Trichinenprobeentnahme

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Hallo zusammen,
kann mir jemand sagen wieviel Zeit zwischen Erlegung und Trichinenprobeentnahme max. vergehen darf.
Hintergrund: Es wurde versäumt eine Trichenenprobeentnahme durchzuführen und das Stück hat jetzt eine Woche in der Decke im Kühlraum verbracht.
 
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solange das Stück nicht verwertet wurde kannst doch die Probe noch nachholen.
Wo ist das problem?
 
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Moin,

die eingangs gestellte Frage hat eine praktische und eine rechtliche Dimension.

Es ist wohl anzunehmen, daß es sich um ein bereits versorgtes Stück in der Schwarte handelt, Zwerchfellpfeiler also nicht mehr vorhanden sind. Hier wäre bspw. ein Stück Muskelfleische aus dem Unterarm zu entnehmen. Auch möglich (wenn auch vom Veterinär nicht gern gesehen, weil es Zusatzaufwand bedeutet) ist es, die Zunge (komplett) auszulösen. Eine Woche in der Kühlung sollte dabei kein Problem darstellen.

Ich kenne die rechtlichen Regeln in Ba-Wü nicht im Einzelnen. Allerdings könnte es in NRW möglicherweise zu Problemen mit der Zuverlässigkeit (nach Fleischhygienerecht) kommen, wenn durch einen zur Trichinenprobenentnahme Berechtigten nach §6 Abs. 1 Nr. 2 TierLMÜV die Kennzeichnung (Wildmarke, Wildursprungsschein) und Probennahme nicht in der vom Gesetzgeber geforderten Weise vorgenommen wird. Das aber nur als vllt. bedenkenswerter Hinweis.

Beste Grüße,
Schnepfenschreck.
 
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Ich kann euch beruhigen, das Stück ist noch nicht zerwirkt sondern noch in der Schwarte.
Vorderlaufmuskulatur und Zwerchfellpfeiler sind auch vorhanden.
Es ist lediglich noch keine Trichinenuntersuchung erfolgt.
Meine Frage war eigentlich ob es eine Vorschrift gibt, in welchem Zeitraum die Trichinenuntersuchung zu erfolgen hat.
 
G

Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
servus Talisker,
...
Meine Frage war eigentlich ob es eine Vorschrift gibt, in welchem Zeitraum die Trichinenuntersuchung zu erfolgen hat.
die Zeitspanne setzt Du Dir selber.. wenn Du das Stück verwerten möchtest.
Oder nicht ?

Ist die bedenkenlose Verwertbarkeit noch gegeben, oder schauts schon etwas "überreif" aus, das Wildpret?

Ich für mich würde die Beprobung immer schnellstens veranlassen... (geht halt nur, wenn Zuständigkeiten geklärt sind)
 
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Hallo zusammen,
kann mir jemand sagen wieviel Zeit zwischen Erlegung und Trichinenprobeentnahme max. vergehen darf.
Hintergrund: Es wurde versäumt eine Trichenenprobeentnahme durchzuführen und das Stück hat jetzt eine Woche in der Decke im Kühlraum verbracht.

Trichinenuntersuchung schnellstmöglich durchführen lassen, damit das Stück nicht zulange hängt.
Sonst schau mal in die TierLMHV, da siehst Du, dass Die nichts passiert, solange Du das Stück nicht zerwirkst bzw. abgibst.
Einige hier anderslautende Aussagen sind nicht korrekt.
 
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Abgesehen von der Abgabe des Ursprungsscheins, kann von der Nachweisbarkeit her die Probe schon am "Verflüssigen" sein.
Der TA macht heutzutage ja auch nichts anderes: Die Probe wird "verdaut", dann zentrifugiert und dann unterm Mikroskop betrachtet.
 
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Bei uns auch so, wir (der Schütze :33:) nehmen nach dem Aufbrechen sofort die hier beschriebenen Proben und lagern sie im Kühlschrank. Der Tierarzt bekommt diese generell Montags (ist überall anders geregelt). Gab noch nie Probleme.:cool:
 
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Die rechtliche Seite mal hin oder her. Wer schreibt denn das Erlegungsdatum in den Untersuchungsbogen und auf Grund von Wessen Angaben tut Er oder Sie das ?
 
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Die rechtliche Seite mal hin oder her. Wer schreibt denn das Erlegungsdatum in den Untersuchungsbogen und auf Grund von Wessen Angaben tut Er oder Sie das ?
Wir in BB haben keine "Untersuchungsbögen" sondern Ursprungsscheine und da steht schon das Erlegedatum drauf.
eine Kopie behält der TA, die anderen werden von ihm abgestempelt.
 
A

anonym

Guest
:thumbup:

so isset...

und solange du das Wildbret nicht an dritte weiter gibs kannste es auch ohne Probe essen :biggrin:
 
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Wildursprungsschein so heißt das Ding bei uns auch. :)
Trotzdem ist mir die Vorgehensweise bei euch in BB nicht klar aber evt. kannst du mich ja erhellen.

In Hessen ist es so:

Nach dem Lehrgang erhälst du gegen Vorauszahlung die von dir gewünschte Menge leere Wildursprungsscheine. und die Dazugehörigen Wildursprungsmarken.

Wenn du ein Stück SW erlegst machst du die Marke ans Wild entnimmst die Probe, Probe in einen Einfrierbeutel. Die Marke ist ähnlich der Erkennungsmarke der Bundeswehr 2-geteilt, die Marke wird durchgebrochen und das abgebrochenen Teil wird mit in den Probenbeutel geworfen.

Anschließend füllt man den Wildursprungsschein aus:

Nr. der Wildmarke
Schwarzwild / Dachs / Sonstiges
Gewicht
Erlegungsort/ JBez
Erlegungsdatum

Erleger Name / Anschrift/ Tel E-Mail

Und zum Ankreuzen: Wurden vor dem Erlegen oder beim Aufbrechen auffällige Merkmale beobachtet ?

Am nächsten oder übernächsten Morgen gibt man den Probenbeutel plus den Wildursprungsschein beim Kreisvet.Amt ab.

Die nette Dame prüft ob der Schein korrekt ausgefüllt ist und ob die Markennummer im Beutel mit der auf dem Schein übereinstimmt.

Dann füllt die Dame noch die untere Hälfte des Scheins aus, teilt dir mit ab wann du verwerten kannst wenn du nichts hörst (steht in der unteren Hälfte des Scheins) gibt dir vom Schein 2 Durchschläge und wünscht dir einen schönen Tag.

Hat die Sau nur 20 Kilo gewogen gibt Sie dir einen neuen Schein + Marke mit, da die Beprobung dieser Stücke kostenfrei ist.

Es gibt auch Wildursprungsscheine die sind noch nicht im Vorausaus bezahlt, ist das der Fall stellt die Dame dir eine Rechnung aus die du entweder per EC Cash bei Ihr im Büro oder bar an der Kreiskasse bezahlst. Nach Zahlung gibt es die beiden Durchschläge des Scheins.


Wenn du Angst um deine Zuverläßigkeit hast kannst du die Sau ja noch mal bir mir im Revier an den Baum lehnen....:biggrin: :bye:
 

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