks zusteht."
Der zweite Satz hat nichts mit "klassischer" Jagdverpachtung zu tun, sondern bedeutet, dass wenn ein EJB-Eigentümer die landwirtschaftliche Nutzung des gesamten EJB (an einen einzelnen) verpachtet, dann ist automatisch das Jagdausübungsrecht mit weg.


WaiHei
 
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Das kommt wohl immer wieder vor - und das nicht erst seit gestern:
Ich habe kürzlich mal wieder "Der alte Diezel" von Staudinger gelesen.
Darin steht, dass schon damals aufgefallen sei, dass den Förstern die Wildschäden erst aufgefallen sei, als sie nicht mehr das Jagd(ausübungs)recht gehabt hätten - 1848. :unbelievable:

Es sind eben auch nur Menschen....:biggrin:
 
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@JMB:
Du siehst das vollkommen richtig. Das mag zwar nicht jedem passen, die Gemeinde als Eigentümerin handelt aber voll im Rahmen des gesetzlich Zulässigen. Da gibts nichts dran zu rütteln.

Was hier kollidiert sind zwei völlig andere Gesichtspunkte. Der Jäger hat sich per JWMG BW um die Hege zu kümmern, die Gemeinde verfolgt ausschließlich forstwirtschaftliche Interessen. Es sagt aber trotzdem der an, der besitzt, wo kämen wir sonst auch hin... Und da muss ich mich halt im Rahmen des Möglichen auch fügen und wenn ich das nicht tu, finden die eben einen, der es tut.

Die Schlagzeile ist auch etwas reißerisch gewählt. Es wird ja nicht das Pachtsystem abgeschafft, es wird lediglich die Jagd mittels Berufsjäger selbst ausgeübt - völlig legitim.
 

JMB

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Was hier kollidiert sind zwei völlig andere Gesichtspunkte. Der Jäger hat sich per JWMG BW um die Hege zu kümmern, die Gemeinde verfolgt ausschließlich forstwirtschaftliche Interessen.
Wirklich ausschließlich?
Oder treffen da nur sehr unterschiedliche Meinungen über einen "gesunden, artenreichen, dem Lebensraum angepassten Wildbestand" aufeinander?
Gibt's da keinen Abschussplan (Pardon - heißt da bestimmt Wildmanagement-Masterplan o.ä.)?
Wer muss den genehmigen, ist die Stadt ihre eigene UJB, ...?


Es sagt aber trotzdem der an, der besitzt, wo kämen wir sonst auch hin... Und da muss ich mich halt im Rahmen des Möglichen auch fügen und wenn ich das nicht tu, finden die eben einen, der es tut.
Aber auch der "Ansager" hat sich gefälligst an "Recht und Gesetz", bzw. in diesem Fall an genehmigte Abschusspläne zu halten.


WaiHei
 
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Das tun die ja auch.

Die Stadt ist nicht ihre eigene UJB, die sitzt in Reutlingen.

Ich schrieb ausschließlich bzgl. der forstwirtschaftlichen Interessen, weil das meines Wissens der ursprüngliche Streitpunkt war. Die Stadt wollte flexibler auf einzelne Jäger reagieren können, die den Abschussplan eben nicht erfüllt hatten. In einem bestehenden Pachtvertrag ist das deutlich schwieriger zu handhaben, als bei einer entgeltlichen Jagderlaubnis, weil der eine zunächst mal über Jahre festgeschrieben ist und der Erlaubnisschein in der Regel zumindest schon einmal auf ein Jagdjahr beschränkt ist... und wenn mir da einer nicht passt - egal aus welchem Grund - kriegt er halt keinen neuen.

Darüber hinaus könnte die Vergabe von entgeltlichen Erlaubnisscheinen u. U, für die Stadt auch rentabler sein als die Komplettverpachtung... müsste man aber nachrechnen.

Rechtlich ist das Ganze auf jeden Fall ziemlich einwandfrei... auch wenns letztlich vonseiten der Gemeinde nur drum geht, die Muskeln spielen zu lassen...
 
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Aber auch der "Ansager" hat sich gefälligst an "Recht und Gesetz", bzw. in diesem Fall an genehmigte Abschusspläne zu halten.


WaiHei

Behördlich genehmigte Abschusspläne gibt es BW nicht mehr, das machen Eigentümer und Jagdausübungsberechtigter unter sich aus.
 

Fex

Moderator
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Da hätte ich
a) gerne mal die Rechnung gesehen, die zu der Annahme des Gemeinderates führt, dass Eichen mehr bringen als Buchen (bei jeweils welchen Umtriebszeiten? ) und
b) gerne mal gewusst warum der Standort das nicht (mehr) hergibt - was ist denn mit dem Standort passiert?


WaiHei

Da kann ich dir leider nichts weiter dazu sagen, ich hab das so mitgenommen aus den Gesprächen mit dem Förster, dem Kämmerer und bei der Forsteinrichtung. Dem Eichenbestand fehlen ganze Altersklassen, die Bäume sind in schlechtem Zustand.

Die Gründe sind in folgendem Link ganz gut dargelegt:

https://www.bodenkunde.uni-freiburg.de/forschung/projekte/gaertig


Aber das führt jetzt doch ziemlich weg vom eigentlichen Thema...
 

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