@ UweDue:
Danke für die Bilder eines ehemals schönen Stückes.
Bevor Du möglicherweise kostenintensive Dinge planst, sei mir ein Hinweis erlaubt:
Die Waffe wurde am 11.11.54 in Ulm NICHT regulär beschossen, sie wurde vom Ulmer Beschußamt als nicht beschussfähig eingestuft und nach der der 1954 gültigen Beschussordnung außen auf dem Patronenlager als "zurückgewiesen" gestempelt.
Sie wird also auch von anderen Beschußämtern nicht mehr zugelassen.
Dadurch hat sie ihre Waffeneigenschaft nicht verloren, nur schießen darfst Du mit ihr nicht mehr. Sie ist also unter dem Gesichtspunkt der Aufbewahrung wie jede andere Schusswaffe zu behandeln, kann also nicht z.B. als Dekorationsstück über dem Kamin des Jagdzimmers hängen - es sei denn, sie wird vorher ihrer Waffeneigenschaft "beraubt".
Wandersmann
PS: Bei regulärem Beschuss wäre neben dem Beschussamtsstempel das "N unter Bundesadler" (mit oder ohne Jahreszahl, auch codiert) zu sehen.
Mein Tip: Lauf und Baskül über die Polizeidienststelle gegen Quittung entsorgen und alle sonstigen "Freien Teile" verhökern: ZF, Montageteile, Kimme, Korn, Schloßteile, Abzüge, Seitenbleche mit Federn, Horn-Abzugsbügel, Schaftmagazin, Hinterschaft, Vorderschaftbeschläge etc.....Und für das Geld eine noch schussfähige "Alte" kaufen!